BewAuSVO M-V
DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

Verordnung zur Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens an allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Arbeits- und Sozialverhaltensverordnung - BewAuSVO M-V)

Verordnung zur Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens an allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Arbeits- und Sozialverhaltensverordnung - BewAuSVO M-V)
#
Vom 8. Mai 2013
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Berichtigung (Mittl.bl. BM M-V S. 217 / GVOBl. M-V S. 792)
Fußnoten
#)
Verkündet im Mittl.bl. BM M-V vom 21. Mai 2013 S. 130

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung zur Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens an allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Arbeits- und Sozialverhaltensverordnung - BewAuSVO M-V) vom 8. Mai 201301.08.2013
Eingangsformel01.08.2013
§ 1 - Ziele und Aufgaben01.08.2013
§ 2 - Gültigkeitsbereich und Zeitpunkt01.08.2020
§ 3 - Bewertungsbereiche und Bewertungskategorien01.08.2013
§ 4 - Bewertungsgrade01.08.2013
§ 5 - Durchführung an der Schule01.08.2013
§ 6 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten01.08.2013
Anlage 101.08.2013
Anlage 201.08.2013
Anlage 3 - Ermittlung der Jahresendbewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens01.08.2013
Aufgrund des § 69 Nummer 3 Buchstabe b in Verbindung mit § 62 Absatz 1 und 2 sowie § 63 Absatz 1 des Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 (GVOBl. M-V S. 462; 2011 S. 859; 2012 S. 524), das zuletzt durch das Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVOBl. M-V S. 555) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur:

§ 1 Ziele und Aufgaben

(1) Die schulische Bildung und Erziehung dient in allen Fächern und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten dem Erwerb der Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Gestaltung eines sinnerfüllten Lebens und das Meistern der Anforderungen im Beruf notwendig sind. Dazu gehören in besonderer Weise die Sozial- und Selbstkompetenzen, die sich im Arbeits- und im Sozialverhalten widerspiegeln.
(2) Die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens dokumentiert den zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichten Stand und soll die Anerkennungs- und Wertschätzungskultur stärken, indem der Schülerin oder dem Schüler sowie den am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten Informationen über die bisherige und Impulse für die weitere Entwicklung gegeben werden.

§ 2 Gültigkeitsbereich und Zeitpunkt

(1) Eine graduierte Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens in Form von Worten erfolgt für jede Schülerin und jeden Schüler an allgemein bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 3 bis zum Ende des 1. Halbjahres der Jahrgangsstufe 10 auf allen Halbjahres-, Jahres- und Übergangszeugnissen, nicht jedoch auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen.
Grundsätzlich ausgenommen von einer graduierten Bewertung sind Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden gemäß den Festlegungen in ihren individuellen Förderplänen verbal bewertet.
(2) Mindestens einmal in jedem Schuljahr, verpflichtend ab Jahrgangsstufe 3 bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10, führen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer individuelle Beratungsgespräche mit Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten über das Arbeits- und das Sozialverhalten durch. Die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler ist in die Beratungsgespräche einzubeziehen. In besonderen Fällen können die Beratungsgespräche auch mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten getrennt geführt werden.
(3) Zur Dokumentation der Beratungsgespräche ist das Formblatt in Anlage 1 zu verwenden und der Schülerakte beizufügen.

§ 3 Bewertungsbereiche und Bewertungskategorien

(1) Die Bewertungsbereiche umfassen das Arbeits- und das Sozialverhalten.
(2) Das Arbeitsverhalten als Ausdruck der Selbstkompetenz umfasst die Bewertungskategorien
-
Fleiß und
-
Zuverlässigkeit.
Zur Konkretisierung sind ausschließlich folgende Kriterien heranzuziehen:
Fleiß
-
Lern- und Anstrengungsbereitschaft
-
Mitarbeit
Zuverlässigkeit
-
Pünktlichkeit und Sorgfalt
-
eigenverantwortliches Arbeiten
(3) Das Sozialverhalten als Ausdruck der Sozialkompetenz umfasst die Bewertungskategorien
-
Umgangsformen und
-
Teamfähigkeit.
Zur Konkretisierung sind ausschließlich folgende Kriterien heranzuziehen:
Umgangsformen
-
Konfliktverhalten
-
Einhaltung der Schulordnung und der Klassenregeln
Teamfähigkeit
-
Hilfsbereitschaft
-
Respekt und Toleranz gegenüber anderen

§ 4 Bewertungsgrade

Es obliegt der Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft, die Bewertung entwicklungs- und altersangemessen sowie situationsgemäß in pädagogisch förderlicher Weise vorzunehmen.
sehr gut,
wenn das Verhalten der Schülerin oder des Schülers den Anforderungen in besonderem Maße entspricht
gut,
wenn das Verhalten der Schülerin oder des Schülers den Anforderungen voll entspricht
befriedigend,
wenn das Verhalten der Schülerin oder des Schülers im Allgemeinen den Anforderungen entspricht
ausreichend,
wenn das Verhalten der Schülerin oder des Schülers zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
mangelhaft,
wenn das Verhalten aufgrund großer Mängel den Anforderungen nicht entspricht, die Schülerin oder der Schüler jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundlagen vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können
ungenügend,
wenn das Verhalten der Schülerin oder des Schülers den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundlagen so unzureichend sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können

§ 5 Durchführung an der Schule

(1) Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bewertet bei jeder Schülerin und jedem Schüler einmal in jedem Schulhalbjahr die vier Kategorien. Für jede Kategorie wird aus den betreffenden Bewertungen der beiden Schulhalbjahre die Jahresendbewertung nach Anlage 3 ermittelt. Ist eine pädagogische Entscheidung zu treffen, so muss die Gesamtentwicklung der Schülerin beziehungsweise des Schülers im Schuljahr berücksichtigt werden. Diese Entscheidung ist mit einer entsprechenden kurzen Begründung im Formblatt gemäß Absatz 3 zu dokumentieren. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens auf eine andere geeignete Lehrkraft übertragen.
(2) Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer beziehungsweise die beauftragte Lehrkraft schlägt der zuständigen Klassenkonferenz die gemäß Absatz 1 ermittelten graduierten Bewertungen rechtzeitig, spätestens fünf Werktage vor der Klassenkonferenz, zur Beratung und Entscheidung vor. Auf Antrag eines Mitgliedes der Klassenkonferenz ist über eine vom Vorschlag der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers beziehungsweise der beauftragten Lehrkraft abweichende Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens mehrheitlich abzustimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer beziehungsweise die beauftragte Lehrkraft.
(3) Die Entscheidung der Klassenkonferenz ist gemäß dem Formblatt in Anlage 2 zu dokumentieren und dem Protokoll der Klassenkonferenz beizufügen.

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Beurteilung und Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens an allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern vom 11. März 2008 (GVOBl. M-V S. 128, 233), die durch die Verordnung vom 29. August 2008 (GVOBl. M-V S. 371, 495) geändert worden ist, außer Kraft.
Schwerin, den 8. Mai 2013
Der Minister für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Mathias Brodkorb

Anlage 1

Dokumentation des Beratungsgespräches
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen

Anlage 2

Dokumentation der Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens
Name der Schule, Schulort
Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens
Klasse ______ Schuljahr _______ / ________
Abkürzungen für die Bewertungsgrade:
sehr gut = sg
gut = g
befriedigend = b
ausreichend = a
mangelhaft = m
ungenügend = ug
Schülerin/ Schüler Arbeitsverhalten Sozialverhalten
Fleiß (F) Umgangsformen (U)
- Lern- und Anstrengungsbereitschaft- Mitarbeit - Konfliktverhalten- Einhaltung der Schulordnung und der Klassenregeln
Zuverlässigkeit (Z) Teamfähigkeit (T)
- Pünktlichkeit und Sorgfalt- eigenverantwortliches Arbeiten - Hilfsbereitschaft- Respekt und Toleranz gegenüber anderen
Vorschlag 1. Schulhalbjahr* Beschluss Klassenkonferenz** Vorschlag 2. Schulhalbjahr* Beschluss Klassenkonferenz** Vorschlag Endnote* Beschluss Klassenkonferenz** Vorschlag 1. Schulhalbjahr* Beschluss Klassenkonferenz** Vorschlag 2. Schulhalbjahr* Beschluss Klassenkonferenz** Vorschlag Endnote* Beschluss Klassenkonferenz**
1. F U
Z T
2. F U
Z T
3.
4.
...
...
30.
Signum/ Datum Klassenlehrer/in oder beauftragte Lehrkraft* Vorsitzende/r der Klassenkonferenz** Klassenlehrer/in oder beauftragte Lehrkraft* Vorsitzende/r der Klassenkonferenz** Klassenlehrer/in oder beauftragte Lehrkraft* Vorsitzende/r der Klassenkonferenz** Klassenlehrer/in oder beauftragte Lehrkraft* Vorsitzende/r der Klassenkonferenz** Klassenlehrer/in oder beauftragte Lehrkraft* Vorsitzende/r der Klassenkonferenz** Klassenlehrer/in oder beauftragte Lehrkraft* Vorsitzende/r der Klassenkonferenz**
Begründung der pädagogischen Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1 Satz 4 der Verordnung zur „Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens an allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 8. Mai 2013
Nr. Schülerin/Schüler Kategorie Begründung
1.
2.
3.
4.
30.
Fußnoten
*)
blau (dokumentenecht)
blau (dokumentenecht)
blau (dokumentenecht)
blau (dokumentenecht)
blau (dokumentenecht)
blau (dokumentenecht)
blau (dokumentenecht)
blau (dokumentenecht)
blau (dokumentenecht)
blau (dokumentenecht)
blau (dokumentenecht)
blau (dokumentenecht)
**)
rot (dokumentenecht)
rot (dokumentenecht)
rot (dokumentenecht)
rot (dokumentenecht)
rot (dokumentenecht)
rot (dokumentenecht)
rot (dokumentenecht)
rot (dokumentenecht)
rot (dokumentenecht)
rot (dokumentenecht)
rot (dokumentenecht)
rot (dokumentenecht)

Anlage 3

Matrix zur Ermittlung der Jahresendbewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens
Ermittlung der Jahresendbewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens
1. oder 2. Schulhalbjahr 2. oder 1. Schulhalbjahr sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend
sehr gut sehr gut sehr gut/gut* gut gut/befriedigend* befriedigend befriedigend/ ausreichend*
gut sehr gut/gut* gut gut/befriedigend* befriedigend befriedigend/ ausreichend* ausreichend
befriedigend gut gut/befriedigend* befriedigend befriedigend/ ausreichend* ausreichend ausreichend/ mangelhaft*
ausreichend gut/befriedigend* befriedigend befriedigend/ ausreichend* ausreichend ausreichend/ mangelhaft* mangelhaft
mangelhaft befriedigend befriedigend/ ausreichend* ausreichend ausreichend/ mangelhaft* mangelhaft mangelhaft/ ungenügend*
ungenügend befriedigend/ ausreichend* ausreichend ausreichend/ mangelhaft* mangelhaft mangelhaft/ ungenügend* ungenügend
Fußnoten
*)
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
pädagogische Entscheidung gemäß § 5 Absatz 1
Markierungen
Leseansicht