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    DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen Hörfunkprogrammen durch den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Digitalradio-Staatsvertrag) Vom 3. Mai 2012

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen Hörfunkprogrammen durch den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Digitalradio-Staatsvertrag) Vom 3. Mai 2012
    Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen Hörfunkprogrammen durch den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Digitalradio-Staatsvertrag) vom 3. Mai 201212.05.2012
    Eingangsformel12.05.2012
    Artikel 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag12.05.2012
    Artikel 2 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten12.05.2012
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag

    Dem zwischen den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am 1. Februar und 2. Februar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen Hörfunkprogrammen durch den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Digitalradio-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der NDR-Digitalradio-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt am 1. Juli 2012 außer Kraft, wenn die Bedingung des Absatzes 2 Satz 1 nicht eingetreten ist. Das Außerkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
    (2) Nach Maßgabe seines § 2 Absatz 3 Satz 1 tritt der NDR-Digitalradio-Staatsvertrag am 1. Juli 2012 in Kraft, wenn bis zum 30. Juni 2012 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein hinterlegt worden sind. Das Inkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
    *)
    Fußnoten
    *)
    In Kraft getreten am 1. Juli 2012 gemäß Bekanntmachung vom 9. Juli 2012 (GVOBl. M-V S. 312)
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