Gesetz zur Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Gewährung übertariflicher Leistungen zur Erleichterung des Personalabbaus (ÜbertarifLeistG) Vom 25. Juni 1996
Gesetz zur Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Gewährung übertariflicher Leistungen zur Erleichterung des Personalabbaus (ÜbertarifLeistG) Vom 25. Juni 1996
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zur Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Gewährung übertariflicher Leistungen zur Erleichterung des Personalabbaus (ÜbertarifLeistG) vom 25. Juni 1996 | 01.01.2005 |
Eingangsformel | 01.01.2005 |
§ 1 | 01.01.2005 |
§ 2 | 01.01.2005 |
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen.
§ 1
Abweichend von § 51 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1994 (GVOBl. M-V S. 186, 391, 635) wird das Finanzministerium ermächtigt, mit Zustimmung des Finanzausschusses des Landtages in Personalausgaben, die nicht auf Tarifvertrag beruhen, zur Erleichterung des Personalabbaus im Rahmen der hierfür von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder jeweils erteilten Ermächtigung einzuwilligen. Dabei kommen insbesondere einmalige Abfindungen, Teilabfindungen bei Teilzeitbeschäftigungen, teilweiser Kündigungsschutz bei Teilzeitbeschäftigungen sowie Vorruhestandsregelungen in Betracht.
§ 2
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt außer Kraft mit Auslaufen der durch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder erteilten Ermächtigung.
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