Gesetz zu dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen Vom 30. Mai 2000
Gesetz zu dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen Vom 30. Mai 2000
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zu dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen vom 30. Mai 2000 | 01.01.2005 |
Eingangsformel | 01.01.2005 |
Artikel 1 | 01.01.2005 |
Artikel 2 | 01.01.2005 |
Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem am 9. September 1998 vom Ministerkomitee des Europarates zur Annahme aufgelegten Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen vom 5. Mai 1989 (GVOBl. M-V 1993 S. 234) wird zugestimmt. Das Protokoll
*
wird nachstehend veröffentlicht.
Fußnoten
*)
Das Übereinkommen und das Protokoll haben die Gl. Nr. 2253 - 3.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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