GemMahnGÄndStVtrG MV 2016
    DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

    Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts Vom 15. Juni 2016

    Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts Vom 15. Juni 2016
    Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts vom 15. Juni 201630.06.2016
    Artikel 130.06.2016
    Artikel 230.06.2016

    Artikel 1

    Dem am 11. November 2015/17. November 2015 in Hamburg und Schwerin unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wir nachstehend veröffentlicht.

    Artikel 2

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben
    *)
    .
    Fußnoten
    *)
    Gemäß Bekanntmachung vom 16. September 2016 (GVOBl. M-V S, 790) am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.
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