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DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Binnenschiffahrtssachen Vom 20. Mai 1994

Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Binnenschiffahrtssachen Vom 20. Mai 1994
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Binnenschiffahrtssachen vom 20. Mai 199401.01.2005
Eingangsformel01.01.2005
Artikel 101.01.2005
Artikel 201.01.2005
Artikel 301.01.2005
Artikel 401.01.2005
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem am 12. August 1993 unterzeichneten Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg in Binnenschiffahrtssachen wird zugestimmt.

Artikel 2

Das Abkommen
*
wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Fußnoten
*)
Das Abkommen hat die Gl. Nr. 300- 9.

Artikel 3

Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekanntzugeben.

Artikel 4

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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