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Gesetz über den Beitritt zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) Vom 7. April 1994

Gesetz über den Beitritt zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des
Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) Vom
7. April 1994
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über den Beitritt zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) vom 7. April 199401.01.2005
Eingangsformel01.01.2005
§ 101.01.2005
§ 201.01.2005
§ 301.01.2005
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Abkommen
über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische
und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 in der zuletzt
durch das Abkommen vom 17. Juni 1993 geänderten Fassung wird zugestimmt.

§ 2

(1) Das Abkommen vom 14. Oktober 1970 in der durch die Abkommen
vom 30. Mai 1974 und 21. Oktober 1982 geänderten Fassung und das Änderungsabkommen
vom 17. Juni 1993 werden nachstehend veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen
*
nach Artikel III des Änderungsabkommens vom 17. Juni 1993 in Kraft tritt,
ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzugeben.
Fußnoten
*)
Das Abkommen hat die Gl. Nr. 212 - 8.

§ 3

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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