Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern Vom 5. Oktober 1996
Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern Vom 5. Oktober 1996
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Oktober 1996 | 01.01.2005 |
Eingangsformel | 01.01.2005 |
§ 1 | 01.01.2005 |
§ 2 | 01.01.2005 |
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
(1) Dem zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Vertrag wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag
*
wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
(3) Der Vertrag tritt nach seinem Artikel 12 mit dem Austausch der Mitteilungen über die Zustimmung durch den Landtag und den Verbandstag in Kraft. Das Inkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes bekanntgegeben.
Fußnoten
*)
Der Vertrag hat die Gl. Nr. 2223 - 2.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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