Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie entsprechender Versorgungsbezüge Vom 11. Februar 2018
Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge
der Mitglieder der Landesregierung sowie entsprechender Versorgungsbezüge
Vom 11. Februar 2018
*)
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 2 des Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2018 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 11. Februar 2018 (GVOBl. M-V S. 50)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie entsprechender Versorgungsbezüge vom 11. Februar 2018 | 01.01.2018 |
Eingangsformel | 01.01.2018 |
Die Erhöhung nach
Artikel 1 §§ 2
und
4
bis
7
gilt entsprechend für die Empfängerinnen und Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem
Landesministergesetz
.
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