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DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 18. März 2019

Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 18. März 2019
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 18. März 201930.03.2019
Eingangsformel30.03.2019
Artikel 1 - Zustimmung zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag30.03.2019
Artikel 2 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten30.03.2019
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Zustimmung zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Dem zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen unterzeichneten Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 15. bis 26. Oktober 2018 wird zugestimmt. Der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt am 1. Mai 2019 außer Kraft, wenn die Bedingung des Absatzes 2 Satz 1 nicht eingetreten ist. Das Außerkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
(2) Nach Maßgabe seines Artikels 2 Absatz 2 Satz 1 tritt der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. Mai 2019 in Kraft, wenn bis zum 30. April 2019 alle Ratifikationsurkunden bei der Staats- oder Senatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt worden sind. Das Inkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
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Fußnoten
*)
Gemäß Bekanntmachung vom 22. Mai 2019 (GVOBl. M-V 2019 S. 208) ist der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. Mai 2019 in Kraft getreten.
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