Gesetz zum Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen Vom 8. März 1993
Gesetz zum Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen Vom 8. März 1993
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zum Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen vom 8. März 1993 | 01.01.2005 |
Eingangsformel | 01.01.2005 |
§ 1 | 01.01.2005 |
§ 2 | 01.01.2005 |
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 5. Mai 1989 vom Europarat zur Zeichnung und Ratifikation ausgelegten und am 10. Oktober 1991 von der Bundesrepublik Deutschland gezeichneten Europäischen Übereinkommen
*
über das grenzüberschreitende Fernsehen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Fußnoten
*)
Das Übereinkommen hat die Gl. Nr. 2253 - 3.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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