LehPrVO M-V
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Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Lehrerprüfungsverordnung - LehPrVO M-V) Vom 16. Juli 2012

Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Lehrerprüfungsverordnung - LehPrVO M-V) Vom 16. Juli 2012
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 28a eingefügt durch Verordnung vom 25. Februar 2021 (GVOBl. M-V S. 167)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Lehrerprüfungsverordnung - LehPrVO M-V) vom 16. Juli 201231.03.2012
Eingangsformel31.03.2012
Inhaltsverzeichnis31.03.2012
Kapitel 1 - Erste Staatsprüfung31.03.2012
§ 1 - Geltungsbereich31.03.2012
§ 2 - Zweck und Durchführung der Prüfung31.03.2012
§ 3 - Prüfungsfächer31.03.2012
§ 4 - Zusätzliche Prüfungsfächer (Erweiterungsprüfung) und Beifächer31.03.2012
§ 5 - Umfang und Bestandteile der Prüfung31.03.2012
§ 6 - Mündliche Prüfungen31.03.2012
§ 7 - Praktische Prüfungen31.03.2012
§ 8 - Prüfungsgegenstände30.09.2020
§ 9 - Hospitation31.03.2012
§ 10 - Prüfungskommissionen31.03.2012
§ 11 - Wissenschaftliche Abschlussarbeit30.09.2020
§ 12 - Erlass der wissenschaftlichen Abschlussarbeit31.03.2012
§ 13 - Bewertung der Prüfungsleistungen31.03.2012
§ 14 - Pflichtwidrigkeiten31.03.2012
§ 15 - Rücktritt und Versäumnis31.03.2012
§ 16 - Aufbauprüfung31.03.2012
Kapitel 2 - Meldeverfahren31.03.2012
§ 17 - Meldung zur wissenschaftlichen Abschlussarbeit31.03.2012
§ 18 - Meldung zur mündlichen Prüfung31.03.2012
§ 19 - Ordnungsgemäßes Studium31.03.2012
§ 20 - Besondere Voraussetzungen in einzelnen Prüfungsfächern30.09.2020
§ 21 - Entscheidung über die Zulassung31.03.2012
§ 22 - Prüfungstermine und Fristen31.03.2012
Kapitel 3 - Ergebnis der Prüfung31.03.2012
§ 23 - Ergebnis der Prüfung31.03.2012
§ 24 - Wiederholung31.03.2012
Kapitel 4 - Ergänzende Bestimmungen31.03.2012
§ 25 - Prüfungszeugnis und Bescheide31.03.2012
§ 26 - Niederschriften und Prüfungsakte31.03.2012
§ 27 - Unterrichtsfächer31.03.2012
Kapitel 5 - Abschluss- und Übergangsbestimmungen31.03.2012
§ 28 - Übergangsbestimmungen31.03.2012
§ 28a - Übergangsregelungen in besonderen Ausnahmesituationen04.03.2021
§ 29 - Anhang und Anlagen31.03.2012
§ 30 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten30.09.2020
Kapitel 630.09.2020
Kapitel 731.03.2012
Anlage 131.03.2012
Anlage 231.03.2012
Anlage 331.03.2012
Anlage 431.03.2012
Anlage 531.03.2012
Anlage 631.03.2012
Anlage 731.03.2012
Anlage 831.03.2012
Anlage 931.03.2012
Anlage 1031.03.2012
Anlage 1131.03.2012
Anlage 1231.03.2012
Anlage 1331.03.2012
Anlage 1431.03.2012
Anlage 1531.03.2012
Anlage 1631.03.2012
Anlage 1731.03.2012
Anlage 1831.03.2012
Aufgrund § 20 Absatz 2 Nummer 1 des Lehrerbildungsgesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 391) verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach Zustimmung durch den für Bildung zuständigen Landtagsausschuss:
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Erste Staatsprüfung
§ 1Geltungsbereich
§ 2Zweck und Durchführung der Prüfung
§ 3Prüfungsfächer
§ 4Zusätzliche Prüfungsfächer (Erweiterungsprüfung) und Beifächer
§ 5Umfang und Bestandteile der Prüfung
§ 6Mündliche Prüfungen
§ 7Praktische Prüfungen
§ 8Prüfungsgegenstände
§ 9Hospitation
§ 10 Prüfungskommissionen
§ 11Wissenschaftliche Abschlussarbeit
§ 12Erlass der wissenschaftlichen Abschlussarbeit
§ 13Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 14Pflichtwidrigkeiten
§ 15Rücktritt und Versäumnis
§ 16Aufbauprüfung
Kapitel 2 Meldeverfahren
§ 17Meldung zur wissenschaftlichen Abschlussarbeit
§ 18Meldung zur mündlichen Prüfung
§ 19Ordnungsgemäßes Studium
§ 20Besondere Voraussetzungen in einzelnen Prüfungsfächern
§ 21 Entscheidung über die Zulassung
§ 22Prüfungstermine und Fristen
Kapitel 3 Ergebnis der Prüfung
§ 23Ergebnis der Prüfung
§ 24Wiederholung
Kapitel 4 Ergänzende Bestimmungen
§ 25Prüfungszeugnis und Bescheide
§ 26Niederschriften und Prüfungsakte
§ 27Unterrichtsfächer
Kapitel 5 Abschluss- und Übergangsbestimmungen
§ 28Übergangsbestimmungen
§ 29Anhang und Anlagen
§ 30Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Kapitel 6 Fachanhänge
Kapitel 7 Zeugnisse und Bescheinigungen

Kapitel 1 Erste Staatsprüfung

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Erste Staatsprüfung für das Lehramt
1.
an Grundschulen,
2.
an Regionalen Schulen,
3.
an Gymnasien,
4.
für Sonderpädagogik,
5.
an Beruflichen Schulen.

§ 2 Zweck und Durchführung der Prüfung

(1) Die Erste Staatsprüfung ist der berufsqualifizierende Abschluss eines an einer Universität oder künstlerischen Hochschule abgeschlossenen Studienganges. In der Prüfung soll die Bewerberin oder der Bewerber in ausgewählten Bereichen exemplarisch nachweisen, ob sie oder er Gegenstände und Fragen aus den Prüfungsfächern selbstständig und systematisch zu bearbeiten, zu beurteilen sowie angemessen darzustellen vermag und ob sie oder er die wissenschaftliche und gegebenenfalls die künstlerische oder praktische Befähigung als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst zu dem gewählten Lehramt besitzt.
(2) Die Erste Staatsprüfung wird vor dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern - Lehrerprüfungsamt (nachfolgend Lehrerprüfungsamt genannt) abgelegt.

§ 3 Prüfungsfächer

Die Prüfung besteht in den einzelnen Lehrämtern aus folgenden Prüfungsfächern:
1.
Lehramt an Grundschulen:
a)
Grundschulfach
*
Deutsch,
b)
Grundschulfach Mathematik,
c)
Erstes Grundschulfach nach Wahl,
d)
Zweites Grundschulfach nach Wahl,
e)
Bildungswissenschaften.
Für Musik können zwei Grundschulfächer gewählt werden.
2.
Lehramt an Regionalen Schulen:
a)
Fachwissenschaft des ersten Faches,
b)
Fachwissenschaft des zweiten Faches,
c)
Fachdidaktiken beider Unterrichtsfächer,
d)
Bildungswissenschaften.
3.
Lehramt an Gymnasien:
a)
Fachwissenschaft des ersten Faches,
b)
Fachwissenschaft des zweiten Faches,
c)
Fachdidaktiken beider Unterrichtsfächer,
d)
Bildungswissenschaften.
4.
Lehramt für Sonderpädagogik:
a)
Erste sonderpädagogische Fachrichtung einschließlich ihrer Fachdidaktik,
b)
Zweite sonderpädagogische Fachrichtung einschließlich ihrer Fachdidaktik,
c)
Allgemeinbildendes Fach und dessen Fachdidaktik oder ausgewiesene Module der Grundschulfächer Deutsch und Mathematik,
d)
Bildungswissenschaften.
5.
Lehramt an Beruflichen Schulen:
a)
Fachwissenschaft einer Fachrichtung des beruflichen Schulwesens,
b)
Fachwissenschaft eines allgemeinbildenden Faches oder einer weiteren Fachrichtung des beruflichen Schulwesens,
c)
Fachdidaktiken beider Fachrichtungen,
d)
Bildungswissenschaften.
Fußnoten
*)
Der Terminus „Grundschulfach“ entspricht dem Lernbereich gemäß LehbildG M-V § 6 Absatz 1 Nummer 1.

§ 4 Zusätzliche Prüfungsfächer (Erweiterungsprüfung) und Beifächer

(1) Wer die Prüfung für das gewählte Lehramt oder eine entsprechende Prüfung im Geltungsbereich des Grundgesetzes bestanden hat, wird nach ordnungsgemäßem Studium gemäß § 19 auf Antrag zusätzlich in einem anderen Prüfungsfach oder mehreren anderen Prüfungsfächern des entsprechenden Lehramtes geprüft (Erweiterungsprüfung).
(2) Beifächer sind Fächer, in denen die Bewerberin oder der Bewerber nicht geprüft wird. Sie oder er muss jedoch ein Studium von mindestens 30 European Credit Transfer and Accumulation System-Punkten (nachfolgend ECTS-Punkte genannt) nachweisen.
(3) Das Beifach Niederdeutsch umfasst, sofern das Fach Deutsch studiert wird, abweichend von Absatz 2 15 ECTS-Punkte.
(4) Anträge auf Erweiterungsprüfung und auf Anerkennung von weiteren Beifächern sind an das Lehrerprüfungsamt zu richten.

§ 5 Umfang und Bestandteile der Prüfung

(1) Die Prüfung umfasst für
1.
das Lehramt an Grundschulen:
je Grundschulfach eine mündliche Prüfung von 30 Minuten, eine praktische Prüfung in den Grundschulfächern Kunst und Gestaltung, Musik, Sport sowie die wissenschaftliche Abschlussarbeit;
2.
das Lehramt an Regionalen Schulen:
je Fachwissenschaft eines Faches eine mündliche Prüfung von insgesamt 50 Minuten, für die Fachdidaktiken insgesamt eine mündliche Prüfung von 50 Minuten, eine praktische Prüfung in den Fächern Kunst und Gestaltung, Musik, Sport sowie die wissenschaftliche Abschlussarbeit;
3.
das Lehramt an Gymnasien:
je Fachwissenschaft eines Faches eine mündliche Prüfung von insgesamt 60 Minuten, für die Fachdidaktiken eine mündliche Prüfung von insgesamt 60 Minuten, eine praktische Prüfung in den Fächern Kunst und Gestaltung, Musik, Sport sowie die wissenschaftliche Abschlussarbeit;
4.
das Lehramt für Sonderpädagogik:
je sonderpädagogischer Fachrichtung eine mündliche Prüfung von 40 Minuten, für das allgemeinbildende Fach eine mündliche Prüfung von insgesamt 40 Minuten oder für ausgewählte Module der Grundschulfächer Deutsch und Mathematik je eine mündliche Prüfung von 20 Minuten, eine praktische Prüfung in den Fächern Kunst und Gestaltung, Musik, Sport sowie die wissenschaftliche Abschlussarbeit;
5.
das Lehramt an Beruflichen Schulen:
je Fachrichtung des beruflichen Schulwesens und Fach im Sinne von § 3 Nummer 5 Buchstabe b eine mündliche Prüfung von insgesamt 60 Minuten, für die Fachdidaktiken eine mündliche Prüfung von insgesamt 60 Minuten, eine praktische Prüfung in den Unterrichtsfächern Kunst und Gestaltung, Musik, Sport sowie die wissenschaftliche Abschlussarbeit.
(2) Das Studium enthält im Rahmen der vorgesehenen Module auch Angebote gemäß § 5 Absatz 6 Satz 2 und § 6 Absatz 1 Nummer 2 und 3, jeweils Buchstabe d LehbildG M-V. Die Hälfte der Module je Prüfungsfach, die zugleich die Hälfte der zu erbringenden ECTS-Punkte umfassen muss, wird benotet. Die Prüfungsordnungen der Hochschulen bestimmen, wie diese Noten gebildet werden. Das Studium wird mit einem Prüfungsmodul abgeschlossen. Zu diesem Prüfungsmodul gehören die mündlichen Prüfungen und die wissenschaftliche Abschlussarbeit im Umfang von insgesamt mindestens 24 ECTS-Punkten.

§ 6 Mündliche Prüfungen

(1) Die Bewerberinnen und Bewerber werden einzeln geprüft. In den neueren Sprachen wird das Prüfungsgespräch mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache geführt. Die mündliche Prüfung dient der Feststellung fachbezogener Kompetenzen und der Reflexion wissenschaftlicher Erkenntnisse im Prüfungsfach.
(2) Für jede mündliche Prüfung geben die Prüfenden in Abstimmung mit den zu Prüfenden für die Prüfungsvorbereitung und die Prüfung bis zu drei Schwerpunkte aus dem Prüfungsfach an. Die Prüfung darf sich nicht auf die Schwerpunkte beschränken; sie muss sich auch auf Grund- und Überblickswissen in dem jeweiligen Fach erstrecken.

§ 7 Praktische Prüfungen

Die praktische Prüfung in den Fächern Kunst und Gestaltung, Musik sowie Sport kann vor den mündlichen Prüfungen, aber frühestens nach dem sechsten Semester, abgenommen werden. Bei der Meldung zur praktischen Prüfung im Fach Sport ist ein sportärztliches Unbedenklichkeitszeugnis vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Die praktische Prüfung im Fach Kunst und Gestaltung kann als Präsentation im Zusammenhang mit der mündlichen Prüfung erfolgen.

§ 8 Prüfungsgegenstände

In den verschiedenen Prüfungen und Prüfungsteilen dürfen sich Prüfungsgegenstände nicht wiederholen. Im Rahmen der gemeinsamen Abschlussprüfung des binationalen deutsch-polnischen Lehramtsstudienganges sind Fragen zur Verteidigung der Abschlussarbeit zulässig.

§ 9 Hospitation

(1) Lehramtsstudierende der jeweiligen Hochschule können nach Maßgabe vorhandener Plätze auf Antrag als Zuhörerinnen oder Zuhörer bei mündlichen und praktischen Prüfungen hospitieren. Studierende, die sich der gleichen Prüfung unterziehen wollen, sind zu bevorzugen. Das Lehrerprüfungsamt schließt die Öffentlichkeit auf Wunsch der Bewerberin oder des Bewerbers aus. Wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung gefährdet ist, kann die oder der Vorsitzende Zuhörerinnen und Zuhörer auch während der Prüfung ausschließen.
(2) Die Öffentlichkeit der Prüfung erstreckt sich nicht auf die Beratung und die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

§ 10 Prüfungskommissionen

(1) Das Lehrerprüfungsamt bestimmt für jeden Prüfungsfall, jedes Prüfungsfach und jede praktische Prüfung eine Prüfungskommission. Diese bewertet die Prüfungsleistungen und ermittelt das Ergebnis der Prüfung.
(2) Der Prüfungskommission gehören grundsätzlich an:
1.
eine Prüferin oder ein Prüfer aus einer Universität oder einer künstlerischen Hochschule, die oder der im Benehmen mit dieser bestimmt wird, und
2.
eine zweite Prüferin oder ein zweiter Prüfer oder eine Beisitzerin oder ein Beisitzer aus einer Universität oder einer künstlerischen Hochschule oder eine Person mit der Befähigung für das betreffende Lehramt.
Die Leiterin oder der Leiter des Lehrerprüfungsamtes bestimmt, wer den Vorsitz in der Prüfungskommission führt.
(3) Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Lehrerprüfungsamtes kann in Einzelfällen an der Prüfung teilnehmen.
(4) Als Prüferinnen oder Prüfer können Professorinnen und Professoren, entsprechend wissenschaftlich qualifizierte Personen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, soweit sie Lehraufgaben wahrnehmen und mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen, ferner auch in entsprechender beruflicher Praxis und Ausbildungstätigkeit erfahrene Personen, berufen werden.
(5) Die Bewerberin oder der Bewerber kann für jedes Prüfungsfach die Prüferinnen oder die Prüfer gemäß Absatz 2 Ziffer 2 und 3 vorschlagen. Diesem Vorschlag soll nach Möglichkeit entsprochen werden. Ist gemäß Absatz 4 eine weitere Prüferin oder ein weiterer Prüfer erforderlich, kann die Bewerberin oder der Bewerber auch diese oder diesen vorschlagen.
(6) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann einzelnen seiner Bediensteten und einzelnen Bediensteten der Hochschulen bei berechtigtem dienstlichem Interesse die Anwesenheit bei Prüfungen und Beratungen gestatten.
(7) Die oder der Vorsitzende leitet die Prüfung. Die Prüferin oder der Prüfer führt das Prüfungsgespräch. Alle Mitglieder der Prüfungskommission sind berechtigt, selbst Fragen zu stellen.
(8) Die Prüfungskommission berät in nichtöffentlicher Sitzung. Beratung und Notenfindung unterliegen dem Amtsgeheimnis. Die Mitglieder einer Prüfungskommission sind bei der Beurteilung der Prüfungsleistungen nicht an Weisungen gebunden.
(9) Die Mitglieder der Prüfungskommission stellen das Einvernehmen über die Bewertung der Prüfungsleistung her. Lässt sich das Einvernehmen nicht herstellen, so gilt der Durchschnitt als Note.

§ 11 Wissenschaftliche Abschlussarbeit

(1) Die wissenschaftliche Abschlussarbeit soll erkennen lassen, dass die zu Prüfenden mit der dem Fach eigenen Arbeitsweise vertraut sind, ein Thema innerhalb eines bestimmten Zeitraumes selbstständig bearbeiten können und zu einem eigenständigen wissenschaftlich reflektierten Urteil fähig sind. Die Arbeit darf nicht als Gruppenarbeit angefertigt werden.
(2) Das Lehrerprüfungsamt stellt das Thema der Arbeit auf Vorschlag einer Prüferin oder eines Prüfers, die oder der von der Bewerberin oder dem Bewerber benannt wird. Nach Möglichkeit wird dem Benennungswunsch der Kandidatin oder des Kandidaten entsprochen.
(3) Die wissenschaftliche Abschlussarbeit kann in einer Fachwissenschaft, in der Fachdidaktik oder in den Bildungswissenschaften geschrieben werden. Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt an Gymnasien fertigen ihre Abschlussarbeit in einem ihrer Fächer an. Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt für Sonderpädagogik verfassen ihre Abschlussarbeit in einer ihrer sonderpädagogischen Fachrichtungen. Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt für Sonderpädagogik können ihre Abschlussarbeit im begründeten Ausnahmefall und auf Antrag beim Lehrerprüfungsamt auch in den Bildungswissenschaften verfassen. Entsprechenden Anträgen darf nur stattgegeben werden, sofern das arithmetische Mittel der Fachnoten besser als 2,0 ist.
(4) Die Bewerberin oder der Bewerber fasst die Arbeit in deutscher Sprache ab. Ist das Fach eine moderne Fremdsprache, so kann sie oder er wählen, ob sie oder er die Arbeit in dieser oder in deutscher Sprache anfertigen will. Wird sie in deutscher Sprache geschrieben, schließt sie mit einer Zusammenfassung in der zu prüfenden Fremdsprache ab, die etwa 10 Prozent des Gesamtumfanges umfassen soll. Der Umfang soll ohne Anhang nicht mehr als 50 Seiten betragen. Abweichend von Satz 1 und 2 gilt für den binationalen deutsch-polnischen Lehramtsstudiengang, dass die Bewerberin oder derBewerber die Arbeit im Fach Deutsch in deutscher Sprache, im Fach Polnisch in polnischer Sprache verfasst.
(5) Die Bewerberin oder der Bewerber macht diejenigen Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinne nach entnommen sind, mit Angabe der Quellen als Entlehnungen kenntlich. Sie oder er fügt der Arbeit ein Verzeichnis der benutzten Hilfsmittel bei und versichert am Schluss der Arbeit, dass diese ohne fremde Hilfe verfasst wurde und sie oder er sich dabei keiner anderen als der angegebenen Hilfsmittel bedient hat. Die Versicherung selbstständiger Anfertigung gibt die Bewerberin oder der Bewerber auch für gelieferte Zeichnungen, Kartenskizzen und bildliche Darstellungen ab.
(6) Die Arbeit wird gebunden und in dreifacher Ausfertigung innerhalb der gesetzten Frist beim Lehrerprüfungsamt abgeliefert.
(7) Die Arbeit ist zusätzlich in elektronisch lesbarer Form und zusammen mit der Erklärung abzuliefern, dass von der Arbeit eine elektronische Kopie gefertigt und gespeichert werden darf, um die Überprüfung mittels einer Plagiatssoftware zu ermöglichen.
(8) Die Arbeit wird von der Prüferin oder dem Prüfer und einem weiteren prüfungsberechtigten Mitglied der Hochschule begutachtet und benotet. Beide Prüfende werden vom Lehrerprüfungsamt berufen. Beide würdigen die Arbeit im Hinblick auf den Prüfungszweck und schlagen eine Bewertung vor. Die sprachliche Darstellung wird bei der Beurteilung mitgewertet. Die Gutachten mit den Benotungen werden dem Lehrerprüfungsamt innerhalb von vier Wochen vorgelegt. Die Arbeit und die Gutachten mit den Bewertungsvorschlägen verbleiben beim Lehrerprüfungsamt.
(9) Weichen die Bewertungen der Gutachtenden um eine Notendifferenz bis 1,0 voneinander ab, so gilt der Durchschnitt als Note. Bei größeren Abweichungen setzt eine oder ein von der Leiterin oder dem Leiter des Lehrerprüfungsamtes bestimmte oder bestimmter weitere Gutachterin oder weiterer Gutachter die Note in dem durch die abweichenden Wertungen gezogenen Rahmen fest (Stichentscheid), wenn sich die Prüfenden nicht einigen oder bis auf eine Notendifferenz von 1,0 oder kleiner annähern können.

§ 12 Erlass der wissenschaftlichen Abschlussarbeit

Anstelle der wissenschaftlichen Abschlussarbeit kann eine Dissertation sowie eine aufgrund eines Studiums an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule angefertigte und mit mindestens ausreichend (4,0) bewertete Diplomarbeit, Masterarbeit, Magisterarbeit, Abschlussarbeit für ein anderes Lehramt oder theologische Abschlussarbeit akzeptiert werden, wenn sie nach ihrem Gegenstand einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit gleichwertig ist. Über die Annahme der Arbeit entscheidet auf Antrag die Leiterin oder der Leiter des Lehrerprüfungsamtes nach Konsultation der Fachvertreter der Hochschule.

§ 13 Bewertung der Prüfungsleistungen

(1) Die Noten werden wie folgt abgegrenzt:
bis 1,5 = sehr gut,
über 1,5 bis 2,5 = gut,
über 2,5 bis 3,5 = befriedigend,
über 3,5 bis 4,0 = ausreichend,
über 4,0 bis 5,0 = mangelhaft,
darüber = ungenügend.
(2) In den Prüfungsfächern mit praktischen Prüfungen ergibt sich die Note des Prüfungsfaches als einfaches arithmetisches Mittel aus praktischer und mündlicher Prüfung.
(3) Das Ergebnis der mündlichen Prüfung in einem Prüfungsfach und die Note für die wissenschaftliche Abschlussarbeit werden der Bewerberin oder dem Bewerber vorbehaltlich einer späteren Nachprüfung durch das Lehrerprüfungsamt mündlich mitgeteilt und erläutert, sobald der Prüfungsausschuss entschieden hat.
(4) Falls die Bewerberin oder der Bewerber über einen Studienabschluss einer Universität oder gleich gestellten Hochschule verfügt (Master, Magister, Diplom, Promotion), kann das Lehrerprüfungsamt auf Antrag die entsprechende Abschlussnote als Note für die Erste Staatsprüfung in dem betreffenden Fach beziehungsweise in den betreffenden Fächern anerkennen.

§ 14 Pflichtwidrigkeiten

(1) Wenn die Bewerberin oder der Bewerber in der Prüfung täuscht, zu täuschen versucht, anderen dabei hilft oder gegen die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung verstößt, kann das Lehrerprüfungsamt sie oder ihn von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen; in diesem Fall gilt die Erste Staatsprüfung als nicht bestanden. Die Bewerberin oder der Bewerber ist vorher zu hören.
(2) Wird eine Pflichtwidrigkeit, die zum Ausschluss hätte führen können, erst nach Aushändigung des Zeugnisses festgestellt, so kann die Prüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt werden, jedoch nur binnen fünf Jahren seit dem Tag der letzten mündlichen Prüfung; das Prüfungszeugnis wird eingezogen.

§ 15 Rücktritt und Versäumnis

(1) Bei Vorliegen eines triftigen Grundes genehmigt das Lehrerprüfungsamt den Rücktritt der Bewerberin oder des Bewerbers von der Prüfung. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt die Bewerberin oder der Bewerber ohne Genehmigung des Lehrerprüfungsamtes von der Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
(2) Wird der Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt, so gilt diese Prüfung als nicht bestanden. Liegt ein wichtiger Grund für das Versäumnis vor, so wird zu einem neuen Termin geladen, oder, wenn die Frist zur Ablieferung der Abschlussarbeit versäumt wurde, ein neues Thema gestellt.
(3) Eine vor oder während der Prüfung eingetretene Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich bei dem oder der Vorsitzenden der Prüfungskommission geltend gemacht werden.
(4) In Fällen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit verlangt das Lehrerprüfungsamt die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes.

§ 16 Aufbauprüfung

(1) Will eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine entsprechende Prüfung im Geltungsbereich des Grundgesetzes bestanden hat, eine Prüfung für ein weiteres Lehramt ablegen, so muss sie oder er die nach dieser Verordnung geforderten, gegenüber der bestandenen Prüfung zusätzlichen Voraussetzungen gemäß den §§ 19 und 20 erfüllen sowie alle für dieses Lehramt erforderlichen Prüfungen gemäß § 5 ablegen. Auf Antrag kann das Lehrerprüfungsamt bestimmen, dass eine wissenschaftliche Abschlussarbeit nicht anzufertigen ist.
(2) Wer eine Aufbauprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis über eine bestandene Erste Staatsprüfung gemäß § 25 Absatz 1.
(3) Will eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der eine Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Regionalschulen oder Gymnasien oder eine entsprechende Prüfung im Geltungsbereich des Grundgesetzes bestanden hat, eine Prüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik ablegen, so beschränkt sich diese Prüfung auf zwei sonderpädagogische Fachrichtungen.

Kapitel 2 Meldeverfahren

§ 17 Meldung zur wissenschaftlichen Abschlussarbeit

(1) Die Meldung ist schriftlich zu den jeweils vom Lehrerprüfungsamt bekannt gegebenen Terminen an das Lehrerprüfungsamt zu richten.
(2) Die Zulassung zur wissenschaftlichen Abschlussarbeit erfolgt frühestens dann, wenn innerhalb des Studiums für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt für Sonderpädagogik insgesamt 180 ECTS-Punkte erworben sind. Für die Lehrämter an Regionalen Schulen, an Gymnasien und an Beruflichen Schulen erfolgt die Zulassung zur wissenschaftlichen Abschlussarbeit frühestens dann, wenn insgesamt 210 ECTS-Punkte erworben sind.
(3) Der Termin der Abgabe der wissenschaftlichen Abschlussarbeit wird vom Lehrerprüfungsamt festgesetzt.

§ 18 Meldung zur mündlichen Prüfung

(1) Die Meldung ist schriftlich zu den jeweils vom Lehrerprüfungsamt bekannt gegebenen Terminen an das Lehrerprüfungsamt zu richten.
(2) Die Bewerberin oder der Bewerber meldet sich so rechtzeitig zur Prüfung, dass sie oder er die Prüfung bis zum Ende der Regelstudienzeit abschließen kann.
(3) Bei der Meldung ist anzugeben:
1.
für welches Lehramt die Lehrbefähigung angestrebt wird,
2.
in welchen Prüfungsfächern die Prüfung absolviert werden soll,
3.
welche Prüfungspersonen vorgeschlagen werden,
4.
ob und mit welchem Erfolg die Meldenden sich bereits einer Prüfung für ein Lehramt oder einer anderen staatlichen, akademischen oder kirchlichen Abschlussprüfung unterzogen haben,
5.
gegebenenfalls welches Beifach vorliegt,
6.
in welchem Prüfungsfach die wissenschaftliche Abschlussarbeit angefertigt worden ist oder angefertigt wird oder ob gemäß § 12 eine anrechnungsfähige Arbeit vorliegt.
(4) Der Meldung sind beizufügen:
1.
ein Lichtbild, das nicht älter als drei Monate sein soll,
2.
eine unterschriebene Darstellung des Bildungsganges,
3.
die Hochschulzugangsberechtigung im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder eine in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Rechtsvorschriften anerkannte sonstige Hochschulzugangsberechtigung,
4.
die Nachweise für die Zulassungsvoraussetzungen durch die Hochschule, wobei die Hochschule für jedes Prüfungsfach das ordnungsgemäße Studium gemäß § 19 einschließlich Praktika bescheinigt und für jedes Prüfungsfach die aggregierte Modulnote (mit einer Dezimalstelle nach dem Komma) an das Lehrerprüfungsamt übermittelt,
5.
gegebenenfalls Nachweise über die geforderten Fremdsprachenkenntnisse und Auslandsaufenthalte gemäß § 20,
6.
gegebenenfalls die Kopie einer Namensänderungsurkunde, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während ihres oder seines Studiums den Namen gewechselt hat,
7.
gegebenenfalls den Nachweis über eine Behinderung.

§ 19 Ordnungsgemäßes Studium

(1) Als ordnungsgemäßes Studium gilt ein Studium gemäß den vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigten Prüfungs- und Studienordnungen. Die Studienordnungen enthalten verpflichtende Regelungen zur Anwesenheit der Studierenden in den Seminaren und Übungen, zu den Praktika, Projekten und Exkursionen. In den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Veranstaltungen ist der Berufsfeldbezug in eigener Verantwortung der Fächer angemessen zu berücksichtigen. Zu den Praktikumsordnungen der Hochschulen erlässt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Rahmenordnung.
(2) Gemäß den Vorgaben des Lehrerbildungsgesetzes schließt das ordnungsgemäße Studium in allen Lehrämtern eine angemessene inklusionsorientierte Ausgestaltung der Bildungswissenschaften sowie der Fachdidaktiken ein. Dies bedeutet, dass sie im Sinne einer der individuellen Förderung verpflichteten Pädagogik die Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lernausgangslagen berücksichtigen.
(3) Im Falle der Lehrämter an Grundschulen und an Regionalen Schulen sind im Rahmen des ordnungsgemäßen Studiums Veranstaltungen im Umfang von mindestens 22 ECTS-Punkten von einschlägig sonderpädagogisch qualifiziertem Lehrpersonal zu erbringen. Dazu zählen folgende Lehrleistungen:
1.
eine einführende Vorlesung zur inklusionsorientierten Sonderpädagogik,
2.
jeweils eine Vorlesung und ein Seminar zu den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotional-soziale Entwicklung.

§ 20 Besondere Voraussetzungen in einzelnen Prüfungsfächern

(1) Beim Studium moderner Fremdsprachen soll ein mindestens dreimonatiger ausbildungsrelevanter Auslandsaufenthalt in einem Land mit der entsprechenden Amtssprache absolviert werden. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. Die Entscheidungen hierüber treffen die Fachvertreterinnen und Fachvertreter. Bei den Bewerberinnen und Bewerbern für das gymnasiale Lehramt sind Kenntnisse zweier weiterer Fremdsprachen, abweichend davon bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die den binationalen deutsch-polnischen Studiengang an den Universitäten Greifswald und Stettin absolviert haben, Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache (jeweils entsprechend dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) erforderlich. Bei Bewerberinnen und Bewerbern für alle anderen Lehrämter ist der Nachweis einer weiteren Fremdsprache (entsprechend dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) erforderlich.
(2) Im Fach Evangelische Religion sind von den Bewerberinnen und Bewerbern für das gymnasiale Lehramt das Latinum oder Hebraicum und das neutestamentliche Griechisch nachzuweisen.
(3) In den Fächern Griechisch und Geschichte ist das Latinum nachzuweisen, im Fach Latein ist das Graecum nachzuweisen.
(4) Im Fach Geschichte sind Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch (entsprechend dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachzuweisen.

§ 21 Entscheidung über die Zulassung

(1) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet das Lehrerprüfungsamt. Die Entscheidung wird den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mitgeteilt. Eine ablehnende Entscheidung muss begründet werden.
(2) Macht eine Kandidatin oder ein Kandidat durch ein amtsärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie oder er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, hat die Leiterin oder der Leiter des Lehrerprüfungsamtes der Kandidatin oder dem Kandidaten zu gestatten, gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen in einer anderen Form oder innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit zu erbringen. Entscheidungen werden auf schriftlichen Antrag hin getroffen. Der Antrag ist der Meldung zur Prüfung beizufügen.

§ 22 Prüfungstermine und Fristen

Die Meldetermine, Prüfungstermine und weitere Fristen werden durch das Lehrerprüfungsamt rechtzeitig festgesetzt, veröffentlicht und den an der Prüfung Beteiligten bekannt gegeben.

Kapitel 3 Ergebnis der Prüfung

§ 23 Ergebnis der Prüfung

(1) Die Fachnoten für die Prüfungsfächer werden unter Anrechnung von Noten aus studienbegleitenden examensrelevanten Modulprüfungen gebildet.
(2)
1.
In allen Lehrämtern gilt im Fach Bildungswissenschaften die aggregierte Modulnote als Fachnote.
2.
Für die Lehrämter an Gymnasien, Beruflichen Schulen und Regionalen Schulen setzt sich die Fachnote der Fachdidaktiken zur Hälfte aus der aggregierten Modulnote und zur anderen Hälfte aus der Prüfungsnote zusammen. Die Fachnote wird durch das einfache arithmetische Mittel gebildet.
3.
In den Fächern für das Lehramt an Gymnasien und an Regionalen Schulen gehen die aggregierten Modulnoten mit zweifacher und die Prüfungsnoten mit dreifacher Gewichtung in die jeweiligen Fachnoten ein. Die Fachnote wird durch das gewogene arithmetische Mittel gebildet.
4.
In den Fachrichtungen des beruflichen Schulwesens und dem allgemeinbildenden Fach für das Lehramt an Beruflichen Schulen gehen die aggregierten Modulnoten mit zweifacher und die Prüfungsnoten mit dreifacher Gewichtung in die jeweiligen Fachnoten ein. Die Fachnote wird durch das gewogene arithmetische Mittel gebildet.
5.
In den sonderpädagogischen Fachrichtungen für das Lehramt für Sonderpädagogik gehen die aggregierten Modulnoten mit zweifacher und die Prüfungsnoten mit dreifacher Gewichtung in die jeweiligen Fachnoten für die sonderpädagogischen Fachrichtungen ein. Die Fachnote wird durch das gewogene arithmetische Mittel gebildet.
6.
In den Grundschulfächern Deutsch und Mathematik beziehungsweise im allgemeinbildenden Fach für das Lehramt für Sonderpädagogik setzt sich die Fachnote zur Hälfte aus der aggregierten Modulnote und zur anderen Hälfte aus der Prüfungsnote zusammen. Die Fachnote wird durch das einfache arithmetische Mittel gebildet.
7.
In den Grundschulfächern gehen die aggregierten Modulnoten mit dreifacher und die Prüfungsnoten mit vierfacher Gewichtung in die jeweiligen Fachnoten ein. Die Fachnote wird durch das gewogene arithmetische Mittel gebildet.
(3) Die aggregierten Modulnoten und die Prüfungsnoten müssen jeweils mindestens 4,0 betragen.
(4) Die Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfung in jedem Prüfungsfach nach § 3 und in der wissenschaftlichen Abschlussarbeit erfolgreich war (mindestens 4,0).
(5) Die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung wird vom Lehrerprüfungsamt für die einzelnen Lehrämter wie folgt aus den einzelnen Fachnoten ermittelt:
1.
Für das Lehramt an Grundschulen:
Fachnote 1. Grundschulfach einfache Gewichtung,
Fachnote 2. Grundschulfach einfache Gewichtung,
Fachnote 3. Grundschulfach einfache Gewichtung,
Fachnote 4. Grundschulfach einfache Gewichtung,
Fachnote Bildungswissenschaften zweifache Gewichtung.
2.
Für das Lehramt an Regionalen Schulen:
Fachnote 1. Fach dreifache Gewichtung,
Fachnote 2. Fach dreifache Gewichtung,
Fachnote Fachdidaktiken insgesamt einfache Gewichtung,
Fachnote Bildungswissenschaften zweifache Gewichtung.
3.
Für das Lehramt an Gymnasien:
Fachnote 1. Fach dreifache Gewichtung,
Fachnote 2. Fach dreifache Gewichtung,
Fachnote Fachdidaktiken insgesamt einfache Gewichtung,
Fachnote Bildungswissenschaften zweifache Gewichtung.
4.
Für das Lehramt für Sonderpädagogik:
Fachnote 1. Sonderpädagogische Fachrichtung zweifache Gewichtung,
Fachnote 2. Sonderpädagogische Fachrichtung zweifache Gewichtung,
Fachnote Allgemeinbildendes Fach oder ausgewählte Module der Grundschulfächer Deutsch und Mathematik zweifache Gewichtung,
Fachnote Bildungswissenschaften zweifache Gewichtung.
5.
Für das Lehramt an Beruflichen Schulen:
Fachrichtung des beruflichen Schulwesens dreifache Gewichtung,
Allgemeinbildendes Fach oder eine weitere Fachrichtung des beruflichen Schulwesens dreifache Gewichtung,
Fachdidaktiken beider Unterrichtsfächer insgesamt einfache Gewichtung,
Bildungswissenschaften einfache Gewichtung.
Die wissenschaftliche Abschlussarbeit wird immer jeweils zweifach gewichtet.
Die Dezimalwerte werden addiert und die Summe durch die Anzahl der addierten Werte geteilt. Das Gesamtergebnis wird auf eine Stelle nach dem Komma ermittelt; die zweite Stelle nach dem Komma wird nicht berücksichtigt.
Das Gesamtergebnis der bestandenen Prüfung ist einschließlich des rechnerisch ermittelten Dezimalwertes auf dem Zeugnis zu vermerken.

§ 24 Wiederholung

(1) Hat die Bewerberin oder der Bewerber die Prüfung nicht bestanden, weil ihre oder seine Leistung in einem Prüfungsfach oder in der wissenschaftlichen Abschlussarbeit schlechter als mit 4,0 bewertet worden ist, so kann sie oder er die Prüfung zweimal wiederholen. Wiederholungsprüfungen finden grundsätzlich im nachfolgenden Semester statt. Hat die Bewerberin oder der Bewerber zum Zeitpunkt der Meldung zur Ersten Staatsprüfung die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester aus von ihr oder ihm zu vertretenden Gründen überschritten, kann sie oder er die Prüfung nur einmal wiederholen. Eine im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestandene Lehramtsprüfung kann nicht wiederholt werden.
(2) Das Lehrerprüfungsamt rechnet bisher erbrachte mindestens „ausreichende“ Leistungen in der wissenschaftlichen Abschlussarbeit und in einem Prüfungsfach für die Wiederholungsprüfung an.

Kapitel 4 Ergänzende Bestimmungen

§ 25 Prüfungszeugnis und Bescheide

(1) Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis entsprechend den Anlagen 1 bis 5. Als Datum wird der Tag der letzten mündlichen Prüfung eingesetzt. Die Leiterin oder der Leiter des Lehrerprüfungsamtes oder eine von ihr oder ihm bevollmächtigte Dezernentin oder ein von ihm oder ihr bevollmächtigter Dezernent des Lehrerprüfungsamtes unterzeichnet das Zeugnis.
(2) Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält einen schriftlichen Bescheid entsprechend den Anlagen 6 bis 10. In dem Bescheid wird angegeben, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Prüfung nicht bestanden hat, ob eine Wiederholungsprüfung möglich ist, welche der erbrachten Prüfungsleistungen für eine Wiederholungsprüfung angerechnet werden, wann die Bewerberin oder der Bewerber sich frühestens melden kann und bis zu welchem Zeitpunkt sie oder er sich spätestens gemeldet haben muss.
(3) Wer die Wiederholungsprüfung nicht bestanden hat, erhält einen schriftlichen Bescheid entsprechend den Anlagen 11 - 15.
(4) Wer die Erweiterungsprüfung gemäß § 4 bestanden hat, erhält ein Zeugnis entsprechend der Anlage 16. Wer die Erweiterungsprüfung nicht bestanden hat, erhält eine Bescheinigung entsprechend der Anlage 17 und kann die Prüfung einmal wiederholen.
(5) Erfolgreich studierte Beifächer werden entweder auf dem Zeugnis über die Erste Staatsprüfung (Anlagen 1 bis 5) vermerkt oder separat bescheinigt (Anlage 18).

§ 26 Niederschriften und Prüfungsakte

(1) Die zweite Prüfungsperson nimmt in jedem Prüfungsfach über den Prüfungshergang eine Niederschrift auf. In ihr werden festgestellt:
1.
die Zusammensetzung der Prüfungskommission,
2.
der Name der Bewerberin oder des Bewerbers,
3.
gegebenenfalls die Bewertung der praktischen Prüfungsleistung,
4.
das Datum, die Dauer, die Gegenstände und das Ergebnis der mündlichen Prüfung,
5.
die aggregierte Modulnote,
6.
die Fachnote.
(2) Die Mitglieder der Prüfungskommission unterschreiben die Niederschrift.
(3) Die Fachnote wird der Bewerberin oder dem Bewerber durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Prüfungskommission vorbehaltlich einer späteren Nachprüfung durch das Lehrerprüfungsamt mitgeteilt.
(4) Sämtliche Prüfungsunterlagen verbleiben zehn Jahre beim Lehrerprüfungsamt und werden danach vernichtet.
(5) Bis zu einem Jahr nach Abschluss der Prüfungen kann die Bewerberin oder der Bewerber Einblick in alle Prüfungsunterlagen beantragen.

§ 27 Unterrichtsfächer

(1) Die für die Erste Staatsprüfung zugelassenen Unterrichtsfächer ergeben sich aus den im Schulgesetz festgelegten Gegenstandsbereichen des Unterrichts.
(2) Das Studium von Drittfächern ist im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglich.

Kapitel 5 Abschluss- und Übergangsbestimmungen

§ 28 Übergangsbestimmungen

Diese Lehrerprüfungsverordnung gilt erstmals für Studierende, die nach deren Inkrafttreten in einen modularisierten Lehramtsstudiengang immatrikuliert wurden. Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Studium für ein Lehramt befinden, das noch nicht modularisiert ist, oder die ein solches Studium aufnehmen, werden nach den Vorschriften der Lehrerprüfungsverordnung in der Fassung vom 7. August 2000 (GVOBl. M-V S. 393), die zuletzt durch die Verordnung vom 21. Juni 2006 (GVOBl. M-V S. 509) geändert worden ist, geprüft. Sie können jedoch auf Antrag an die zuständige Stelle an der Hochschule nach dieser Verordnung geprüft werden. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden dann angerechnet. Der Antrag ist unwiderruflich.

§ 28a Übergangsregelungen in besonderen Ausnahmesituationen

Wenn und soweit die Prüfungsvorbereitung oder -durchführung wegen der Schließung von Institutionen oder Einrichtungen, die dazu benötigt werden, unzumutbar erschwert wird oder nicht durchführbar ist, werden die nachfolgend genannten Vorschriften nur nach Maßgabe der in den folgenden Nummern 1 bis 12 genannten Änderungen angewendet. Die Entscheidung über die Modalitäten der Prüfungsdurchführung nach § 28a trifft das Lehrerprüfungsamt im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Die Änderungen gelten grundsätzlich für Prüflinge, die sich zum Zeitpunkt der Einschränkungen im Prüfungsverfahren befinden. Sie können ebenfalls auf Prüflinge angewendet werden, deren Prüfungen unmittelbar bevorstehen. Wiederholungsprüfungen werden im gleichen Format und auf der Grundlage der Vorschriften des § 28a abgelegt wie die ursprüngliche nicht bestandene Prüfung. Als aufgehoben bezeichnete Vorschriften werden unter der Geltung des § 28a nicht angewendet.
1.
§ 5 wird wie folgt gefasst:
„§ 5
Umfang und Bestandteile der Prüfung
Die Prüfung besteht jeweils für
1.
das Lehramt an Grundschulen,
2.
das Lehramt an Regionalen Schulen,
3.
das Lehramt an Gymnasien,
4.
das Lehramt für Sonderpädagogik,
5.
das Lehramt an Beruflichen Schulen
aus den praktischen Prüfungen in den Unterrichtsfächern Kunst und Gestaltung, Musik und Sport, insofern sie schon stattgefunden haben oder durchführbar sind und aus der wissenschaftlichen Abschlussarbeit.
2.
§ 6 wird aufgehoben.
3.
§ 7 Satz 3 wird aufgehoben.
4.
§ 9 wird aufgehoben
5.
§ 10 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Das Lehrerprüfungsamt bestimmt für jeden Prüfungsfall, jedes Prüfungsfach und jede praktische Prüfung, wenn und soweit diese stattfinden können, eine Prüfungskommission. Diese bewertet die Prüfungsleistungen und ermittelt das Ergebnis der Prüfung.
6.
§ 11 Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
„(6) Die Arbeit wird, soweit das möglich ist, gebunden, ansonsten geheftet, innerhalb der gesetzten Frist beim Lehrerprüfungsamt abgeliefert."
7.
§ 13 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) In den Prüfungsfächern mit praktischer Prüfung entspricht die Note der praktischen Prüfung, so vorhanden, der Prüfungsnote des Faches."
b)
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Die Note für die wissenschaftliche Abschlussarbeit wird der Bewerberin oder dem Bewerber durch das Lehrerprüfungsamt mitgeteilt."
8.
Der § 16 wird aufgehoben.
9.
In § 18 wird die Überschrift wie folgt gefasst:
§ 18 Meldung zur Ersten Staatsprüfung“.
10.
§ 19 wird wie folgt geändert:
a)
In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort „Exkursionen" ein Komma und die Wörter „soweit das unter den festgestellten Voraussetzungen gemäß § 28a möglich ist" angefügt.
b)
Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:
„Die Veranstaltungen müssen unter Berücksichtigung von § 28a Absatz 1 nicht als Präsenzveranstaltungen ausgestaltet sein."
11.
§ 23 wird wie folgt gefasst:
„§ 23
Ergebnis der Prüfung
(1)
Die Fachnoten für die Prüfungsfächer werden unter Anrechnung der Noten aus studienrelevanten Modulprüfungen gebildet.
(2)
1.
In allen Lehrämtern bildet die aggregierte Modulnote des Faches Bildungswissenschaften die Fachnote.
2.
Für die Lehrämter an Gymnasien, Beruflichen Schulen und Regionalen Schulen bildet die aggregierte Modulnote die Fachnote der Fachdidaktiken.
3.
In
a)
den Fächern für das Lehramt an Gymnasien und an Regionalen Schulen,
b)
den Fachrichtungen des beruflichen Schulwesens und dem allgemeinbildenden Fach für das Lehramt an Beruflichen Schulen,
c)
den sonderpädagogischen Fachrichtungen für das Lehramt für Sonderpädagogik und
d)
den Grundschulfächern Deutsch und Mathematik und dem allgemeinbildenden Fach für das Lehramt für Sonderpädagogik sowie
e)
den Grundschulfächern
bilden die aggregierten Modulnoten beziehungsweise das arithmetische Mittel aus praktischer Prüfung und aggregierter Modulnote die Fachnoten.
(3)
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Fachnoten und die wissenschaftliche Abschlussarbeit jeweils mindestens mit ausreichend (4,0) bewertet werden.
(4)
Die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung wird vom Lehrerprüfungsamt für die einzelnen Lehrämter wie folgt aus den einzelnen Fachnoten ermittelt:
1. Für das Lehramt an Grundschulen:
Fachnote 1. Grundschulfach einfache Gewichtung,
Fachnote 2. Grundschulfach einfache Gewichtung,
Fachnote 3. Grundschulfach einfache Gewichtung,
Fachnote 4. Grundschulfach einfache Gewichtung,
Fachnote Bildungswissenschaften zweifache Gewichtung.
2. Für das Lehramt an Regionalen Schulen:
Fachnote 1. Fach dreifache Gewichtung,
Fachnote 2. Fach dreifache Gewichtung,
Fachnote Fachdidaktiken insgesamt einfache Gewichtung,
Fachnote Bildungswissenschaften zweifache Gewichtung.
3. Für das Lehramt an Gymnasien:
Fachnote 1. Fach dreifache Gewichtung,
Fachnote 2. Fach dreifache Gewichtung,
Fachnote Fachdidaktiken insgesamt einfache Gewichtung,
Fachnote Bildungswissenschaften zweifache Gewichtung.
4. Für das Lehramt für Sonderpädagogik:
Fachnote 1. Sonderpädagogische Fachrichtung zweifache Gewichtung,
Fachnote 2. Sonderpädagogische Fachrichtung zweifache Gewichtung,
Fachnote Allgemeinbildendes Fach oder ausgewählte Module der Grundschulfächer Deutsch und Mathematik zweifache Gewichtung,
Fachnote Bildungswissenschaften zweifache Gewichtung.
5. Für das Lehramt an Beruflichen Schulen:
Fachrichtung des beruflichen Schulwesens dreifache Gewichtung,
Allgemeinbildendes Fach oder eine weitere Fachrichtung des beruflichen Schulwesens dreifache Gewichtung,
Fachdidaktiken beider Unterrichtsfächer insgesamt einfache Gewichtung,
Bildungswissenschaften einfache Gewichtung.
Die wissenschaftliche Abschlussarbeit wird immer jeweils zweifach gewichtet. Die Dezimalwerte werden addiert und die Summe durch die Anzahl der addierten Werte geteilt. Das Gesamtergebnis wird auf eine Stelle nach dem Komma ermittelt; die zweite Stelle nach dem Komma wird nicht berücksichtigt. Das Gesamtergebnis der bestandenen Prüfung ist einschließlich des rechnerisch ermittelten Dezimalwertes auf dem Zeugnis zu vermerken.“
12.
In § 24 Absatz 1 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:
„Wiederholungsprüfungen müssen in dem gleichen Format stattfinden, wie die ursprünglich nicht bestandene Prüfung."

§ 29 Anhang und Anlagen

Die Fachanhänge sowie die Anlagen 1 bis 18 (Zeugnisse und Bescheinigungen) sind Bestandteil dieser Verordnung.

§ 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 31. März 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Lehrerprüfungsverordnung 2000 vom 7. August 2000 (GVOBl. M-V S. 393), die zuletzt durch die Verordnung vom 21. Juni 2006 (GVOBl. M-V S. 509) geändert worden ist, außer Kraft. § 28a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 unter Maßgabe von § 28a Absatz 1 Satz 5 außer Kraft.
Schwerin, den 16. Juli 2012
Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mathias Brodkorb
(2) (aufgehoben)

Kapitel 6

Fachanhänge
Bildungswissenschaften
Das Leitbild eines inklusionsorientierten Lehramtes
Zentraler pädagogischer Grundgedanke einer inklusiven Schule ist die chancengerechte Teilhabe an einer Schule für alle Kinder. Inklusion erweist sich damit vor allem als Absage an alle exkludierenden Strukturen und Prozesse, die Schülerinnen und Schüler auf der Basis unterschiedlicher Diagnostiken selektieren, segregieren und individuelle Förderangebote jeweils mehr als unabdingbar notwendig in speziellen Förderschulen, Förderklassen oder Fördergruppen bereitstellen.
Die neueren Konzepte der Inklusions- bzw. Integrationspädagogik basieren nicht auf einer Dichotomie von behinderten und nichtbehinderten Schülern bzw. auf einer Dichotomie von Sonderpädagogik und allgemeiner Schulpädagogik. Im Zentrum steht vielmehr ein Konzept der Anerkennung von Heterogenität bzw. Diversität (diversity). Inklusion zielt so auf die Herstellung und Sicherung von Chancengerechtigkeit bei gleichzeitiger Anerkennung von Verschiedenheit und Pluralität auf der Basis einer am Individuum orientierten Erziehung und Bildung in einer gemeinsamen Lebenswelt Schule. Inklusion umfasst verschiedene Dimensionen von Heterogenität, unter denen die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine bedeutsame Gruppe sind. Dazu gehören auch die Dimensionen Ethnie, Kultur, Geschlechterkonzepte, sexuelle Orientierungen, Religion, soziale Ungleichheiten usw. Aufgrund der aktuellen Situation sowie der UN-Behindertenrechtskonvention besteht gleichwohl ein Schwerpunkt der Inklusionsorientierung im Bereich der Integration behinderter Schülerinnen und Schüler. Die Inklusion basiert auf der Herstellung einer weitgehend gemeinsam geteilten und erfahrenen sozialen Lebenswelt als gemeinsamer Normalität.
Ein inklusionsorientiertes Lehramt, das den Anforderungen einer solchen ,Schule für Alle‘ gerecht werden will, muss daher eine Pädagogik der Heterogenität als Normalität lehren. Das umfasst sowohl die Anteile der Sonderpädagogik, der Sozialpädagogik, der interkulturellen Pädagogik, der Pädagogischen Psychologie als auch der frühkindlichen Pädagogik im Curriculum der Lehramtesausbildung. Die künftige Kooperation verschiedener Lehrämter und Berufsgruppen in multiprofessionellen Teams macht den verbindlichen Aufbau grundlegender professioneller Kompetenzen im Bereich der inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung erforderlich.
Oberste Maxime einer inklusionsorientierten Pädagogik ist die Orientierung an der individuellen Chancengerechtigkeit sowohl der persönlichen Entwicklung als auch der gesellschaftlichen Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Inklusion als pädagogisches Programm umfasst somit nicht allein die optimale persönliche Entwicklungsförderung eines Kindes in einer pädagogischen Einrichtung, sondern auch die bildungspolitische Gewährleistung seiner biografischen und gesellschaftlichen Teilhabechancen als späterer Erwachsener in der sozialen und kulturellen Lebenswelt und im Berufsleben.
An der Umsetzung eines inklusionsorientierten Konzepts wirken alle erziehungswissenschaftlichen Teildisziplinen gemeinsam mit.
1.
Die curricularen Schwerpunkte der Bildungswissenschaften ...
... in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern folgen den „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaft“ der KMK vom 16. Dezember 2004, ergänzt um die Aufgabenstellung einer inklusiven Schule. Zentrale Bezugspunkte der bildungswissenschaftlichen Ausbildung sind die pädagogischen Kompetenzbereiche Unterrichten, Erziehen, Bilden, Beurteilen, Innovieren, Reflektieren, Lebensweltanalysen, Gestaltung einer inklusionsorientierten Schule und individuelle Förderung.
2.
Didaktisch-methodische Ansätze der Bildungswissenschaften in der Lehrerbildung
Die Vermittlung bildungswissenschaftlicher Inhalte orientiert sich an den Konzepten und Methoden der allgemeinen und der Hochschuldidaktik. In den Lehrveranstaltungen wird eine optimale Passung zwischen Inhalten und methodischen Vorgehen angestrebt. Neben traditionellen Lehr- und Lernformen werden innovative Methoden, wie beispielsweise Projekte, Rollenspiele, Lehrertraining, Fallarbeit, Fallvignetten, Videoanalysen, Unterrichtsbeobachtung, biografieanalytische Verfahren sowie Konzepte forschenden Lernens angewendet.
3.
Kompetenzen
Das Ziel des modularisierten Lehramtesstudiums ist die Vermittlung von professionellen Kompetenzen, die Anforderungen beruflichen Handelns im Lehramt beschreiben. Ihnen werden Standards zugeordnet.
Kompetenzbereich: Unterrichten
Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für das Lehren und Lernen.
Kompetenz 1:
Lehrerinnen und Lehrer planen Unterricht fach- und sachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich korrekt durch.
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
kennen die einschlägigen Bildungstheorien, verstehen bildungs- und erziehungstheoretische Ziele sowie die daraus abzuleitenden Standards und reflektieren diese kritisch,
-
kennen allgemeine und fachbezogene Didaktiken und wissen, was bei der Planung von Unterrichtseinheiten beachtet werden muss,
-
kennen unterschiedliche Unterrichtsmethoden und Aufgabenformen und wissen, wie man sie anforderungs- und situationsgerecht einsetzt,
-
kennen Konzepte der Medienpädagogik und -psychologie und Möglichkeiten und Grenzen eines anforderungs- und situationsgerechten Einsatzes von Medien im Unterricht,
-
kennen Verfahren für die Beurteilung von Lehrleistung und Unterrichtsqualität.
Kompetenz 2:
Lehrerinnen und Lehrer unterstützen durch die Gestaltung von Lernsituationen das Lernen von Schülerinnen und Schülern. Sie motivieren Schülerinnen und Schüler und befähigen sie, Zusammenhänge herzustellen und Gelerntes zu nutzen.
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
kennen Lerntheorien und Formen des Lernens,
-
wissen, wie man Lernende aktiv in den Unterricht einbezieht und Verstehen und Transfer unterstützt,
-
kennen Theorien der Lern- und Leistungsmotivation und Möglichkeiten, wie sie im Unterricht angewendet werden.
Kompetenz 3:
Lehrerinnen und Lehrer fördern die Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern zum selbstbestimmten Lernen und Arbeiten.
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
kennen Lern- und Selbstmotivationsstrategien, die sich positiv auf Lernerfolg und Arbeitsergebnisse auswirken,
-
kennen Methoden der Förderung selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und kooperativen Lernens und Arbeitens,
-
wissen, wie sie weiterführendes Interesse und Grundlagen des lebenslangen Lernens im Unterricht entwickeln.
Kompetenzbereich: Erziehen
Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Erziehungsaufgabe aus.
Kompetenz 4:
Lehrerinnen und Lehrer kennen die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern und nehmen im Rahmen der Schule Einfluss auf deren individuelle Entwicklung.
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
kennen pädagogische, soziologische und psychologische Theorien der Entwicklung und der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen,
-
kennen etwaige Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern beim Lernprozess und Möglichkeiten der pädagogischen Hilfen und Präventivmaßnahmen,
-
kennen interkulturelle Dimensionen bei der Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen,
-
kennen die Bedeutung geschlechtsspezifischer Einflüsse auf Bildungs- und Erziehungsprozesse.
Kompetenz 5:
Lehrerinnen und Lehrer vermitteln Werte und Normen und unterstützen selbstbestimmtes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern.
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
kennen und reflektieren demokratische Werte und Normen sowie ihre Vermittlung,
-
wissen, wie man wertbewusste Haltungen und selbstbestimmtes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern fördert,
-
wissen, wie Schülerinnen und Schüler im Umgang mit persönlichen Krisen- und Entscheidungssituationen unterstützt werden.
Kompetenz 6:
Lehrerinnen und Lehrer finden Lösungsansätze für Schwierigkeiten und Konflikte in Schule und Unterricht.
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
verfügen über Kenntnisse zu Kommunikation und Interaktion (unter besonderer Berücksichtigung der Lehrer-Schüler-Interaktion),
-
kennen Regeln der Gesprächsführung sowie Grundsätze des Umgangs miteinander, die in Unterricht, Schule und Elternarbeit bedeutsam sind,
-
kennen Risiken und Gefährdungen des Kindes- und Jugendalters sowie Präventions- und Interventionsmöglichkeiten,
-
analysieren Konflikte und kennen Methoden der konstruktiven Konfliktbearbeitung und des Umgangs mit Gewalt.
Kompetenzbereich: Beurteilen
Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Beurteilungsaufgabe gerecht und verantwortungsbewusst aus.
Kompetenz 7:
Lehrerinnen und Lehrer diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern; sie fördern Schülerinnen und Schüler gezielt und beraten Lernende und deren Eltern.
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
wissen, wie unterschiedliche Lernvoraussetzungen Lehren und Lernen beeinflussen und wie sie im Unterricht berücksichtigt werden,
-
kennen Formen von Hoch- und Sonderbegabung, Lern- und Arbeitsstörungen,
-
kennen die Grundlagen der Lernprozessdiagnostik,
-
kennen Verfahren zur Diagnostik von Lern- und Verhaltensschwierigkeiten,
-
kennen Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und können Fördergutachten und einen Förderplan erstellen,
-
kennen Prinzipien und Ansätze der Beratung von Schülerinnen/Schülern und Eltern.
Kompetenz 8:
Lehrerinnen und Lehrer erfassen Leistungen von Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe.
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
kennen unterschiedliche Formen der Leistungsbeurteilung, ihre Funktionen und ihre Vor- und Nachteile,
-
kennen verschiedene Bezugssysteme der Leistungsbeurteilung und wägen sie gegeneinander ab,
-
kennen Prinzipien der Rückmeldung von Leistungsbeurteilung.
Kompetenzbereich: Innovieren
Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre Kompetenzen ständig weiter.
Kompetenz 9:
Lehrerinnen und Lehrer sind sich der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs bewusst. Sie verstehen ihren Beruf als ein öffentliches Amt mit besonderer Verantwortung und Verpflichtung.
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
kennen die Grundlagen und Strukturen des Bildungssystems und von Schule als Organisation,
-
kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit (z. B. Grundgesetz, Schulgesetze),
-
reflektieren ihre persönlichen berufsbezogenen Wertvorstellungen und Einstellungen,
-
kennen wesentliche Ergebnisse der Belastungs- und Stressforschung.
Kompetenz 10:
Lehrerinnen und Lehrer verstehen ihren Beruf als ständige Lernaufgabe.
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
kennen Methoden der Selbst- und Fremdevaluation,
-
rezipieren und bewerten Ergebnisse der Bildungsforschung,
-
kennen organisatorische Bedingungen und Kooperationsstrukturen an Schulen.
Kompetenz 11:
Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Planung und Umsetzung schulischer Projekte und Vorhaben.
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
kennen und reflektieren den spezifischen Bildungsauftrag einzelner Schularten, Schulformen und Bildungsgänge,
-
kennen Ziele und Methoden der Schulentwicklung,
-
kennen die Bedingungen für erfolgreiche Kooperation.
Kompetenzbereich: Gestaltung einer inklusionsorientierten Schule
Kompetenz 12:
Lehrerinnen und Lehrer verfügen über die Kompetenzen zur Erkennung und Analyse persönlicher, sozialer und kultureller Heterogenität der Schülerschaft. Sie sichern und fördern die soziale Integration und Chancengerechtigkeit der Schülerinnen und Schüler.
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
kennen die sonderpädagogischen, sozialpädagogischen und interkulturellen Konzepte zur Analyse von Heterogenität,
-
verfügen über einschlägige theoretische, diagnostische und methodische Kenntnisse aus den verschiedenen sonderpädagogischen Schwerpunkten,
-
kennen Theorien über psychologische, medizinische, pädagogische und soziologische Aspekte von Behinderungen,
-
kennen schulische und außerschulische Konzepte zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf,
-
kennen die organisatorischen Bedingungen und Kooperationsstrukturen des gemeinsamen Unterrichts, der Förderzentren, der Frühförderung sowie der Beruflichen Bildung.
Lehramt an Grundschulen
1.
Grundschulspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen haben den Auftrag der Grundschule, Bildung grundzulegen, theoretisch-systematisch und forschungsorientiert erschlossen, anwendungsorientiert erprobt und wissenschaftsbasiert reflektiert. Sie verstehen sich als Vermittlerinnen bzw. Vermittler zwischen den Bildungsansprüchen des Kindes und den gesellschaftlich geltenden Bildungsanforderungen. Grundlage dafür ist der respektvolle, wertschätzende Umgang mit den Kindern, der aus einer differenzierten Wahrnehmung und der Erschließung kindlicher Weltzugänge resultiert.
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
können den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule wissenschaftlich reflektiert erläutern und umsetzen,
-
haben ein differenziertes professionstheoretisches Verständnis von der Bedeutung und den Anforderungen des Berufs einer Grundschullehrerin bzw. eines Grundschullehrers,
-
verfügen über ein fachwissenschaftliches Grundwissen, verstehen grundlegende fachwissenschaftliche Prinzipien und Strukturen, nutzen fachwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen in den Kernfächern Deutsch und Mathematik sowie in den gewählten Studienbereichen (Grundschulfächern),
-
können Ergebnisse grundschulbezogener Fachforschung reflektiert nutzen,
-
sind in der Lage, die Anschlussfähigkeit an den Fachunterricht und an weiterführende Bildungsinhalte zu sichern und können die Bedeutung von anschlussfähigem Wissen und Können für kompetentes Handeln erläutern,
-
können kind- und sachgerechte Entscheidungen für die Auswahl und Gestaltung von Lernangeboten treffen, kennen grundlegende Methoden der Unterrichtsgestaltung und können unter Berücksichtigung fachlicher und pädagogischer Überlegungen Unterricht ziel-, inhalts- und methodenadäquat planen, durchführen und reflektieren,
-
sind in der Lage, mit Heterogenität in Grundschulklassen umzugehen und eine auf Inklusion ausgerichtete Erziehungs- und Unterrichtsarbeit zu begründen und in individuellen Lernplänen umzusetzen,
-
sind in der Lage, kognitive, motorische, soziale und emotionale Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern,
-
können Sprachhandlungskompetenz bei Kindern ausbilden und gezielt für schulisches Lernen nutzbar machen,
-
können Leistungen von Grundschülerinnen und -schülern angemessen beurteilen und bewerten und ihr Urteil im Hinblick auf eine kindgerechte Rückmeldung, Beratung und Förderung nutzen,
-
können Ergebnisse von Leistungsvergleichen in der Grundschule und Erkenntnisse grundschulbezogener Schulforschung reflektiert nutzen,
-
kennen die institutionellen und fachlichen Anforderungen sowie die Kooperationsmöglichkeiten beim Übergang in die Grundschule wie auch beim Übergang auf die weiterführende Schule und profilieren sich besonders für eine der beiden Schnittstellen.
2.
Studieninhalte
Studienbereich Allgemeine Grundschulpädagogik
Fachwissenschaftliche Grundlagen
Geschichte der Grundschule, kindliche Identitätsentwicklung, grundschulrelevante Erziehungs- und Lerntheorien, Kindheitsverständnis, wissenschaftliche Arbeitsweisen
Fachdidaktische Grundlagen
Erziehungs- und Bildungsauftrag der Grundschule unter Berücksichtigung vorausgehender und anschließender Bildungseinrichtungen, Berufsrolle und Berufskompetenzen von Grundschullehrerinnen und -lehrern, Theorien der Übergänge, Aufgaben und Probleme des Anfangsunterrichts; Lernvoraussetzungen, -ausgangslagen und -entwicklungen; Grundlagen der Lern- und Leistungsdiagnostik, didaktische Planung und Gestaltung von Unterricht unter Berücksichtigung des Fächer verbindenden Lehrens und Lernens, Umgang mit Heterogenität, Differenzierung und Förderung; Leistungserziehung und Leistungsbeurteilung; Kinder mit besonderem Förderbedarf; Aspekte interkultureller Bildung
Deutsch
Fachwissenschaftliche Grundlagen
Grundlagen der Sprache: Sprache als Zeichensystem, Sprache als Medium mündlicher und schriftlicher Kommunikation, Konzeptionen von Mündlichkeit und Schriftlichkeit, Verhältnis von Sprech- und Schriftsprache und Übergänge zum Schriftspracherwerb, Theorien des kindlichen Spracherwerbs, Zweitspracherwerb und Mehrsprachigkeit, Sprachauffälligkeiten und Sprachstörungen; Grundlagen der Sprachwissenschaft: Basiswissen zur Laut-, Wort-, Satz-, Textebene; Grundlagen der Literaturwissenschaft: Grundbegriffe, grundlegendes Gattungswissen, Charakteristik der Kinder- und Jugendliteratur, literarische Textarbeit, Lesesozialisation
Fachdidaktische Grundlagen
Grundlagen der Deutschdidaktik: Sprache und Literatur als Unterrichtsgegenstand in der Grundschule, Arbeits-, Aufgaben- und Handlungsfelder des Deutschunterrichts, integrativer Deutschunterricht, Kompetenzbereiche und Standards des Deutschunterrichts in der Grundschule, Medienerziehung als Bestandteil des Deutschunterrichts; Formen mündlicher und schriftlicher Kommunikation und Textproduktion; Theorien und Vermittlungsansätze zu Schriftsprach- und Orthografieerwerb; Konzepte zur Ausbildung von Sprachbewusstsein, Sprachgefühl, Sprachanalysefähigkeiten; Modelle der Vermittlung von Kommunikations-, Lese- und Schreibkompetenzen; Konzepte und Methoden zur differenzierten, individualisierten Förderung sprachlicher Entwicklungen; Planung und Analyse von Deutschunterricht in heterogenen Lerngruppen; Lernprozessdiagnostik und Leistungsbeurteilung; Deutschunterricht als Element in Fächer verbindenden Unterrichtskonzepten
Evangelische Religion
Fachwissenschaftliche Grundlagen
Biblische Grundthemen, insbesondere Schöpfung, Vätererzählungen, Jesus und Paulus; Martin Luther und die Reformation; Grundfragen der Dogmatik; Perspektiven und Phänomene christlicher Lebensorientierung; Grundfragen christlicher Verantwortung in Staat und Gesellschaft; Einführung in die Weltreligionen und interreligiöser Dialog
Fachdidaktische Grundlagen
Religionspädagogische Konzepte für die Grundschule; religiöse Sozialisation und Entwicklung vor und im Grundschulalter; Bildung und Religion; Begründung des Religionsunterrichts in der Schule; Aspekte der Berufsrolle von Religionslehrerinnen und -lehrern; Analyse und Planung von Unterricht einschließlich praktischer Erprobung
Fremdsprachenunterricht
Fachwissenschaftliche Grundlagen
Grundlagen der Sprachwissenschaft (einschließlich Grammatik, Fonetik und Fonologie); Literaturwissenschaft und Kulturstudien; Vermittlung von Orientierungswissen und Entwicklung von wissenschaftlichem Reflexionsvermögen
Fremdsprachliche Kompetenzentwicklung in Englisch, Französisch oder Polnisch
Mündliche und schriftliche Sprachproduktion und -rezeption; korrekte Lautbildung und Intonation; soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz
Fachdidaktische Grundlagen
Sprachlerntheorien und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs; didaktische Konzepte, Prinzipien, Lernbereiche und Themen des frühen Fremdsprachenlernens; Theorie und Methodik des kommunikativen, interkulturellen Fremdsprachenunterrichts einschließlich der Diagnose, Messung und Förderung von Schülerleistungen; Vorbereitung auf bilingualen Sachfachunterricht, stufengeeignete Lehrersprache, Erzähl- und Erklärungskompetenz, Sprachreflexion; Mehrsprachigkeit; Arbeit mit dem Sprachenportfolio
Kunst und Gestaltung
Fachwissenschaftliche Grundlagen
Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstwerke aus unterschiedlichen Zeiten und Kulturen, Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstwerke der Gegenwart, künstlerische Verfahren und Techniken, künstlerische Strategien, künstlerisches Material; Entwicklungsbedingtheit ästhetischer Darstellungsformen von Grundschulkindern, Grundlagen zur Entwicklung von Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit, Vorstellungsfähigkeit, Fantasie und Kreativität, Grundlagen der Bildkompetenz
Fachpraxis
Erfahrungen in relevanten künstlerisch-praktischen Ausdrucksformen: künstlerische Verfahren und Techniken, künstlerische Strategien, künstlerisches Material
Fachdidaktische Grundlagen
Bildungswert des Kunstunterrichts, Deuten von Werken der Bildenden Kunst, kunstpädagogische Konzepte (historisch und gegenwärtig), Modelle der Gestaltung von Kunstunterricht, Differenzieren und Fördern im Kunstunterricht, Bewerten im Kunstunterricht
Mathematik
Fachwissenschaftliche Grundlagen
Grundbegriffe der Mathematik: Menge, Aussage, Abbildung, Relation; Grundlagen der Arithmetik und Algebra: Theorie der Natürlichen Zahlen, Elemente der Zahlentheorie; Grundlagen der Stochastik: Datenanalyse, Zufallsmodellierung; Geometrie der Ebene und des Raumes, Grundlage des Messens, geometrische Abbildungen
Fachdidaktische Grundlagen
Themenfelder und Standards des Mathematikunterrichts in der Grundschule; Konzepte zu zentralen mathematischen Denkhandlungen wie Begriffsbilden, Kommunizieren, Argumentieren, Modellieren, Problemlösen; Theorien der mathematischen Wissensentwicklung im Vor- und Grundschulalter; Mathematik unterrichtsbezogene Handlungskompetenzen: Planung und Analyse von Mathematikunterricht in heterogenen Lerngruppen, Konstruktion von Lernumgebungen, Interventionsstrategien, Differenzieren und Fördern im Mathematikunterricht, Lernprozessdiagnostik und Leistungsbeurteilung, Förderung besonders begabter Grundschulkinder und von Kindern mit speziellen Leistungsschwächen
Musik
Fachliche Grundlagen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen sind in der Lage, breit angelegte Basiskompetenzen im Umgang mit Musik zu vermitteln, auf denen der Unterricht der weiterführenden Schulen aufbauen kann.
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
kennen altersangemessene ästhetische Erfahrungs- und Ausdrucksmöglichkeiten im Umgang mit der Stimme beim Sprechen und Singen sowie im Umgang mit dem Körper beim Bewegen zur Musik,
-
können exemplarisch ausgewählte Lieder in altersangemessener Tonhöhe intonieren und rhythmisch sicher vortragen,
-
etablieren metrisch-rhythmische Grunderfahrungen mithilfe von Tänzen, körpereigenen Klängen und einfachen Perkussionsinstrumenten,
-
vermitteln Grundfertigkeiten im Umgang mit Instrumenten sowie erste Schritte zur Improvisation,
-
üben das Begleiten von Liedern in Form von einfachen Mitspielsätzen,
-
integrieren Hörbeispiele verschiedener Epochen und Stilrichtungen sinnvoll in fachliche Unterrichtszusammenhänge,
-
bahnen Verständnis und Akzeptanz für ungewohnte Zugänge zur Musik an.
Fachdidaktische Grundlagen
Kenntnis primarstufenbezogener Unterrichtsinhalte und -ziele des Faches Musik sowie deren Integration in den Kontext ästhetischer Bildung; Einsicht in die Entwicklungsbedingtheit ästhetischer Darstellungsformen von Grundschulkindern, praktische Erfahrung in der Gestaltung binnendifferenzierter Lernarrangements
Niederdeutsch
Fachwissenschaftliche Grundlagen
Grundlagen der Sprache: Kenntnis varietäten- und soziolinguistischer sowie dialektologischer Theorien, Modelle und Analysemethoden; Niederdeutsche Sprache als lokal differenziertes Medium mündlicher und schriftlicher Kommunikation; Theorien des kindlichen Spracherwerbs und früher Mehrsprachigkeit.
Grundlagen der Literaturwissenschaft: Grundbegriffe, grundlegendes Gattungswissen, Charakteristika der niederdeutschen und regional- und minderheitensprachlichen Kinder- und Jugendliteratur, literarische Textarbeit.
Sprachliche Kompetenzentwicklung
Kenntnisse in der und über die Regionalsprache Niederdeutsch inklusive Binnendifferenzierung mit Fokus auf dem ostniederdeutschen Sprachraum (Mecklenburg-Vorpommersch); mündliche und schriftliche Sprachproduktion und -rezeption in verschiedenen Kompetenzdimensionen laut dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR).
Fachdidaktische Grundlagen
Niederdeutsche Sprache und Literatur als Unterrichtsgegenstand und -medium in der Grundschule; didaktische Konzepte, Prinzipien, Theorie und Methodik der modernen Fremdsprachenvermittlung; Modelle der Vermittlung von Kommunikations-, Reflexions-, Lese- und Schreibkompetenzen laut GeR.
Philosophieren mit Kindern
Fachwissenschaftliche Grundlagen
Exemplarische Analyse einiger zentraler Themen und Problemstellungen: zum Beispiel Erkenntnisproblem, Rechtfertigung und Begründung, Entwicklung und kulturelle Rolle der Wissenschaften, Wahrheit und Objektivität, Sein und Denken; exemplarische Bereiche der Anthropologie und der Naturphilosophie; exemplarische Analyse einiger zentraler ethischer Theorien und von Konflikten Angewandter Ethik; übergreifende Problemstellungen: Willensfreiheit und Verantwortlichkeit, Gewissen; exemplarische Beschäftigung mit den Grundlagen menschlichen Zusammenlebens in Staat und Gesellschaft: Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Glück und Lebenskunst
Fachdidaktische Grundlagen
Theorien philosophischer Bildung und fachdidaktischer Ansätze mit Würdigung von Konzepten des Philosophierens mit Kindern und Jugendlichen und unter Einbeziehung von Kenntnissen der Entwicklungspsychologie; Überblick über Unterrichtsformen, Methoden, Schulbücher, Medien; besondere Einbeziehung des Spektrums nicht primär textinterpretierender Methoden (z. B. präsentativ-symbolisches Philosophieren und Spiele); exemplarisches Gestalten von Unterricht und zielgruppengerechte Erschließung relevanter Problemstellungen; sozialwissenschaftliches, kulturreflexives und religionskundliches Kontextwissen bei der Gestaltung von Bildungsprozessen in ethnisch und religiös-/weltanschaulich heterogen geprägten Lerngruppen; Reflexion gesellschaftlicher Gestaltungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten philosophischer Bildung; primarstufenbezogene Unterrichtsinhalte und -ziele des Philosophierens mit Kindern und affiner Fächer, didaktische Reduktion und Modifikation von Fachinhalten für die Grundschule, Spezifika des Philosophierens in der Grundschule in Theorie und Praxis; kompetenzorientierte Planung und Durchführung von Philosophieunterricht und dessen Reflexion
Sachunterricht
Fachwissenschaftliche Grundlagen
Soziokulturelle Perspektive: Theorien sozialen Handelns und Lernens, kulturelle Formen und Regeln des Zusammenlebens; Theorien zur Gesundheits- und Sexualerziehung
Raumbezogene Perspektive: Theorien zur Raumwahrnehmung und -vorstellung, Regionalgeografie
Naturwissenschaftliche Perspektive: Biologische, physikalische, chemische Grundlagen für die Betrachtung grundschulrelevanter naturwissenschaftlicher Problemstellungen (Eigenschaften von Stoffen, Wachstums- und Lebensprozesse, Phänomene in belebter und unbelebter Natur und deren naturwissenschaftliche Erklärungsmodelle)
Historische Perspektive: Grundlagen der Familien- und Regionalgeschichte
Fachdidaktische Grundlagen
Theorien des naturwissenschaftlichen und des sozialen Lernens, Konzeptionen des Sachunterrichts, sachgerechte Unterrichtsmethoden und Medien; Vermittlung sachgerechter Lernstrategien: Erkundung, Interview, Modellbau, Beobachtung, Experiment; unterschiedliche Formen der Dokumentation
Sport
Fachwissenschaftliche Grundlagen
Bedeutung von Sinnlichkeit und Körperlichkeit in der Welt- und Selbstaneignung von Grundschulkindern; Psychomotorik, Wahrnehmung und Bewegung; Motorische Entwicklung und ihre Konzeptionen im Grundschulalter; personelle Entwicklung durch Körperlichkeit und Bewegung
Fachdidaktische Grundlagen
Didaktische Perspektivenvielfalt von Bewegung, Spiel und Sport in der Grundschule; Bewegungslernen in der Kindheit; praktische Gestaltung von Lernarrangements in der Grundschule
Werken (Technik)
Fachwissenschaftliche Grundlagen
Grundlagen der Konstruktions- und Fertigungslehre: Systemtheorie der Technik, technische Methoden und Verfahren; Grundlagen der Elektro- und Automatisierungstechnik; Technik - Gesellschaft - Kultur: Technikbegriff, Technikethik, Bedeutung von Technik in der Entwicklungsgeschichte der Menschheit
Fachpraxis
Planung und Realisierung von Herstellungsprozessen grundschulrelevanter Gebrauchsgegenstände aus Papier-, Holz- und Textilwerkstoffen; Auswahl und Nutzung ausgewählter Werkzeuge, Vorrichtungen und Werkzeugmaschinen; Anwenden der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
Planung und Realisierung von Modellen für grundschulrelevante technische Problemstellungen der Bau-, Maschinen-, Elektro- und Informationstechnik mittels strukturierter Materialien (Baukastensysteme) sowie unstrukturierter Materialien
Fachdidaktische Grundlagen
Themenfelder und Standards des Werkunterrichts in der Grundschule; Konzepte zu zentralen technischen Denkhandlungen wie Begriffsbilden, Kommunizieren, Argumentieren, Modellieren, Problemlösen; Theorien der technischen Wissensentwicklung im Vor- und Grundschulalter; Werkunterrichtsbezogene Handlungskompetenzen: Planung und Analyse von Werkunterricht in heterogenen Lerngruppen, Konstruktion von Lernumgebungen, Interventionsstrategien, Differenzieren und Fördern im Werkunterricht, Lernprozessdiagnostik und Leistungsbeurteilung
Arbeit, Wirtschaft, Technik
1.
Übergreifende Merkmale
1.1
Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über grundlegende fachspezifische Kompetenzen in den wissenschaftlichen Disziplinen und in der Fachdidaktik des Faches Arbeit, Wirtschaft, Technik und seinen einzelnen Studienbereichen. Sie
-
verfügen über strukturiertes Fachwissen in den grundlegenden Teilgebieten der Studienbereiche,
-
verfügen über strukturiertes Fachwissen zu den grundlegenden Fragestellungen, Begriffen, Modellen, Methoden und Theorien des Faches und reflektieren deren Bedeutung für den jeweiligen Studienbereich,
-
verstehen die genannten Studienbereiche in ihrer lebenspraktischen Bedeutung für die Menschen in ihren Rollen als Verbraucherinnen und Verbraucher, Erwerbstätige und Staatsbürgerinnen sowie Staatsbürger,
-
können wesentliche Aspekte des Wirtschafts- und Arbeitslebens, auch im Kontext individueller Handlungsmöglichkeiten, handlungs- und problemorientiert erschließen,
-
verfügen über anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen und Können; sie verfügen in den Unterrichtsfächern, die dem Fach zuzuordnen sind, über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung, Durchführung und Bewertung von Unterrichtsversuchen und kennen die fachspezifischen Grundlagen der Leistungsbewertung,
-
sind in der Lage, Lernprozesse an außerschulischen Lernorten anzuregen.
1.2
Studieninhalte Fachdidaktik
Die inhaltlichen Anforderungen an das fachdidaktische Studium sind für die einzelnen Studienbereiche inhaltlich und strukturell vergleichbar; deren konkrete Ausgestaltung bezieht sich auf die jeweiligen Gegenstände der einzelnen Studienbereiche
-
Fachdidaktische Positionen, Theorien und Modelle,
-
Analyse und didaktische Aufbereitung von Inhaltsbereichen und Themen, Planung, Durchführung und Reflexion von Fachunterricht, Anforderungen an kompetenz- und schülerorientierte Unterrichtsgestaltung,
-
Umgang mit heterogenen Lerngruppen und Organisation individualisierenden Unterrichts,
-
Fachspezifische Methoden: Lernen in der Praxis, Projektarbeit, Experimente und Tests, Simulationen, Erkundungen,
-
Auswahl und Nutzung fachrelevanter Medien,
-
Fachadäquate Leistungsbewertung, Lerndiagnostik und Beurteilung von Lernprozessen, Entwicklung von Förderstrategien,
-
Schülererfahrungen und -vorstellungen,
-
Berufsbezogene Orientierungen und Entscheidungsprozesse.
1.3
Studienbereiche
1.3.1
Studienbereich Arbeit und Beruf
1.3.1.1
Bereichsspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über die in Abschnitt 1.1 genannten Kompetenzen, bezogen auf diesen Studienbereich, und zwar mit folgenden Schwerpunkten. Sie
-
können Arbeitssysteme in ihren grundlegenden Strukturbeziehungen auf der Makro- und Mikroebene beschreiben und Arbeitsplätze unter berufskundlichen Aspekten systematisch analysieren,
-
haben einen Überblick über Berufswahltheorien sowie deren Anwendung und können individuelle Berufsfindungsprozesse im Kontext der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen konstruktiv begleiten,
-
verstehen die grundlegenden Bestimmungsgrößen des Arbeitsmarktes, kennen die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder und Maßnahmen und können sie im Unterricht darstellen,
-
verstehen die Bedeutung lebenslangen Lernens für die berufliche Entwicklung und können diesen Zusammenhang Schülerinnen und Schülern vermitteln.
1.3.1.2
Studieninhalte
Grundlagen der Arbeitswissenschaften
Arbeitsbegriff, Arbeitsbeziehungen, Arbeitsorganisation, Arbeitsrecht
Analyse und Gestaltung von Arbeitsplätzen, Rationalisierung und Humanisierung des Arbeitslebens
Arbeitssysteme und ihre grundlegenden Beziehungen auf der Makro- und der Mikroebene
Ursachen und Auswirkungen des Wandels von Arbeit und Beruf
Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik
Entwicklung des Angebots und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, quantitative und qualitative Bestimmungsgrößen des Arbeitsmarkts
Arten der Arbeitslosigkeit, individuelle und soziale Auswirkungen der Arbeitslosigkeit
Regionale Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Arbeitsmarktpolitik als Bereich der Wirtschaftspolitik, der Sozialpolitik und weiterer Politikbereiche; Heterogenität und Genderaspekte
Berufswahl und Berufsentwicklung
Berufliche Sozialisation
Theorien und Modelle zur Erklärung der Berufswahl, Berufseignungsdiagnostik
Bildungs- und Berufsverlauf, Übergang vom Bildungs- in das Beschäftigungssystem, Qualifikationsentwicklung, berufliche Weiterbildung
Strukturen der beruflichen Bildung
Fachdidaktik
Es gelten die in Abschnitt 1.2 genannten fachdidaktischen Studieninhalte, bezogen auf die besonderen inhaltlichen Anforderungen dieses Studienbereichs.
1.3.2
Studienbereich Technik
1.3.2.1
Bereichsspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über die unter Abschnitt 1.1 genannten Kompetenzen, bezogen auf diesen Studienbereich, und zwar mit folgenden Schwerpunkten. Sie
-
können technische Problemstellungen und Lösungen in verschiedenen Anwendungsbezügen hinsichtlich ihrer naturwissenschaftlichen, technologischen Grundlagen und ihrer historischen Entwicklung darstellen und erklären,
-
können technische Sachverhalte und technisches Handeln in gesellschaftlichen, ökonomischen und historischen Zusammenhängen erfassen, sachlich und ethisch bewerten, um Technik verantwortungsvoll mitgestalten zu können,
-
verfügen über praktische Kompetenzen, um Werkzeuge, Werkzeugmaschinen und Vorrichtungen im Unterricht allgemeinbildender Schulen einsetzen zu können,
-
verfügen über grundlegendes Wissen und Kompetenzen, um im Rahmen des berufsorientierenden Unterrichts die arbeitsweltbezogenen Aspekte der Technik einschließlich gesellschaftlicher Geschlechterstereotypen bezüglich technisch geprägter Berufe für heterogene Gruppen aufzubereiten.
1.3.2.2
Studieninhalte
Stoffverarbeitende Systeme
Stoff- und Materialbegriff, Güterproduktion und Ressourcenproblematik, Recycling
Werkstoffe, Fertigungs- und Verfahrenstechnik, Automatisierung
Prozesse, Geräte und Maschinen zur Planung, Herstellung, Verteilung und Nutzung von Gütern
Energieverarbeitende Systeme
Energiebegriff, Energiewirtschaft und regenerative Energiequellen
Prozesse, Geräte und Maschinen zur Bereitstellung, Verteilung und Anwendung von Energie
Energienetze und Entwicklungstrends in der Energieversorgung
Informationsverarbeitende Systeme
Informationsbegriff, Informationstechnik und ihre Anwendungsfelder
Elektrotechnik/Elektronik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
Prozesse, Geräte und Maschinen zur Erzeugung, Verarbeitung, Übertragung und Nutzung von Informationen
Informationsnetze und Entwicklungstrends in der Informationstechnik
Fachpraxis
Exemplarische Planung, Durchführung und vergleichende Dokumentation ganzheitlicher, arbeitsteiliger sowie teilautomatisierter Produktionsprozesse unter Verwendung verschiedener Materialien
Analyse und Nutzung ausgewählter Werkzeuge, Vorrichtungen und Werkzeugmaschinen verschiedener technischer Systeme in Verbindung mit ausgewählten Fertigungsaufgaben und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien und von Aspekten der Arbeitssicherheit
Anwenden und Einüben der einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
Konstruktion und Fertigung von Vorrichtungen zur Erhöhung und Standardisierung der Produktqualität, zur Effektivierung der Ressourcennutzung sowie zur Sicherung von Fertigungsprozessen
Fachdidaktik
Es gelten die in Abschnitt 1.2 genannten fachdidaktischen Studieninhalte, bezogen auf die besonderen inhaltlichen Anforderungen dieses Studienbereichs.
1.3.3
Studienbereich Wirtschaft
1.3.3.1
Bereichsspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über die unter Abschnitt 1.1 genannten Kompetenzen, bezogen auf diesen Studienbereich, und zwar mit folgenden Schwerpunkten. Sie
-
verfügen über grundlegende volkswirtschaftliche Kenntnisse und können wesentliche einzel- und gesamtwirtschaftliche Fragestellungen sowie Lösungsstrategien reflektieren,
-
beschreiben Ziele der Wirtschaftspolitik und sich daraus ergebende Zielkonflikte,
-
verfügen über grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse und können wesentliche betriebswirtschaftliche Fragestellungen reflektieren,
-
verstehen wirtschaftliche Zusammenhänge, insbesondere Prozesse und Strukturen, und die Wirkungen wirtschaftlicher Entscheidungen und können diese reflektieren,
-
verfügen über grundlegende Methodenkenntnisse aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften und können diese reflektieren.
1.3.3.2
Studieninhalte
Grundlagen der Volkswirtschaft
Entwicklung, Struktur und Bedingungen der Wirtschaftsordnung
Wirtschaftsordnung: Formen und Elemente
Markt und Preisbildung
Wirtschaftliches Handeln im Privathaushalt
Wirtschaftskreislauf
Wachstum und Konjunktur, Nachhaltigkeit
Wirtschaftspolitische Handlungsfelder, Markt und Staat
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Wechselkurssysteme
Grundlagen der Betriebswirtschaft
Konstitutive Entscheidungen in Unternehmen
Grundlagen des betrieblichen Leistungsprozesses
Grundzüge des betrieblichen Rechnungswesens
Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Freihandel, Protektionismus
Ursachen und Auswirkungen fortschreitender Globalisierungsprozesse
Fachdidaktik
Es gelten die in Abschnitt 1.2 genannten fachdidaktischen Studieninhalte, bezogen auf die besonderen inhaltlichen Anforderungen dieses Studienbereichs.
Biologie
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über die grundlegenden Fähigkeiten für gezielte und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Vermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse im Fach Biologie. Sie
-
verfügen über fundiertes und anschlussfähiges biologisches Fachwissen, analytisch-kritische Reflexionsfähigkeit sowie Methodenkompetenzen,
-
sind vertraut mit basalen Arbeits- und Erkenntnismethoden der Biologie und verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten sowohl im hypothesengeleiteten Experimentieren als auch im hypothesengeleiteten Vergleichen sowie im Handhaben von (schulrelevanten) Geräten,
-
können biologische Sachverhalte in verschiedenen Kontexten erfassen, sachlich und ethisch bewerten und die individuelle und gesellschaftliche Relevanz der biologischen Themenbereiche begründen,
-
können Unterrichtskonzepte und -medien fachgerecht gestalten, inhaltlich bewerten und neuere biologische Forschung in Übersichtsdarstellungen verfolgen, um sie in den Unterricht einzubringen,
-
verfügen über anschlussfähiges biologiedidaktisches Wissen, insbesondere über grundlegende Kenntnisse zu Ergebnissen biologiebezogener Lehr-Lern-Forschung, fachdidaktischen Konzeptionen und curricularen Ansätzen, zu Lernschwierigkeiten und Schülervorstellungen in den Themengebieten des Biologieunterrichts sowie zu Grundlagen standard- und kompetenzorientierter Vermittlungsprozesse von Biologie,
-
verfügen über die Kompetenzen der fachbezogenen Reflexion, Kommunikation, Diagnose und der Evaluation und sind vertraut mit basalen Arbeits- und Erkenntnismethoden der Biologiedidaktik,
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Biologieunterricht und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Grundlagen der Biologie
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Zellbiologie: Strukturen und Funktionen
Allgemeine und Spezielle Botanik: Struktur und Funktion der Organe, biologische Vielfalt (Systematik), Artenkenntnis
Pflanzenphysiologie
Allgemeine und spezielle Zoologie: Struktur und Funktion der Organe, Baupläne, biologische Vielfalt (Systematik), Artenkenntnis
Tierphysiologie
Neurobiologie und Verhaltensbiologie
Mikrobiologie
Genetik: Genomik von Prokaryoten und Eukaryoten; Molekularbiologie; Entwicklungsgenetik
Evolution: Mechanismen und Prozesse, Stammesgeschichte
Ökologie
Biogeografie und nachhaltiger Umgang mit der Natur
Humanbiologie
Biochemie: grundlegende Stoffwechselwege
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Immunbiologie
Genetik: Transgene Organismen: Herstellung, Bedeutung und ethische Aspekte
Angewandte Biologie
Biologische Grundlagen der Gesundheitserziehung und Suchtprävention, deren physische und psychische Aspekte
Biologische Grundlagen der Gewinnung, Erzeugung und Bearbeitung von Naturprodukten, vor allem bezogen auf Nahrungs- und Genussmittel, auch unter fachübergreifender Perspektive
Biotechnik, Gentechnik, Reproduktionstechnik, Züchtung, auch unter fachübergreifender Perspektive
Chemie und Physik für Biologie
Chemische und physikalische Grundlagen von Strukturen und Funktionen von Biosystemen
Biologisch relevante Arbeitstechniken der Chemie und der Physik
Fachdidaktik
Grundlagen biologiebezogenen Lernens und Lehrens
Grundlagen biologiebezogenen Reflektierens und Kommunizierens
Biologieunterricht - Konzeptionen und Gestaltung
Biologiedidaktisches Urteilen und Forschen sowie Weiterentwicklung von Praxis
Schulpraktische Übungen - Planung, Durchführung und Reflexion
Schulbiologisch orientiertes naturwissenschaftliches Arbeiten
Chemie
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über anschlussfähiges fachwissenschaftliches und fachdidaktisches Wissen in Chemie, das es ihnen ermöglicht, gezielte Vermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse im Fach Chemie zu gestalten und neue fachliche und Fächer verbindende Entwicklungen selbstständig in den Unterricht und die Schulentwicklung einzubringen. Sie
-
verfügen über anschlussfähiges chemisches Fachwissen, das es ihnen ermöglicht, neuere chemische Forschung zu verstehen,
-
verfügen über anschlussfähiges Wissen über die Inhalte und Tätigkeiten chemienaher Forschungs- und Industrieeinrichtungen,
-
können chemische Sachverhalte in verschiedenen Anwendungsbezügen und Sachzusammenhängen erfassen, bewerten und in adäquater mündlicher und schriftlicher Ausdrucksfähigkeit darstellen,
-
können chemische Gebiete durch Identifizierung schlüssiger Fragestellungen strukturieren, durch Querverbindungen vernetzen und Bezüge zur Schulchemie und ihrer Entwicklung herstellen,
-
kennen die wesentlichen Arbeits- und Erkenntnismethoden der Chemie und können sicher experimentieren,
-
kennen die Ideengeschichte ausgewählter chemisch-naturwissenschaftlicher Theorien und Begriffe und wissen um deren Aussagekraft,
-
kennen den Prozess der Gewinnung chemischer Erkenntnisse (Wissen über Chemie) und können die individuelle und gesellschaftliche Relevanz der Chemie begründen,
-
können auf der Grundlage ihres Fachwissens Unterrichtskonzepte, und -medien fachlich gestalten, inhaltlich bewerten, neuere chemische Forschung in Übersichtsdarstellungen verfolgen und neue Themen adressatengerecht in den Unterricht einbringen,
-
vermögen die Bedeutung des Prinzips der Nachhaltigkeit für das Fach Chemie darzustellen und zu begründen,
-
verfügen über anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen, insbesondere über grundlegende Kenntnisse zu Ergebnissen chemiebezogener Lehr-Lernforschung, fachdidaktischen Konzeptionen und curricularen Ansätzen, über diagnostische Kompetenz zum Erkennen von Lernschwierigkeiten und Schülervorstellungen in den Themengebieten des Chemieunterrichts sowie über Grundlagen standard- und kompetenzorientierter Vermittlungsprozesse von Chemie,
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Chemieunterricht und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Allgemeine anorganische und analytische Chemie
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Chemie der Hauptgruppen
Chemie wässriger Lösungen
Molekül- und Festkörperchemie
Chemie der Metalle
Methoden der analytischen Chemie
Spektroskopie
Synthetische Methoden/industrielle Anwendungen
Atome und Bindungen
Struktur-Eigenschaftsbeziehungen
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Koordinationschemie
Metallorganische Chemie, homogene Katalyse
Bioanorganische Chemie
Spektroskopie: spezielle Methoden und theoretische Grundlagen (u. a. NMR und MS)
Wellenmechanisches Atommodell
Grundprinzipien der Technischen Chemie
Organische/biologische Chemie
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Stoffklassen, funktionelle Gruppen
Ausgewählte Reaktionsmechanismen und Synthesen
UV/Vis- und IR-Spektroskopie
Natürliche und synthetische Makromoleküle
Aromate
Farbstoffe und Färbeverfahren
Grundlagen des Stoff- und Energiewechsels
Struktur-Eigenschaftsbeziehungen, auch in der biologischen Chemie
Nachhaltigkeit als Grundprinzip chemischer Forschung und Produktion
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Stereochemie, Isomerie
Reaktionsmechanismen und Zwischenstufen
Grundlagen der Fotochemie
Heterocyclen und Polyzyklen
Synthese und Katalyse
Biopolymere, Coenzyme, Naturstoffe
Physikalische Chemie
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Energie und Entropie
Reaktionsgeschwindigkeit und Gleichgewicht (MWG)
Elektrochemie
Kinetische Gastheorie
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Makroskopische Eigenschaften der Stoffe (Hauptsätze der Thermodynamik, Phasengleichgewichte und Chemisches Gleichgewicht)
Mikroskopische Struktur der Materie (Atome, Moleküle, Molekülspektroskopie, Statistik)
Kinetik und Dynamik chemischer Reaktionen (Reaktionsgeschwindigkeit, Reaktionsmechanismen, Transporteigenschaften)
Mathematische Beschreibungen und Herleitungen der Gesetze in den grundständigen Kapiteln
Fachdidaktik
Fachdidaktische Reflexion von Basiskonzepten der Chemie
Fachdidaktische Forschung und Positionen
Konzeptionen und Curricula
Lernprozesse, Diagnose von Lernschwierigkeiten, Motivation und Interesse
Schulrelevante Aspekte der Geschichte der Chemie
Schulorientiertes Experimentieren
Kompetenzorientierte Planung und Durchführung von Chemieunterricht
Deutsch
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über die Kompetenzen in der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft und in der Fachdidaktik, die für eine berufliche Tätigkeit als Deutschlehrerin bzw. Deutschlehrer erforderlich sind. Sie
-
beherrschen grundlegendes, strukturiertes und ausbaufähiges Wissen in den genannten Fachdisziplinen und sind mit zentralen Fragestellungen des Faches sowie entsprechenden fachspezifischen Methoden und Arbeitstechniken vertraut,
-
können für sie neue, unvertraute Aspekte des Faches selbstständig erarbeiten, indem sie literatur-, sprachwissenschaftliche und fachdidaktische Sachverhalte rezipieren und nutzen,
-
vernetzen Sachwissen über Sprache und Kommunikation, Literatur und Medien sowie deren Geschichte im Hinblick auf Kinder und Jugendliche,
-
sind mit dem anschlussfähigen Orientierungswissen über Konzepte, Methoden und Ergebnisse der Entwicklung von sprachlichen und literarischen Kompetenzen von Lernenden in der jeweils gewählten Schulart vertraut,
-
vermögen die gesellschaftliche und historische Bedeutung sprachlicher, literarischer und medialer Bildung darzustellen zu begründen und aus fachlicher Sicht zu bewerten,
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung, Realisierung und Auswertung von Deutschunterricht in der jeweils gewählten Schulart und beziehen die erreichten Lernergebnisse auf die jeweiligen Bezugswissenschaften,
-
kennen die Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Sprachwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Grundlagen der Linguistik
Soziale, regionale, kulturelle und historische Aspekte von Sprache und Sprachgebrauch
Sprachwandel, Spracherwerb und Sprachentwicklung
Mehrsprachigkeit
Sprachvarietäten und deren historischer Hintergrund
Sprachliche Normen und deren Kodifizierung
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Richtungen und Entwicklungen der Sprachwissenschaft des Deutschen
Überblick über die Geschichte der deutschen Sprache
Literaturwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Grundlagen der Literaturwissenschaft
Autorinnen und Autoren, Werke
Epochen der deutschen Literaturgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart
Literatur in den Medien und Medienwandel
Methoden der Textanalyse und der Textinterpretation
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Vertiefte Kenntnisse der literaturgeschichtlichen Entwicklung ab 1500 (Prozesse, Epochen, Autorinnen und Autoren, Werke und Medien)
Literatur des Mittelalters und der Frühen Neuzeit (Ältere deutsche Literatur)
Fachdidaktik
Theorien und Konzepte des Sprach- und Literaturunterrichtes im Fach Deutsch einschließlich der Erprobung im Unterricht
Mehrsprachenorientierter Deutschunterricht
Umgang mit Sprache, Literatur und Kunst, auch in Filmen und in den neuen Medien
Methoden und Verfahren der Sprach- und Literaturanalyse im Unterricht einschließlich der Anleitung zur angemessenen Anschlusskommunikation
Literaturgeschichtliche, gattungsspezifische, thematische Aspekte unter fachdidaktischer Perspektive
Sprachgeschichtliche, textsortenspezifische, varietätenspezifische Aspekte unter fachdidaktischer Perspektive
Auseinandersetzung mit Forschungsergebnissen zum Lehren und Lernen im Deutschunterricht (Schreib- und Leseforschung, relevante Nachbarwissenschaften)
Englisch
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über Kompetenzen in der Sprachpraxis, der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft, der Kulturwissenschaft sowie in der Fachdidaktik. Der schulische Fremdsprachenunterricht erfordert, dass die Studienabsolventinnen und -absolventen das im Studium erworbene Wissen systematisch abrufen und ihre Kompetenzen unterrichtsbezogen einsetzen können. Sie
-
verfügen über ein vertieftes Sprachwissen und muttersprachlernahes Sprachkönnen in der Fremdsprache; sie sind in der Lage, ihre fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz auf dem erworbenen Niveau zu erhalten und ständig zu aktualisieren,
-
können auf vertieftes, strukturiertes und anschlussfähiges Fachwissen in den Teilgebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft zugreifen, grundlegende wie aktuelle Fragestellungen erkennen und weiterentwickeln sowie fachspezifische Methoden adäquat anwenden,
-
verfügen über Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des jeweiligen Faches sowie über einen Habitus des forschenden Lernens,
-
besitzen die Fähigkeit zur Analyse und Didaktisierung von Texten, insbesondere von Sach- und Gebrauchstexten sowie von literarischen, audiovisuellen und anderen medialen Texten,
-
können fachliche und fachdidaktische Fragestellungen und Forschungsergebnisse wissenschaftlich adäquat und reflektiert darstellen sowie die gesellschaftliche Bedeutung der Disziplin und des Fremdsprachenunterrichts in der Schule analytisch beschreiben,
-
kennen die wichtigsten Ansätze der Sprach-, Literatur-, Kultur- und Mediendidaktik und können diese für den Unterricht nutzen,
-
verfügen über ausbaufähiges Orientierungswissen und Reflexivität im Hinblick auf fremdsprachliche Lehr- und Lernprozesse auch unter dem Gesichtspunkt von Mehrsprachigkeit,
-
verfügen über vertieftes Wissen zur Entwicklung und Förderung von kommunikativer, interkultureller und textbezogener Kompetenz in der Fremdsprache sowie methodischer Kompetenz und Sprachlernkompetenz von Schülerinnen und Schülern,
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Unterricht in modernen Fremdsprachen und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Sprachpraxis
Sprachproduktion und Sprachrezeption: mündlicher und schriftlicher situationsangemessener Gebrauch der Fremdsprache; Wortschatz, Grammatik, Stilistik und Idiomatik; Aussprache, korrekte Lautbildung und Intonation
Soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz
Textsortenadäquate Rezeption und Produktion von Sach- und Gebrauchstexten; Rezeption von literarischen Texten
Sprachmittlung einschließlich Übersetzung
Besonderheiten und regionale Ausprägungen der einzelnen Fremdsprachen
Sprachwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Theorien, Inhalte, Methoden der fremdsprachenbezogenen Sprachwissenschaft
Struktureigenschaften, Erscheinungsformen, Entwicklungstendenzen der Fremdsprache
soziale, pragmatische und interkulturelle Aspekte der Fremdsprache
Besonderheiten der einzelnen Fremdsprachen: Verbreitung, Varietäten, Sprach(en)politik
Terminologie und Methodik der Beschreibung des gegenwärtigen Sprachstandes
Methoden der sprachwissenschaftlichen Recherche als Basis für forschendes Lernen
Nutzung elektronischer Medien für sprachanalytische Aufgaben
erweitert im Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Diachrone und synchrone Betrachtung der Fremdsprache
Varietätenforschung
Sprachvergleich und Sprachverwandtschaft
Literaturwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Theorien, Methoden und fachwissenschaftliche Terminologie der Literaturwissenschaft
Theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation sowie der Kategorisierung von Textsorten
Entwicklung der englischsprachigen Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart
Gattungen, Themen, Motive usw.; literarischer Kanon und Kanonkritik
Literatur-, kultur-, ideen-, sozial- und ereignishistorische Kontextualisierung von Autorinnen/Autoren und Werken der englischsprachigen Literaturen sowie deren genrespezifische und ästhetische Betrachtung
Literatur und Medialität
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Intensivierte Reflexion ästhetisch-poetologischer Aspekte literarischer Texte
Diskurstheoretisch gelenkte Betrachtung von Werken der englischsprachigen Literaturen
Kulturwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft
Landeskunde, länderspezifisches Orientierungswissen
Verfahren der Analyse von Texten, audio/visuellen Medien und Internetquellen
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Text- und kontextbasierte Ansätze der kulturwissenschaftlichen Theoriebildung
Methoden und Kernbereiche des kulturwissenschaftlichen Ländervergleichs
Fachdidaktik
Theorien des Sprachlernens und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs
Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts einschließlich der Messung, Evaluierung und Förderung von Schülerleistungen; theoriegeleitete Analyse von Lehr- und Lernmaterialien
Theorien, Ziele und Verfahren des interkulturellen Lernens und deren Umsetzung im Unterricht
Literatur-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren
Fachdidaktische Besonderheiten in einzelnen Fremdsprachen
Anforderungen an bilinguales Lernen und Lehren
Erste praktische Erfahrungen mit der Planung und Durchführung von Unterrichtsstunden
Die Regelungen dieses Fachanhangs gelten analog für die Fächer Dänisch, Norwegisch und Schwedisch.
Evangelische Religion
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über eine grundlegende theologisch-religionspädagogische Kompetenz, die sich in der weiteren Ausbildung und im Verlauf der beruflichen Tätigkeit entfaltet und sie befähigt, mit Lern- und Bildungsprozessen in ihrem späteren Berufsfeld fachlich, didaktisch und pädagogisch angemessen umzugehen. Theologisch-religionspädagogische Kompetenz konkretisiert sich als übergeordnete Qualifikation in folgenden Teilkompetenzen in ihrer evangelischen Ausprägung. Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
kennen grundlegende Strukturen, Inhalte, Probleme und Schlüsselfragen der theologischen Wissenschaft und können die Erkenntnisse der einzelnen theologischen Disziplinen miteinander verbinden; sie beherrschen zentrale methodische Verfahren der Erkenntnisgewinnung, verfügen über hermeneutische Fähigkeiten und sind in Fragen des Glaubens und Handelns theologisch urteils- und argumentationsfähig (fachwissenschaftliche Kompetenz),
-
entwickeln ein berufliches Selbstkonzept als Religionslehrerin bzw. Religionslehrer in Auseinandersetzung mit der eigenen Lebens- und Glaubenspraxis, theologischem Fachwissen, der Berufsrolle und der wissenschaftlichen Religionspädagogik, sind darüber auskunftsfähig und überprüfen kritisch das eigene pädagogische Handeln (Rollen- bzw. Selbstreflexionskompetenz),
-
sind in der Lage, mithilfe sozialisationstheoretischer und entwicklungspsychologischer Erkenntnisse sowie weiterer empirischer Befunde und eigener Beobachtungen die religiösen Herkünfte und Lebenswelten, Erfahrungen und Entwicklungsstufen, Lernstände und Einstellungen der Schülerinnen und Schüler differenziert einzuschätzen und sie bei der Planung von Lernprozessen im Sinne des Förderns und Forderns zu berücksichtigen (Wahrnehmungs- und Diagnosekompetenz),
-
können zentrale Texte und Themen im Religionsunterricht auf der Basis des theologisch-religionspädagogischen Fachwissens methodisch gesichert erschließen, aufeinander beziehen, miteinander verknüpfen, theologisch beurteilen und didaktisch so transformieren, dass ihre Lebensbedeutsamkeit erkennbar wird (theologisch-didaktische Erschließungskompetenz),
-
können im Ansatz Lehr-, Lern- und Bildungsprozesse auf der Grundlage schulform- und schulstufenspezifischen theologischen und religionsdidaktischen Wissens kompetenzbezogen arrangieren, gestalten, evaluieren und reflektieren (Gestaltungskompetenz),
-
können in der Begegnung mit anderen wissenschaftlichen Perspektiven, aber auch mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Konfessionen und Religionen sowie anderer weltanschaulicher Lebens- und Denkformen die eigene theologische Position reflektieren und im Dialog argumentativ vertreten (Dialog- und Diskurskompetenz),
-
können in kontinuierlicher Aufnahme theologisch-religionspädagogischer Forschungsergebnisse die eigenen Kompetenzen ausdifferenzieren, den Religionsunterricht mit seinen spezifischen Lehr- und Lernprozessen weiterentwickeln, ihn fachübergreifend und Fächer verbindend, besonders in konfessionell-kooperativer Hinsicht, ausgestalten und das Schulleben um seine religiöse Dimension bereichern (Entwicklungskompetenz).
2.
Studieninhalte
Einführung in die Theologie
Leitende Fragestellungen, grundlegende Strukturen, zentrale Gegenstände und Methoden der Theologie und Religionstheorie sowie ihre Bedeutung für das Berufsbild des Religionslehrers bzw. der Religionslehrerin
Bibelwissenschaften: Altes Testament - Neues Testament
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Zentrale Texte und Zusammenhänge (Bibelkunde)
Einführung in die wissenschaftliche Exegese
Schwerpunktmäßiger Überblick über die Entstehung biblischer Schriften und der Bibel als Kanon
Exegese, Hermeneutik und Theologie zentraler biblischer Themenkomplexe im Kontext der Geschichte Israels und der frühen Kirche
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Hermeneutik biblischer Schriften
Schwerpunkte der Theologie des Alten Testaments
Schwerpunkte der Theologie des Neuen Testaments
Kirchengeschichte
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Zentrale Themen der Geschichte der Kirchen und des Christentums
Reformationsgeschichte
Neuzeitliche Kirchengeschichte
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Brennpunkte der Geschichte der Kirchen und des Christentums: historische Bedeutung, Wirkungsgeschichte, Gegenwartsbedeutung
Systematische Theologie
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Christliches Reden von Gott
Grundlagen der Dogmatik
Grundlagen der Ethik
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Grundentscheidungen reformatorischer Theologie und ihre Rezeption in der Neuzeit
Ethische Urteilsbildung und ethische Handlungsmodelle
Ökumene, Weltreligionen und Weltanschauungen
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Einführung in grundlegende religionsphilosophische, -soziologische und -psychologische sowie religionskritische Ansätze
Einführung in die Weltreligionen
Nicht-christliche Weltanschauungen
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Weltanschauliche, philosophische und religiöse Strömungen in der Gegenwart
Fragen der Ökumene
Aufgaben und Grenzen des interreligiösen Dialogs
Religionspädagogische Grundfragen und Didaktik des Religionsunterrichts
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Bildungs- und Erziehungsauftrag des Religionsunterrichts im Rahmen allgemeiner Bildung
Religiöse Entwicklung und Sozialisation im Kindes- und Jugendalter
Religionspädagogische Schlüsselfragen und Leitbegriffe
Didaktische Prinzipien und Ansätze, Rechtsrahmen und Situation des Religionsunterrichts
Schulform- und schulstufenbezogene Didaktik: Einführung in die Analyse und Planung des Religionsunterrichts einschließlich praktischer Erprobung
Fachdidaktische Erschließung exemplarischer Themen
Interreligiöses Lernen
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Theorie religiösen Lernens im Kontext von Schule, Gesellschaft und Kirche
Spuren und Ausdrucksformen des Christentums in der Gegenwartskultur und in gesellschaftlichen Traditionen und Strukturen
Didaktik des Religionsunterrichts in der Oberstufe
Didaktische Herausforderungen des religiösen Pluralismus
Französisch
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über Kompetenzen in der Fremdsprachenpraxis, der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft, der Kulturwissenschaft sowie in der Fachdidaktik. Der schulische Fremdsprachenunterricht erfordert, dass die Studienabsolventinnen und -absolventen das im Studium erworbene Wissen systematisch abrufen und ihre Kompetenzen unterrichtsbezogen einsetzen können. Sie
-
verfügen über ein vertieftes Sprachwissen und „nativnahes“ Sprachkönnen in der Fremdsprache; sie sind in der Lage, ihre fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz auf dem erworbenen Niveau zu erhalten und ständig zu aktualisieren,
-
können auf vertieftes, strukturiertes und anschlussfähiges Fachwissen in den Teilgebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft zugreifen und grundlegende wie aktuelle Fragestellungen und Methoden erkennen und weiterentwickeln,
-
verfügen über Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des jeweiligen Faches sowie über einen Habitus des forschenden Lernens,
-
können für sie neue, unvertraute Aspekte des Faches selbstständig erarbeiten, indem sie literatur-, sprachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenzen nutzen,
-
besitzen die Fähigkeit zur Analyse und Didaktisierung von Texten, insbesondere von literarischen, Sach- und Gebrauchstexten sowie von diskontinuierlichen Texten,
-
können fachliche und fachdidaktische Fragestellungen und Forschungsergebnisse wissenschaftlich adäquat und reflektiert darstellen sowie die gesellschaftliche Bedeutung der Disziplin und des Fremdsprachenunterrichts in der Schule analytisch beschreiben,
-
kennen die wichtigsten Ansätze der Sprach-, Literatur-, Kultur- und Mediendidaktik und können diese für den Unterricht nutzen,
-
verfügen über ausbaufähiges Orientierungswissen und Reflexivität im Hinblick auf fremdsprachliche Lehr- und Lernprozesse, nach Möglichkeit auch unter dem Gesichtspunkt von Mehrsprachigkeit,
-
verfügen über vertieftes Wissen zur Entwicklung und Förderung von kommunikativer, interkultureller und textbezogener fremdsprachlicher Kompetenz, methodischer Kompetenz und Sprachlernkompetenz von Schülerinnen und Schülern,
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Unterricht in modernen Fremdsprachen und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Sprachpraxis
Sprachproduktion und Sprachrezeption: mündlicher und schriftlicher situationsangemessener Gebrauch der Fremdsprache; Wortschatz, Grammatik, Stilistik und Idiomatik; Aussprache, korrekte Lautbildung und Intonation
Soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz
Textsortenadäquate Rezeption und Produktion von Sach- und Gebrauchstexten; Rezeption von literarischen Texten
Sprachmittlung einschließlich Übersetzung
Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis in den einzelnen Fremdsprachen
Sprachwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Grundlagen der fremdsprachenbezogenen Linguistik
Soziale, regionale, kulturelle und interkulturelle Aspekte von Sprache und Sprachgebrauch
Sprachwandel und Sprachentwicklung
Sprachliche Normen und deren Kodifizierung
Methoden der Recherche als Basis für forschendes Lernen
erweitert im Studium das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Sprachliche Varietäten und deren historischer Hintergrund
Kontaktsprachenphänomene
Sprachwissen, Sprachbewusstsein, Sprachpolitik und Sprachpflege
Literaturwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Theorien, Methoden, Modelle der Literaturwissenschaft
Theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, der Kategorisierung von Textsorten sowie deren ästhetischen Mitteln, Verfahren und Strukturen
Literaturgeschichtliche Entwicklung vom 16./17. Jahrhundert bis zur Gegenwart: Gattungen, Poetiken, Motive usw.
Ästhetische Zuordnung und Kontextualisierung von Autorinnen und Autoren sowie Werken seit der Renaissance
Medien, Medialität und Literatur
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Literatur des Mittelalters bzw. deren Rezeption im 19. und 20. Jahrhundert bis zur Gegenwart
Kulturwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft
Theorien des Kulturkontakts
Landeskunde, länderspezifisches Orientierungswissen
Kulturwissenschaftlich fundierte Analyse von Quellen, fiktionalen Texten und Artefakten
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Text- und kontextbasierte Ansätze der kulturwissenschaftlichen Theoriebildung
Methoden und Kernbereiche des kulturwissenschaftlichen Vergleichs von Ländern und Regionen
Fachdidaktik
Theorien des Sprachlernens und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs
Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts einschließlich der Messung, Evaluierung und Förderung von Schülerleistungen; theoriegeleitete Analyse von Lehr- und Lernmaterialien
Theorien, Ziele und Verfahren des sprachlichen und interkulturellen Lernens und deren Umsetzung im Unterricht
Literatur-, text-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren
Fachdidaktische Besonderheiten der Fremdsprache
Grundlegende Strategien für bilinguales Lernen und Lehren
Geografie
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Ziel des Studiums ist zum einen die Entwicklung eines umfassenden Verständnisses der Geosphäre als eines hochkomplexen dynamischen Systems mit physisch-geografischen und humangeografischen Subsystemen und deren Wechselwirkungen. Zum anderen sollen die Studierenden fachdidaktisch dazu befähigt werden, kompetenzorientierten Geografieunterricht gestalten zu können. Die Studienabsolventinnen und -absolventen
-
verfügen über fundierte physisch-geografische, humangeografische und regionalgeografische Kenntnisse sowie über ein Verständnis der Wechselbeziehungen zwischen dem System Erde und dem Menschen in räumlicher Perspektive,
-
können anthropogene raumwirksame Aktivitäten auf ihre ökologische, ökonomische und soziale Verträglichkeit hin beurteilen und gegebenenfalls alternative Optionen erörtern,
-
kennen Ansätze, Kategorien und Vorgehensweisen geografischer Erkenntnisgewinnung sowie geografische Arbeitsmethoden und können selbstständig theoriegeleitet geografische Erkenntnisse gewinnen, aufarbeiten und fachlich einschlägig verbalisieren und präsentieren,
-
können die geografischen und geografisch relevanten nachbarwissenschaftlichen Erkenntnisse reflektieren, nach fachdidaktisch einschlägigen Kriterien beurteilen, aus ihnen auswählen und orientiert an Standards und Kompetenzmodellen curricular sowie unterrichtlich strukturieren,
-
kennen wesentliche Ergebnisse geografiedidaktischer Forschung und können auf dieser Grundlage schüler-, ziel- und fachgerechte Unterrichtskonzepte entwickeln,
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Geografieunterricht und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10), erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Theorie und Geschichte der Geografie
Wissenschaftstheoretische, disziplinsystematische und -historische Grundlagen der Geografie
Grundlegende Konzepte: Struktur, Funktion, Prozess, System(theorie), Raumbegriffe, Maßstabsebenen sowie unterschiedliche Ansätze geografischer Erkenntnisgewinnung
Gymnasiale Oberstufe: größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche
Physische Geografie/Geoökologie
Grundlegende Inhalte, Theorien und Modelle aus den Teildisziplinen Geomorphologie, Klimageografie, Hydrogeografie, Bodengeografie, Vegetationsgeografie
Physisch-geografisch relevante Sachverhalte aus weiteren geowissenschaftlichen Disziplinen
Gymnasiale Oberstufe: größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Physisch-geografische Raumanalyse und Landschaftsbewertung
Humangeografie
Grundlegende Inhalte, Theorien und Modelle aus den Teildisziplinen Bevölkerungs-, Sozial- und Stadtgeografie, Wirtschafts-, Verkehrs- und Tourismusgeografie, Geografie des ländlichen Raumes, politische Geografie
Humangeografisch relevante Sachverhalte aus weiteren raumwissenschaftlichen Disziplinen
Gymnasiale Oberstufe: größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Humangeografische Raumanalyse und Landschaftsbewertung
Mensch-Umwelt-Wechselwirkungen im Raum
Humanökologie, politische Ökologie, geografische Entwicklungsforschung, Hazardforschung, Landschafts- und Stadtökologie
Globaler Wandel, Globalisierung, Syndromkomplexe, globale Ressourcenkonflikte, Naturrisiken, nachhaltige Entwicklung von Räumen
Gymnasiale Oberstufe: größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Human- und geoökologische Raumanalyse und mögliche Handlungsoptionen
Regionale Geografie
Ansätze regionaler Geografie unter länderkundlichen, dynamischen, vergleichenden, problemorientierten Aspekten
Regionalisierung: Typen, Maßstabsebenen
Regionen unterschiedlichen Typs und Maßstabes: Nahraum, Deutschland, Europa, außereuropäische Räume, Geozonen
Gymnasiale Oberstufe: größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Problemorientierte Raumanalyse am Beispiel
Empirische Regionalforschung
Methoden
Fach- und erkenntnistheoretische Verfahrensweisen: verstehend, erklärend; quantitativ, qualitativ
Exkursionen
Informationsbeschaffung im Gelände sowie durch Medien
Informationsverarbeitung und -auswertung: z. B. Kartografie, Inhaltsanalyse, Statistik, Fernerkundung, GIS
Fach- und adressatengemäße Präsentation
Gymnasiale Oberstufe: größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Methodologie der Forschung
Labormethoden
Diskursanalyse
Fachdidaktik
Wissenschaftstheoretische, disziplinsystematische und -historische Grundlagen der Geografiedidaktik
Grundfragen, Erkenntnismethoden und grundlegende Ergebnisse geografiedidaktischer Forschung
Gesellschaftliche sowie lern- und entwicklungspsychologische Voraussetzungen und Bedingungen geografischen/geowissenschaftlichen Lehrens und Lernens
Bildungsbeitrag, Ziele, Kompetenzmodelle, Bildungsstandards, Inhalte, curriculare Konzepte und Strukturen des Geografieunterrichts
Fachübergreifendes Arbeiten: Umweltbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Interkulturelles Lernen, Bildung für globale Entwicklung
Fachspezifische Methoden: Exkursionsdidaktik, Unterrichtsmethoden und Medien, Unterrichtsprinzipien, kompetenzorientierte Unterrichtsplanung und -analyse, Lernerfolgskontrolle und Leistungsbeurteilung
Geschichte
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über anschlussfähiges fachwissenschaftliches und fachdidaktisches Wissen, das sie befähigt, Vermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse im Fach Geschichte zu initiieren und zu gestalten. Sie
-
verfügen über strukturiertes historisches Wissen aus allen historischen Epochen, das Aspekte der Weltgeschichte und der europäischen Geschichte ebenso einschließt wie Aspekte der Regional- und Landesgeschichte,
-
beherrschen die Arbeitstechniken des Faches, sind mit wichtigen Methoden geschichtswissenschaftlichen Arbeitens in Theorie und Praxis vertraut und haben verschiedene Möglichkeiten, Geschichte zu schreiben, in exemplarischer Anwendung kennengelernt,
-
sind in der Lage, das im Studium erworbene Wissen stetig und dem wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt des Faches Geschichte und der Fachdidaktik entsprechend zu ergänzen,
-
beherrschen den Zugang zu den Originalquellen, die kritische Auseinandersetzung sowohl mit historischen Quellen als auch mit den Ergebnissen historischer und fachdidaktischer Forschung und können diese vermitteln,
-
gelangen bei historischen Fragestellungen zu rationalen Urteilen,
-
können das Wissen um die historische Prägung der Gegenwart als Beitrag zur politischen Bildung und zur politischen Partizipationsfähigkeit in der demokratischen Gesellschaft vermitteln und sind darüber hinaus durch die Auseinandersetzung mit der Vormoderne in der interkulturellen Kompetenz geschult, mit kulturellen Differenzen produktiv umzugehen und Prozesse der Konstruktion von Identitäten und Alteritäten kritisch zu hinterfragen,
-
verfügen über anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen, das sie befähigt, adressatengerechte Lehr- und Lernarrangements zu konzipieren und die Schülerinnen und Schüler für das Lernen von Geschichte zu motivieren,
-
verfügen über grundlegende Fähigkeiten der fachdidaktischen Analyse, Diagnose, Planung, Evaluierung und Reflexion schulischer Vermittlungsprozesse im Unterrichtsfach Geschichte,
-
können epochen- und sektorenspezifische Inhalte zu Themen historischen Lernens medial-methodisch gestalten,
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und eigenen Durchführung von Geschichtsunterricht und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach,
-
sind mit Fragestellungen und mit ausgewählten Methoden geschichtsdidaktischer Forschung vertraut und können diese in ihrer Bedeutung für Theorie und Praxis beurteilen.
2.
Studieninhalte
Methoden und Theorien der Geschichtswissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Quellenkunde und Quellenkritik
Objektivität und Parteilichkeit
Periodisierung
Geschichte der Geschichtswissenschaft
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Methoden und Ansätze der selbstständigen Forschung
Theorien des historischen Gedächtnisses
Alte Geschichte
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Politisches Denken und politische Praxis in der Antike (griechische Polis, insbesondere antike Demokratie; hellenistische Monarchien; römische Republik und Kaisertum)
Antike Lebensformen (Kultur, Religion, Sozial- und Wirtschaftsformen)
Grundlegende althistorische Quellen
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Erfassen von Kontinuitäten und Diskontinuitäten einzelner Problemstellungen im welthistorischen und im Epochenvergleich
Mittelalterliche Geschichte
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Sozial- und Wirtschaftsformen
Herrschaftsordnungen
Religionen und Kulturen
Transformation antiker Kulturen im Mittelalter
Staat und Kirche
Krieg, Konflikt und Frieden
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Erfassen von Kontinuitäten und Diskontinuitäten einzelner Problemstellungen im welthistorischen und im Epochenvergleich
Frühe Neuzeit
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Verfassung und politische Kultur Europas zwischen Republikanismus und Monarchie
Europas Kontakt mit fremden Kulturen in Übersee
Die gespaltene Christenheit
Regionenbezogene Konstruktionen von Inklusion und Exklusion (Patriotismus, Nationalgefühl, Europabilder usw.)
Das revolutionäre Ende der Frühen Neuzeit
Wissen, Bildung und Information als Komponenten sozio-kulturellen Wandels zwischen Buchdruck und Aufklärung
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Erfassen von Kontinuitäten und Diskontinuitäten einzelner Problemstellungen im welthistorischen/internationalen und im Epochenvergleich
Neuere und Neueste Geschichte (19./20. Jahrhundert)
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Geschichte der politischen Bewegungen in Europa
Wirtschaftliche Entwicklungen und deren Folgen
Europäische Ordnungen, Geschichte der Europäisierung
Imperialismus und Kolonialismus
Geschichte der Weltkriege
Auseinandersetzung von Demokratie, Diktatur, Faschismus und Kommunismus
Geschichte beider deutscher Staaten im 20. Jahrhundert
Atomare Bedrohung und Kalter Krieg
Globalisierungsphänomene im 20. Jahrhundert
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Erfassen von Kontinuitäten und Diskontinuitäten einzelner Problemstellungen im internationalen und im Epochenvergleich
Epochenübergreifende Themen
Herrschaftsstrukturen und politische Teilhabe
Strukturen sozialer Ordnung
Staat, Kirche und Religion
Kultur und Wissensgeschichte
Wirtschaftlicher und technischer Wandel
Inklusions- und Exklusionsprozesse (Geschlechterverhältnisse, religiöse und ethnische Minoritäten, Immigrantinnen und Immigranten)
Expansion als europäisch-welthistorischer Problemzusammenhang
Fachdidaktik
Geschichtsdidaktische Kategorien und Konzepte der Gestaltung historischer Lernprozesse
Forschungsmethoden und Ergebnisse der Geschichtsbewusstseinsforschung
Entwicklung einer fachspezifischen Kompetenzdiagnostik
Curriculare Entwicklungen und Kompetenzmodelle
Kompetenzorientierte Planung und Gestaltung von Geschichtsunterricht sowie Reflexion eigener Durchführungserfahrungen
Griechisch
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über sprachliche und fachwissenschaftliche Kenntnisse, die unter Einbeziehung fachdidaktischer Kompetenzen zur Vermittlung der griechischen Sprache und Literatur (Altgriechisch) erforderlich sind. Sie sind in der Lage,
-
auch schwierige griechische Texte ohne Hilfsmittel zielsprachenorientiert zu übersetzen,
-
deutsche Texte, die dem antiken Gedankenkreis zugeordnet sind, ins Griechische zu übertragen,
-
Elemente der griechischen Sprache in metasprachlichen Kategorien zu beschreiben und sprachvergleichend über die Funktion von Sprache überhaupt zu reflektieren.
-
griechische Texte im Zusammenhang des Werkes und der Gattung auf der Basis wissenschaftlicher Forschungen zu interpretieren,
-
Texte in ihren historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontext einzuordnen und in ihrer Bedingtheit zu verstehen,
-
die Rezeption von Texten und Vorstellungen bis in die Gegenwart zu verfolgen; Wurzeln europäischen Denkens und Handelns in der antiken Kultur zu benennen,
-
Inhalte der antiken Kultur und anderer Disziplinen (z. B. Geschichte, Kunst, Religion, Philosophie) fachübergreifend zu vernetzen,
-
Entwürfe zur Unterrichtsgestaltung in der Spracherwerbsphase und der Lektürephase zu erstellen.
-
Sie verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Unterricht und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Studium für das Lehramt an Gymnasien
Sprache
Wortschatz
Wortgrammatik, Satzgrammatik, Textgrammatik
Fonologie, Morphologie, Syntax, Semantik
Geschichte der griechischen Sprache
Wissenschaftliche Sprachbetrachtung
Prosodie und Metrik
Berücksichtigung der Dialekte und der Entwicklung bis zum Neugriechischen
Literatur
Griechische Literaturgeschichte: Literaturtheorie, Rhetorik, Poetik; Kenntnisse der griechischen Kultur; Periodisierung und Epochen; Ausblick auf die byzantinische/neugriechische Literatur
Lektüre in der Originalsprache (Prosa und Dichtung): wesentliche (vor allem schulrelevante) Autorinnen und Autoren sowie Werke aus unterschiedlichen Epochen
Textgeschichte und -überlieferung
Literarische Gattungen; Textsorten
Rezeption griechischer Texte in Literatur, Bildender Kunst, Musik
Textimmanente und textexterne Interpretationskategorien einschließlich kritischer Analyse von deren rezeptionsgeschichtlicher Bedingtheit
Methoden der Textarbeit
Hilfswissenschaften: Papyrologie, Epigrafik, Paläografie
Antike Kultur
Geschichte des griechisch-römischen Altertums
Geografie des Mittelmeerraums
Griechische römische Kunst und Architektur
Archäologische Stätten
Mythologie und Religion
Antike Philosophie und ihre Rezeption
Fortwirken der griechischen Sprache und Kultur
Antike Lebenswelt
Geschichte der Klassischen Philologie
Fachdidaktik
Spracherwerb: Wortschatz, Syntax, Grammatik als Grundlage für die Texterschließung und für das Erlernen und die Analyse von alten und modernen Sprachen
Arbeit mit Lehrbüchern: Grammatikmodelle, Einführung von Grammatikphänomenen, Übungsformen
Lektüre: Formen der Texterschließung und Interpretation, die eine gegenwartsbezogene Rezeption der Antike ermöglichen
Unterrichtsformen, die nachhaltiges und individuelles Lernen fördern
Legitimation der alten Sprachen im Bildungs- und Fremdsprachenprofil der Schule
Formen der Leistungsbeurteilung
Informatik
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über anschlussfähiges fachwissenschaftliches und fachdidaktisches Wissen in Informatik, das es ihnen ermöglicht, gezielte Vermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse im Fach Informatik zu gestalten und neue fachliche und Fächer verbindende Entwicklungen selbstständig in den Unterricht und in die Schulentwicklung einzubringen. Sie
-
können informatische Sachverhalte in verschiedenen Anwendungsbezügen und Sachzusammenhängen sowie gesellschaftliche Auswirkungen erfassen, bewerten und erklären,
-
wissen um die Langlebigkeit und Übertragbarkeit der zentralen informatischen Fachkonzepte,
-
kennen die verschiedenen Sichtweisen der Informatik mit ihren spezifischen Zugängen zur Erkenntnisgewinnung, wie Konstruieren, Beweisen und empirische Methoden,
-
können Bezüge zwischen ihrem Fachwissen und der Schulinformatik herstellen,
-
können Unterrichtskonzepte und -medien auch für heterogene Lerngruppen fachlich gestalten und inhaltlich bewerten,
-
können neuere informatische Forschung in Übersichtsdarstellungen verfolgen und neue Themen adressatengerecht in den Unterricht einbringen,
-
können fachdidaktische Konzepte und empirische Befunde informatikbezogener Lehr-Lernforschung nutzen, um Denkwege und Vorstellungen von Schülerinnen und Schülern zu analysieren, Schülerinnen und Schüler für das Lernen von Informatik zu motivieren sowie individuelle Lernfortschritte zu fördern und zu bewerten,
-
verfügen über ausreichende praktische Kompetenz für den Einsatz schulrelevanter Hard- und Software,
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Informatikunterricht und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Mathematische Grundlagen der Informatik
Studium für das Lehramt an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Lineare Algebra
Diskrete Strukturen
Formale Sprachen und Automaten
Studium für das Lehramt an Regionalen Schulen
Grammatiken als Generatoren von Sprachen
Automaten als Akzeptoren von Sprachen
Endliche Automaten
Berechenbarkeit und ihre Grenzen
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I Schulen genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Kellerautomaten und Turing-Maschinen
Chomsky-Hierarchie
Berechenbarkeits- und Komplexitätsklassen
Algorithmen und Datenstrukturen
Studium für das Lehramt an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Zeit- und Platzkomplexität von Algorithmen
Asymptotisches Wachstum von Komplexität
Sortier- und Suchverfahren
Algorithmische Prinzipien: Teile und Herrsche, systematische Suche
Entwurf einfacher Algorithmen
Abstrakte Datentypen und ihre Realisierung durch Datenstrukturen (Listen, Bäume)
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Grafenalgorithmen
Fortgeschrittene Datenstrukturen (balancierte Bäume, Hash-Tabelle)
NP-Vollständigkeit und Reduktionen
Datenmodellierung und Datenbanksysteme
Datenmodellierung und Datenbankentwurf
Relationales Modell
Anfragesprachen: Relationenalgebra, SQL
Strukturelle und domänenspezifische Integrität
Relationale Entwurfstheorie: Funktionale Abhängigkeiten, Normalformen
Programmierung und Softwaretechnik
Studium für das Lehramt an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Programmierparadigmen und -sprachen
Vorgehensmodelle für den Entwurf großer Softwaresysteme
Methoden und Sprachen für den objektorientierten Entwurf
Software-Testmethoden
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Syntax und Semantik von Programmiersprachen
Architekturschemata, Entwurfsmuster
Rechnerstrukturen und Betriebssysteme
Darstellung von Information, Codierungen
Aufbau und Funktionsweise von Rechnern und Rechnernetzen
Grundlagen von Betriebssystemen
Sicherheit
Grundlagen der Kryptografie
Bezüge der Fachwissenschaft zur Schulinformatik
Informatische Konzepte in Standardanwendungen
Techniken und Werkzeuge zur Modellierung von Daten und Algorithmen
Netzwerke im schulischen Umfeld
Informatik, Mensch und Gesellschaft
Grundlagen der Mensch-Computer-Interaktion
Datenschutz
Urheberrecht bei digitalen Medien
Informationelle Selbstbestimmung
Fachdidaktik
Grundsätze und Standards für den Informatikunterricht
Informatikbezogene Lehr-Lern-Forschung (Schülervorstellungen, Motivation, Schülerfehler) unter Bezugnahme auf die allgemeinen Berufswissenschaften
Planung, Organisation und Durchführung von Informatikunterricht
Planung, Durchführung und Reflexion eigenen Informatikunterrichts in schulpraktischen Übungen
Didaktische (Re-)Konstruktion fachlichen Wissens, insbesondere didaktische Reduktion
Kenntnis, Analyse und didaktische Aufbereitung geeigneter Praxisfelder
Methoden, Techniken und Medien zur Vermittlung informatischer Inhalte
Analyse und Bewertung von Lehr- und Lernprozessen im Informatikunterricht
Italienisch
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über Kompetenzen in der Fremdsprachenpraxis, der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft, der Kulturwissenschaft sowie in der Fachdidaktik. Der schulische Fremdsprachenunterricht erfordert, dass die Studienabsolventinnen und -absolventen das im Studium erworbene Wissen systematisch abrufen und ihre Kompetenzen unterrichtsbezogen einsetzen können. Sie
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verfügen über ein vertieftes Sprachwissen und „nativnahes“ Sprachkönnen in der Fremdsprache; sie sind in der Lage, ihre fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz auf dem erworbenen Niveau zu erhalten und ständig zu aktualisieren,
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können auf vertieftes, strukturiertes und anschlussfähiges Fachwissen in den Teilgebieten, der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft zugreifen und grundlegende wie aktuelle Fragestellungen und Methoden erkennen und weiterentwickeln,
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verfügen über Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des jeweiligen Faches sowie über einen Habitus des forschenden Lernens,
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können für sie neue, unvertraute Aspekte des Faches selbstständig erarbeiten, indem sie literatur-, sprachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenzen nutzen,
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besitzen die Fähigkeit zur Analyse und Didaktisierung von Texten, insbesondere von literarischen, Sach- und Gebrauchstexten sowie von diskontinuierlichen Texten,
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können fachliche und fachdidaktische Fragestellungen und Forschungsergebnisse wissenschaftlich adäquat und reflektiert darstellen sowie die gesellschaftliche Bedeutung der Disziplin und des Fremdsprachenunterrichts in der Schule analytisch beschreiben,
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kennen die wichtigsten Ansätze der Sprach-, Literatur-, Kultur- und Mediendidaktik und können diese für den Unterricht nutzen,
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verfügen über ausbaufähiges Orientierungswissen und Reflexivität im Hinblick auf fremdsprachliche Lehr- und Lernprozesse, nach Möglichkeit auch unter dem Gesichtspunkt von Mehrsprachigkeit,
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verfügen über vertieftes Wissen zur Entwicklung und Förderung von kommunikativer, interkultureller und textbezogener fremdsprachlicher Kompetenz, methodischer Kompetenz und Sprachlernkompetenz von Schülerinnen und Schülern,
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verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Unterricht in modernen Fremdsprachen und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Sprachpraxis
Sprachproduktion und Sprachrezeption: mündlicher und schriftlicher situationsangemessener Gebrauch der Fremdsprache; Wortschatz, Grammatik, Stilistik und Idiomatik; Aussprache, korrekte Lautbildung und Intonation
Soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz
Textsortenadäquate Rezeption und Produktion von Sach- und Gebrauchstexten; Rezeption von literarischen Texten
Sprachmittlung einschließlich Übersetzung
Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis in den einzelnen Fremdsprachen
Sprachwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Grundlagen der fremdsprachenbezogenen Linguistik
Soziale, regionale, kulturelle und interkulturelle Aspekte von Sprache und Sprachgebrauch
Sprachwandel und Sprachentwicklung
Sprachliche Normen und deren Kodifizierung
Methoden der Recherche als Basis für forschendes Lernen
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Sprachliche Varietäten und deren historischer Hintergrund
Kontaktsprachenphänomene
Sprachwissen, Sprachbewusstsein, Sprachpolitik und Sprachpflege
Literaturwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien
Theorien, Methoden, Modelle der Literaturwissenschaft
Theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, der Kategorisierung von Textsorten sowie deren ästhetischen Mitteln, Verfahren und Strukturen
Literaturgeschichtliche Entwicklung vom 14. Jahrhundert bis zur Gegenwart: Epochen, Gattungen, Poetiken, Motive usw.
Ästhetische Zuordnung und historische Kontextualisierung von Autoren und Werken der italienischen Literatur
Medien, Medialität und Literatur
Kulturwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien
Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft
Theorien des Kulturkontakts
Landeskunde, länderspezifisches Orientierungswissen
Kulturwissenschaftlich fundierte Analyse von Quellen, fiktionalen Texten und Artefakten
Text- und kontextbasierte Ansätze der kulturwissenschaftlichen Theoriebildung
Methoden und Kernbereiche des kulturwissenschaftlichen Vergleichs von Ländern und Regionen
Fachdidaktik
Theorien des Sprachlernens und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs
Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts einschließlich der Messung, Evaluierung und Förderung von Schülerleistungen; theoriegeleitete Analyse von Lehr- und Lernmaterialien
Theorien, Ziele und Verfahren des sprachlichen und interkulturellen Lernens und deren Umsetzung im Unterricht
Literatur-, text-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren
Fachdidaktische Besonderheiten der Fremdsprache
Grundlegende Strategien für bilinguales Lernen und Lehren
Kunst und Gestaltung
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über fachspezifische Kompetenzen im künstlerisch-ästhetischen Feld (Kunstpraxis), im theoretisch-wissenschaftlichen Feld (Kunstgeschichte und Kunsttheorie) und im vermittelnden-pädagogischen Feld (Kunstpädagogik und Kunstdidaktik). Die kunstdidaktische Orientierung zielt vor allem ab auf die Befähigung der Kinder und Jugendlichen, sich einerseits als Teil einer historisch gewachsenen Kultur zu begreifen, in der die Kunst ein wesentliches Ausdrucks- und Reflexionsmedium ist und sich andererseits vielfältige Experimentierfelder zu Gunsten von Phantasie und Imaginationen zu erschließen, in denen sie sich auf der Basis eines künstlerischen oder kunstnahen Denkens und Handelns einem eigenständigen ästhetischen Ausdruck annähern. Sie
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verfügen über Erfahrungen im künstlerischen Denken und Handeln aus der eigenen Praxis und über ein Repertoire an technisch-medialen Möglichkeiten des künstlerischen Ausdrucks, auf das sie nach inhaltlichen Maßgaben zugreifen können,
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sind in der Lage, ihre eigene ästhetische Praxis aus der Kenntnis künstlerischer Erkenntnis- und Ausdrucksmodi zu verorten,
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verfügen über grundlegende fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten und kennen historisch gesicherte Kunstströmungen wie auch gegenwärtige künstlerische Positionen, die in besonderer Weise unsere heutigen Bedingungen reflektieren,
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leisten eine exemplarische, an historischen Umbrüchen und Zäsuren orientierte Auseinandersetzung mit Kunst und den von ihr aufgeworfenen kulturellen Fragestellungen auf der Grundlage umfassender Kenntnisse und Einsichten,
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legen ein besonderes Augenmerk auf das Verständnis visueller Medien, die nicht äußerlich zur Kunst hinzutreten oder sie ersetzen, sondern die mit ihren je eigenen sprachlichen Möglichkeiten, (künstlerische) Darstellung erst bedingen und rahmen,
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verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Anwendung kunstpädagogischer und kunstdidaktischer Ansätze sowie in der Umsetzung von fachlichen Inhalten und Erkenntnissen im Praxisfeld Schule, auch im Hinblick auf altersgemäße Anforderungen und mit Bezug auf den jeweiligen soziokulturellen Kontext sowie auf das gesellschaftliche Bildungsinteresse,
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kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Kunstpraxis
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Grafisches, malerisches, plastisches Gestalten; raumbezogene Installationen und/oder körperbezogene Aktionen
Eigene und fremde Bilder unterschiedlicher Medialität in ästhetisch-künstlerischer Bearbeitung
Spielerisch-experimentelle Verfahren im Umgang mit Wirklichkeit
Künstlerische und gestalterische Fragestellungen, Themen, Ziele
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Vertiefung der künstlerischen Praxis in technischer wie konzeptueller Hinsicht zu Gunsten der Erarbeitung einer eigenen reflektierten künstlerischen Position, möglich auch in Bereichen des Design, der Architektur, der Photografie und der „Neuen Medien“
Vertiefung der künstlerischen Medienpraxis durch intermediale Inszenierungen und reflexive Medienanalyse
Kunstgeschichte und Kunsttheorie
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Überblick über grundlegende künstlerische Epochen, Positionen und Konzepte sowie Gestaltungs- und Ausdrucksweisen in der Geschichte der Kunst
Momente des Umbruchs, des Funktions- und Paradigmenwechsels in der Kunst auf der Folie allgemein-kultureller Umstrukturierungsprozesse
Grundlegende Kenntnis zentraler Methoden und Diskussionen im Zusammenhang des Bildbegriffs, wie er in unterschiedlichen Disziplinen diskutiert wird
Grundlegende Kenntnisse zur Entwicklung und Funktion visueller Medien und ihrer Ausdrucksmöglichkeiten
Grundlegende und angemessene Analyse- und Interpretationsverfahren; Einsichten in den „Eigensinn“ der Kunst, d. h. in die Unübersetzbarkeit der Kunst in Sprache
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Zusammenhänge zwischen sozialhistorischen, ökonomischen und medialtechnischen Entwicklungen und künstlerischen Darstellungsweisen und Positionen
Historische Zusammenhänge zwischen Medien und Kunst sowie medienspezifische Ausdrucksmöglichkeiten optischer Medien
Rezeptionsästhetische Methoden und Anwendungsmodi der Werkanalyse
Kunstpädagogik
Wesentliche fachgeschichtliche Konzepte und Methoden des Kunstunterrichts und ihrer Kritik
Entwicklung, Analyse und Ästhetik der Kinder- sowie Jugendkultur und deren spezifische Ästhetik
Altersgemäße und methodenadäquate Werksanalyse und -interpretation (Hermeneutik auf der Grundlage der Formanalyse, aufbauend weitere Analyse- und Interpretationsmodi aus den Bildwissenschaften in kritisch-reflektierter Anwendung)
Fachdidaktik
Unterrichtsmodelle und deren didaktische Begründung, Planung, Erprobung, Reflexion; Bewertung von Ergebnissen aus dem Kunstunterricht und anderen kunstpädagogischen Arbeitsfeldern
Planung, Erprobung und Reflexion von Unterricht, der kunst- und wissenschaftspropädeutische Ziele verfolgt; Bewertung von Ergebnissen aus dem Kunstunterricht und anderen kunstpädagogischen Arbeitsfeldern
Sachanalytische Kenntnisse und didaktische wie kreative Umsetzungsüberlegungen in den Themenfeldern Bildende Kunst, Medien, Architektur/Design und Präsentation
Entwicklung von Unterrichtskonzepten sowohl aus der eigenen künstlerisch-gestalterischen Arbeit heraus wie auch als kreative Übersetzung historischer oder aktueller künstlerischer Positionen
Latein
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über sprachliche und fachwissenschaftliche Kenntnisse, die unter Einbeziehung fachdidaktischer Kompetenzen zur Vermittlung der lateinischen Sprache und der lateinischen Literatur erforderlich sind. Sie sind in der Lage,
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auch schwierige lateinische Texte ohne Hilfsmittel zielsprachenorientiert zu übersetzen,
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deutsche Texte, die dem antiken Gedankenkreis zugeordnet sind, ins Lateinische zu übertragen,
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Elemente der lateinischen Sprache in metasprachlichen Kategorien zu beschreiben und sprachvergleichend über die Funktion von Sprache überhaupt zu reflektieren,
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lateinische Texte im Zusammenhang des Werkes und der Gattung auf der Basis wissenschaftlicher Forschungen zu interpretieren,
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Texte in ihren historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontext einzuordnen und in ihrer Bedingtheit zu verstehen,
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die Rezeption von Texten und Vorstellungen bis in die Gegenwart zu verfolgen; Wurzeln europäischen Denkens und Handelns in der antiken Kultur zu benennen,
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Inhalte der antiken Kultur und anderer Disziplinen (z. B. Geschichte, Kunst, Religion, Philosophie) fachübergreifend zu vernetzen,
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Entwürfe zur Unterrichtsgestaltung in der Spracherwerbsphase und der Lektürephase zu erstellen.
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Sie verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Unterricht und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Studium für das Lehramt an Gymnasien
Sprache
Wortschatz
Wortgrammatik, Satzgrammatik, Textgrammatik
Fonologie, Morphologie, Syntax, Semantik
Geschichte der lateinischen Sprache
Wissenschaftliche Sprachbetrachtung
Prosodie und Metrik
Entwicklung bis zum Neulatein und Fortwirken in den romanischen Sprachen
Literatur
Lateinische Literaturgeschichte: Literaturtheorie, Rhetorik, Poetik; Kenntnisse der römischen Kultur; Periodisierung und Epochen; Ausblick auf die neulateinische Literatur
Lektüre in der Originalsprache (Prosa und Dichtung): wesentliche (vor allem schulrelevante) Autoren und Werke aus unterschiedlichen Epochen
Textgeschichte und -überlieferung
Literarische Gattungen; Textsorten
Rezeption antiker Texte in Literatur, Bildender Kunst, Musik
Textimmanente und textexterne Interpretationskategorien
Methoden der Textarbeit
Griechische Einflüsse auf die römische Literatur, Papyrologie, Epigrafik, Paläografie
Antike Kultur
Geschichte des griechisch-römischen Altertums
Geografie des Mittelmeerraums
Griechische bzw. römische Kunst und Architektur
Archäologische Stätten
Mythologie und Religion
Antike Philosophie und ihre Rezeption
Fortwirken der lateinischen Sprache und der griechischen bzw. römischen Kultur
Antike Lebenswelt
Geschichte der Klassischen Philologie
Römisches Recht
Fachdidaktik
Spracherwerb: Wortschatz, Syntax, Grammatik als Grundlage für die Texterschließung und für das Erlernen und die Analyse von alten und modernen Sprachen
Arbeit mit Lehrbüchern: Grammatikmodelle, Einführung von Grammatikphänomenen, Übungsformen
Lektüre: Formen der Texterschließung und Interpretation, die eine gegenwartsbezogene Rezeption der Antike ermöglichen
Unterrichtsformen, die nachhaltiges und individuelles Lernen fördern
Legitimation der alten Sprachen im Bildungs- und Fremdsprachenprofil der Schule
Formen der Leistungsbeurteilung
Mathematik
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über anschlussfähiges mathematisches und mathematikdidaktisches Wissen, das es ihnen ermöglicht, gezielte Vermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse im Fach Mathematik zu gestalten und neue fachliche und Fächer verbindende Entwicklungen selbstständig in den Unterricht und in die Schulentwicklung einzubringen. Sie
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können mathematische Sachverhalte in adäquater mündlicher und schriftlicher Ausdrucksfähigkeit darstellen, mathematische Gebiete durch Angabe treibender Fragestellungen strukturieren, durch Querverbindungen vernetzen und Bezüge zur Schulmathematik und ihrer Entwicklung herstellen,
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können beim Vermuten und Beweisen mathematischer Aussagen fremde Argumente überprüfen und eigene Argumentationsketten aufbauen sowie mathematische Denkmuster auf praktische Probleme anwenden,
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(mathematisieren) und Problemlösungen unter Verwendung geeigneter Medien erzeugen, reflektieren und kommunizieren,
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können mathematische Inhalte und Methoden historisch einordnen, den allgemein bildenden Gehalt und die gesellschaftliche Bedeutung der Mathematik begründen und in den Zusammenhang mit Zielen und Inhalten des Mathematikunterrichts stellen,
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können fachdidaktische Konzepte und empirische Befunde mathematikbezogener Lehr-Lern-Forschung nutzen, um Denkwege und Vorstellungen von Schülerinnen und Schülern zu analysieren, Schülerinnen und Schüler für das Lernen von Mathematik zu motivieren sowie individuelle Lernfortschritte zu fördern und zu bewerten,
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können Mathematikunterricht auch mit heterogenen Lerngruppen auf der Basis fachdidaktischer Konzepte analysieren und planen und auf der Basis erster reflektierter Erfahrungen exemplarisch durchführen.
2.
Studieninhalte
Arithmetik und Algebra
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Arithmetik und Elemente der Zahlentheorie
Zahlbereichserweiterungen
Grundstrukturen der Algebra (Gruppe, Ring, Körper)
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Elemente der algebraischen Zahlentheorie
Algebraisierung geometrischer Konstruktionen
Geometrie
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Geometrie der Ebene und des Raumes, Grundlage des Messens
Geometrische Abbildungen
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Euklidische und nicht-euklidische Geometrie
Lineare Algebra
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Lineare Gleichungssysteme
Analytische Geometrie
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Theorie der Vektorräume und Linearen Abbildungen
Kurven und Flächen höherer Ordnung
Analysis
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Funktionen und ihre grundlegenden Eigenschaften
Elemente der Differenzial- und Integralrechnung: Grenzwert, Stetigkeit, Differenzierbarkeit, Integral
Einblick in Differenzialgleichungen
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Differenzial- und Integralrechnung mehrerer Variablen
Differenzialgleichungen
Stochastik
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Beschreibende Statistik
Wahrscheinlichkeitsrechnung in endlichen Ereignisräumen
Spezielle diskrete und stetige Verteilungen
Elementare Grenzwertsätze
Ausgewählte Probleme der schließenden Statistik
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Mehrdimensionale Zufallsvariablen
Grenzwertsätze
Mathematische Statistik
Angewandte Mathematik und mathematische Technologie
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Modellbildung und einfache numerische Verfahren in Anwendungen aus Natur- und/oder Humanwissenschaften
Dynamische Geometrie-Software, Software zur Stochastik (inklusive Tabellenkalkulation), Computer-Algebra-Systeme
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Mindestens ein Gebiet der angewandten Mathematik, z. B. Numerik, Diskrete Mathematik, Lineare oder Nicht-lineare Optimierung, Grundlagen der Informatik
Komplexere fachspezifische Software
exemplarische Vertiefung im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Wenigstens ein weiteres Gebiet aus der reinen oder angewandten Mathematik, z. B. Funktionentheorie, Differenzialgeometrie, Grafentheorie, Kryptografie
Fachdidaktik
Themenfelder und Standards des Mathematikunterrichts
Mathematikbezogene Lehr-Lern-Forschung (Schülervorstellungen, Motivation, Schülerfehler)
Fachdidaktische Diagnoseverfahren und Förderkonzepte
Typische Unterrichtsphasen im Mathematikunterricht
Planung, Durchführung und Analyse von Mathematikunterricht in heterogenen Lerngruppen
Musik
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen können musikbezogene Angebote in der Schule pädagogisch so organisieren und gestalten, dass den Schülerinnen und Schülern ein Zugang zu musikalischer Bildung eröffnet wird, der es ihnen ermöglicht, selbstbestimmt am musikalischen Leben teilzunehmen. Die im Studium erworbenen Kompetenzen beziehen sich auf das Erteilen des Fachunterrichts Musik, auf das Fächer übergreifende Arbeiten, auf das Betreuen musikbezogener Arbeitsgemeinschaften sowie auf die Kooperation mit außerschulischen Trägern musikalischer Bildungsangebote. Die Studienabsolventinnen und -absolventen
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verfügen über vielseitige musikpraktische Fähigkeiten und künstlerisch-ästhetische Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, Schülerinnen und Schüler beim Aufbau eigener musikalischer Fähigkeiten zu unterstützen und sie zur differenzierten Wahrnehmung von Musik, aber auch zum eigenen musikalischen Gestalten und Erfinden anzuregen sowie das Sprechen über Musik und damit das ästhetische Urteilsvermögen zu fördern,
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verfügen über Wissen und praktische Erfahrungen mit der Musik verschiedener Kulturen und Genres und können so den unterschiedlichen musikalischen Präferenzen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden und ihnen produktive Auseinandersetzungen mit eigenen und fremden musikalischen Welten ermöglichen,
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verfügen über die notwendigen fachwissenschaftlichen und grundlegenden fachdidaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Unterrichtsinhalte exemplarisch auszuwählen und in angemessener Weise zum Unterrichtsgegenstand zu machen sowie Unterrichtsmaterialien und wissenschaftliche Publikationen kritisch zu nutzen,
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kennen Fragestellungen, Methoden und Ergebnisse musikpädagogischer Forschung als Basis für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst, für die lebenslange Fort- und Weiterbildung und für die Auseinandersetzung mit den kulturellen, medialen und technischen Veränderungen im Musikleben,
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verfügen über ein erstes Repertoire an Unterrichtsmethoden sowie Grundlagen eines musikdidaktischen Reflexionsvermögens, die es ihnen erlauben, Unterrichtsversuche differenziert vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten, auch für heterogene Lerngruppen,
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verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Musikunterricht und kennen Grundlagen der Lernstandsdiagnose und Leistungsbeurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Musikpraxis
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Künstlerisch-praktische Ausbildung auf mindestens einem Instrument
Gesang und Sprecherziehung
Stimmbildung, insbesondere für Gruppen von Kindern und Jugendlichen
Schulpraktisches Musizieren: Liedbegleitung und Improvisation in unterschiedlichen Stilen und Genres auf einem Akkordinstrument, Instrumentalspiel in verschiedenen Stilrichtungen, Anleitung musikpraktischer Arbeit im Klassenverband (auch Klassenmusizieren)
Mitwirkung in und Leitung von verschiedenen möglichst schultypischen Ensembles
Musikpraktische Erfahrung mit der Musik verschiedener Kulturen
Musik und Bewegung, szenisches Spiel
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Ausbildung für ein erhöhtes künstlerisches Niveau; erweiterte künstlerisch-praktische Ausbildung
Spieltechnik und künstlerische Gestaltung
Weitere künstlerisch-musikpraktische Profilbildung
Musiktheorie
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Allgemeine Musiklehre und musikalische Analyse, verbunden mit Gehörbildung in verschiedenen musikalischen Stilbereichen
Arrangement und Komposition unter Einbeziehung neuer Medien insbesondere für schultypische Besetzungen
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche
Musikwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Musik verschiedener Epochen und Kulturen unter historischen, soziologischen, ästhetischen und kulturwissenschaftlichen Fragestellungen
Problemstellungen und Forschungsmethoden der Teildisziplinen (Historische und Systematische Musikwissenschaft, Musikethnologie einschließlich Forschungen zur Populären Musik)
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche
Musikpädagogik
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Theorien und Modelle des Musiklernens
Bereiche und Methoden musikpädagogischer Forschung einschließlich entwicklungspsychologischer Aspekte
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche
Fachdidaktik
Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien
Planung und Analyse von Musikunterricht auch in fachübergreifenden Zusammenhängen
Konzeptionen, Handlungsfelder und Methoden des Unterrichts einschließlich des Einsatzes neuer Medien
Lernprozesse und Diagnoseverfahren, Umgang mit Differenzen (z. B. Aspekte von Interkulturalität)
Unterrichtsforschung
Philosophie
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventen und -absolventinnen verfügen über die fachphilosophischen und philosophiedidaktischen Kompetenzen, um Vermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse im Fach Philosophie bzw. affinen Fächern zu initiieren und zu gestalten. Sie
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verfügen über strukturiertes und ausbaufähiges Grundwissen über die Epochen und Disziplinen der Philosophie sowohl im Überblick als auch in exemplarischen Vertiefungen,
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beherrschen die Methoden und Arbeitstechniken des Faches,
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sind in der Lage, eigenständig, konsistent und argumentativ schlüssig zu urteilen und Urteilsfähigkeit zu fördern,
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haben erste reflektierte Erfahrungen darin, philosophische Bildungsprozesse zu planen, anzuleiten und zu moderieren,
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können fachwissenschaftliche Denkmuster auf lebensweltliche Fragehorizonte beziehen und dabei das Reflexionspotenzial der Philosophie für einen sinn- und wertorientierenden Unterricht nutzen,
-
können mithilfe philosophischen Orientierungswissens zur Identitätsfindung Heranwachsender beitragen und Angebote zur vertiefenden Klärung gesellschaftlicher Kontroversen unterbreiten,
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verfügen über fachdidaktisches Grundwissen im Hinblick auf das Philosophieren mit Kindern und Jugendlichen,
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Philosophieunterricht und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Theoretische Philosophie
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Überblick über Positionen und Probleme der Theoretischen Philosophie in Geschichte und Gegenwart
Exemplarische Analyse einiger zentraler Themen und Problemstellungen: vor allem Erkenntnisproblem, Rechtfertigung und Begründung, Entwicklung und kulturelle Rolle der Wissenschaften, Wahrheit und Objektivität, Logik und Argumentation, Sein und Denken
Philosophische Richtungen: Empirismus und Rationalismus, Phänomenologie, Hermeneutik, Pragmatismus, Analytische Philosophie, Konstruktivismus
Exemplarische Bereiche der Anthropologie und der Naturphilosophie
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Weitere zentrale Themen und Problemstellungen: alte und neue Metaphysik, Begriffe von Geist und Bewusstsein
Methoden logischer Analyse
Praktische Philosophie
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Überblick über ethische und politische Theorien in Geschichte und Gegenwart
Exemplarische Analyse einiger zentraler ethischer Theorien und von Konflikten Angewandter Ethik; übergreifende Problemstellungen: Willensfreiheit und Verantwortlichkeit, Gewissen
Exemplarische Beschäftigung mit den Grundlagen menschlichen Zusammenlebens in Staat und Gesellschaft: Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit
Normen in pluralistischen Gesellschaften unter dem Einfluss gesellschaftlicher Transformationsprozesse, Fragen nach dem Glück und der Lebenskunst
Probleme der Religionsphilosophie unter Einbeziehung eines Grundlagenwissens über die Weltreligionen
Exemplarische Bereiche der Kulturphilosophie und Ästhetik
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Weitere ethische Theorien: Diskurstheorie, Frage nach einer Letztbegründung ethischer Normen
Grundlegende Theorien des menschlichen Zusammenlebens in Staat und Gesellschaft: Rawls, Kommunitarismus
Fachdidaktik
Theorien philosophischer Bildung und fachdidaktischer Ansätze mit Würdigung von Konzepten des Philosophierens mit Kindern und Jugendlichen und unter Einbeziehung von Kenntnissen der Entwicklungspsychologie
Überblick über Unterrichtsformen, Methoden, Schulbücher, Medien unter Einbeziehung des Spektrums nicht primär textinterpretierender Methoden (z. B. präsentativ-symbolisches Philosophieren und Spiele)
Exemplarisches Gestalten von Unterricht und zielgruppengerechte Erschließung relevanter Problemstellungen
Sozialwissenschaftliches, kulturreflexives und religionskundliches Kontextwissen bei der Gestaltung von Bildungsprozessen in ethnisch und religiös/weltanschaulich heterogen geprägten Lerngruppen
Reflexion gesellschaftlicher Gestaltungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten philosophischer Bildung
Physik
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über die grundlegenden Fähigkeiten für gezielte und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Vermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse im Fach Physik. Sie
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verfügen über anschlussfähiges physikalisches Fachwissen, das es ihnen ermöglicht, Unterrichtskonzepte und -medien fachlich zu gestalten, inhaltlich zu bewerten, neuere physikalische Forschung in Übersichtsdarstellungen zu verfolgen und aktuelle Themen in den Unterricht einzubringen,
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sind vertraut mit den Arbeits- und Erkenntnismethoden der Physik und verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten im Experimentieren und im Handhaben von (schultypischen) Geräten,
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kennen die Ideengeschichte ausgewählter physikalischer Theorien und Begriffe sowie den Prozess der Gewinnung physikalischer Erkenntnisse (Wissen über Physik) und können die gesellschaftliche Bedeutung der Physik begründen,
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verfügen über anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen, insbesondere solide Kenntnisse fachdidaktischer Konzeptionen, der Ergebnisse physikbezogener Lehr-Lern-Forschung, typischer Lernschwierigkeiten und Schülervorstellungen in den Themengebieten des Physikunterrichts sowie von Möglichkeiten, Schülerinnen und Schüler für das Lernen von Physik zu motivieren,
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen im Planen und Gestalten strukturierter Unterrichtseinheiten sowie im Durchführen von Unterrichtsstunden.
2.
Studieninhalte
Experimentalphysik
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Mechanik
Wärmelehre
Elektrodynamik
Optik
Atomphysik
Quantenphysik
Relativitätstheorie (spezielle)
Überblickswissen: Festkörper-, Kern- und Elementarteilchenphysik
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche inklusive der
Bereiche des Überblickswissens
Theoretische Physik
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Übersicht über Strukturen und Konzepte der Physik in
Theoretische Mechanik
Thermodynamik
Elektrodynamik
Quantentheorie
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche
Physikalische Praktika
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Experimentalphysikalisches Grundpraktikum
Schulorientiertes Experimentieren (Demonstrations-, Schüler-, Freihandexperimente)
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Weitere schulstufenbezogene Experimente beim „Schulorientierten Experimentieren“
Fortgeschrittenenpraktikum
Mathematik für Physik
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Vektor und Matrizenrechnung
Funktionen
Elemente der Differenzial- und Integralrechnung
Einblick in Differenzialgleichungen
Statistik
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Vektoranalysis
Partielle Differenzialgleichungen
Angewandte Physik
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Lehramtspezifische Behandlung gebietsübergreifender schulrelevanter Konzepte und Anwendungen, beispielsweise
Physik und Sport
Klima und Wetter
Gravitation - Kosmos - Teilchen
Brownsche Motoren
Medizinische Physik/Biophysik
Philosophie und Quantenphysik
Neue Materialien
Elektronik und Messtechnik
Astronomie einschließlich Praktikum
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Fachdidaktik
Fachdidaktische Positionen und Konzepte
Planung und Analyse von Physikunterricht, dazu
Motivation und Interesse, Reflexion und Kommunikation im Physikunterricht
Lernprozesse, Diagnose von Lernschwierigkeiten
Aufgaben, Experimente und Medien
Fachdidaktische Forschung: Vertiefungen in ausgewählten Themengebieten zu den genannten Inhaltsbereichen
Schulorientiertes Experimentieren
Schulpraktische Übungen
Polnisch
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über Kompetenzen in der Fremdsprachenpraxis, der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft, der Kulturwissenschaft sowie in der Fachdidaktik. Der schulische Fremdsprachenunterricht erfordert, dass die Studienabsolventinnen und -absolventen das im Studium erworbene Wissen systematisch abrufen und ihre Kompetenzen unterrichtsbezogen einsetzen können. Sie
-
verfügen über ein vertieftes Sprachwissen und „nativnahes“ Sprachkönnen in der Fremdsprache; sie sind in der Lage, ihre fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz auf dem erworbenen Niveau zu erhalten und ständig zu aktualisieren,
-
können auf vertieftes, strukturiertes und anschlussfähiges Fachwissen in den Teilgebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft zugreifen und grundlegende wie aktuelle Fragestellungen und Methoden erkennen und weiterentwickeln,
-
verfügen über Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des Faches sowie über einen Habitus des forschenden Lernens,
-
besitzen die Fähigkeit zur Analyse und Didaktisierung von Texten, insbesondere von literarischen, Sach- und Gebrauchstexten sowie von diskontinuierlichen Texten,
-
können fachliche und fachdidaktische Fragestellungen und Forschungsergebnisse wissenschaftlich adäquat und reflektiert darstellen sowie die gesellschaftliche Bedeutung der Disziplin und des Fremdsprachenunterrichts in der Schule analytisch beschreiben,
-
kennen die wichtigsten Ansätze der Sprach-, Literatur-, Kultur- und Mediendidaktik und können diese für den Unterricht nutzen,
-
verfügen über ausbaufähiges Orientierungswissen und Reflexivität im Hinblick auf fremdsprachliche Lehr- und Lernprozesse auch unter dem Gesichtspunkt von Mehrsprachigkeit
-
verfügen über vertieftes Wissen zur Entwicklung und Förderung von kommunikativer, interkultureller und textbezogener fremdsprachlicher Kompetenz, methodischer Kompetenz und Sprachlernkompetenz von Schülerinnen und Schülern,
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Unterricht in modernen Fremdsprachen und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10), erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Sprachpraxis
Sprachproduktion und Sprachrezeption: mündlicher und schriftlicher situationsangemessener Gebrauch der Fremdsprache; Wortschatz, Grammatik, Stilistik und Idiomatik; Aussprache, korrekte Lautbildung und Intonation
Soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz
Textsortenadäquate Rezeption und Produktion von Sach- und Gebrauchstexten; Rezeption von literarischen Texten
Sprachmittlung einschließlich Übersetzung
Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis des Polnischen in Polen
Sprachwissenschaft
Theorien, Methoden und Modelle der fremdsprachenbezogenen Sprachwissenschaft
Struktureigenschaften, Erscheinungsformen, Entwicklungstendenzen
Soziale, pragmatische und interkulturelle Aspekte des Polnischen
Terminologie und Methodik der Beschreibung des gegenwärtigen Sprachstandes
Methoden der Recherche als Basis für forschendes Lernen
Einsatz elektronischer Medien bei der Sprachanalyse
Theorie des Spracherwerbs und der Mehrsprachigkeit
Sprachwissenschaftliche Besonderheiten des Polnischen: Verbreitung, Varietäten, Sprachenpolitik
Gymnasiale Oberstufe: größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Diachronische und synchronische Betrachtung des Polnischen
Sprachliche Varietätenforschung
Sprachverwandtschaften
Literaturwissenschaft
Theorien, Methoden, Modelle der Literaturwissenschaft
Theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, der Kategorisierung von Textsorten sowie deren ästhetischen Mitteln, Verfahren und Strukturen
Entwicklung der polnischen Literatur vom 16./17. Jahrhundert bis zur Gegenwart; Gattungen, Themen, Motive usw.
Ästhetische Zuordnung und historische Kontextualisierung von Autorinnen und Autoren sowie Werken der polnischen Literatur
Elektronische Medien und Literatur
Gymnasiale Oberstufe: größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Textanalysen der fremdsprachigen Literatur vom ausgehenden Mittelalter bis zur Gegenwart
Vertiefte Kenntnisse einzelner Epochen, Gattungen, Autorinnen und Autoren und deren Werke im jeweiligen historischen Umfeld
Reflexion von Literatur in ihrer kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und historischen Kontingenz seit dem Mittelalter
Literaturwissenschaftliche Schwerpunkte einzelner Fremdsprachen
Kulturwissenschaft
Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft
Theorien des Fremdverstehens
Landeskunde, länderspezifisches Orientierungswissen
Interkulturelle Analyse von Texten, visueller Medien und Internetquellen
Gymnasiale Oberstufe: größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Text- und kontextbasierte Ansätze der kulturwissenschaftlichen Theoriebildung
Methoden und Kernbereiche des kulturwissenschaftlichen Ländervergleichs
Fachdidaktik
Theorien des Sprachlernens und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs
Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts einschließlich der Messung, Evaluierung und Förderung von Schülerleistungen; theoriegeleitete Analyse von Lehr- und Lernmaterialien
Theorien, Ziele und Verfahren des sprachlichen und interkulturellen Lernens und deren Umsetzung im Unterricht
Literatur-, text-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren
Fachdidaktische Besonderheiten in einzelnen Fremdsprachen
Anforderungen an bilinguales Lernen und Lehren
Russisch
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über Kompetenzen in der Fremdsprachenpraxis, der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft, der Kulturwissenschaft sowie in der Fachdidaktik. Der schulische Fremdsprachenunterricht erfordert, dass die Studienabsolventinnen und -absolventen das im Studium erworbene Wissen systematisch abrufen und ihre Kompetenzen unterrichtsbezogen einsetzen können. Sie
-
verfügen über ein vertieftes Sprachwissen und „nativnahes“ Sprachkönnen in der Fremdsprache; sie sind in der Lage, ihre fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz auf dem erworbenen Niveau zu erhalten und ständig zu aktualisieren,
-
können auf vertieftes, strukturiertes und anschlussfähiges Fachwissen in den Teilgebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft zugreifen und grundlegende wie aktuelle Fragestellungen und Methoden erkennen und weiterentwickeln,
-
verfügen über Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des jeweiligen Faches sowie über einen Habitus des forschenden Lernens,
-
besitzen die Fähigkeit zur Analyse und Didaktisierung von Texten, insbesondere von literarischen, Sach- und Gebrauchstexten sowie von diskontinuierlichen Texten,
-
können fachliche und fachdidaktische Fragestellungen und Forschungsergebnisse wissenschaftlich adäquat und reflektiert darstellen sowie die gesellschaftliche Bedeutung der Disziplin und des Fremdsprachenunterrichts in der Schule analytisch beschreiben,
-
kennen die wichtigsten Ansätze der Sprach-, Literatur-, Kultur- und Mediendidaktik und können diese für den Unterricht nutzen,
-
verfügen über ausbaufähiges Orientierungswissen und Reflexivität im Hinblick auf fremdsprachliche Lehr- und Lernprozesse auch unter dem Gesichtspunkt von Mehrsprachigkeit
-
verfügen über vertieftes Wissen zur Entwicklung und Förderung von kommunikativer, interkultureller und textbezogener fremdsprachlicher Kompetenz, methodischer Kompetenz und Sprachlernkompetenz von Schülerinnen und Schülern
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Unterricht in modernen Fremdsprachen und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10), erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Sprachpraxis
Sprachproduktion und Sprachrezeption: mündlicher und schriftlicher situationsangemessener Gebrauch der Fremdsprache; Wortschatz, Grammatik, Stilistik und Idiomatik; Aussprache, korrekte Lautbildung und Intonation
Soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz
Textsortenadäquate Rezeption und Produktion von Sach- und Gebrauchstexten; Rezeption von literarischen Texten
Sprachmittlung einschließlich Übersetzung
Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis in den einzelnen Fremdsprachen
Sprachwissenschaft
Theorien, Methoden und Modelle der fremdsprachenbezogenen Sprachwissenschaft
Struktureigenschaften, Erscheinungsformen, Entwicklungstendenzen
Soziale, pragmatische und interkulturelle Aspekte der Fremdsprache
Terminologie und Methodik der Beschreibung des gegenwärtigen Sprachstandes
Methoden der Recherche als Basis für forschendes Lernen
Einsatz elektronischer Medien bei der Sprachanalyse
Theorie des Spracherwerbs und der Mehrsprachigkeit
Sprachwissenschaftliche Besonderheiten der einzelnen Fremdsprachen: Verbreitung, Varietäten, Sprachenpolitik
Gymnasiale Oberstufe: größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Diachronische und synchronische Betrachtung der Fremdsprache
Sprachliche Varietätenforschung
Sprachverwandtschaften
Literaturwissenschaft
Theorien, Methoden, Modelle der Literaturwissenschaft
Theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, der Kategorisierung von Textsorten sowie deren ästhetischen Mitteln, Verfahren und Strukturen
Entwicklung der fremdsprachigen Literatur vom 16./17. Jahrhundert bis zur Gegenwart; Gattungen, Themen, Motive usw.
Ästhetische Zuordnung und historische Kontextualisierung von Autorinnen und Autoren sowie Werken der fremdsprachigen Literatur
Elektronische Medien und Literatur
Gymnasiale Oberstufe: größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Textanalysen der fremdsprachigen Literatur seit dem Mittelalter
Vertiefte Kenntnisse einzelner Epochen, Gattungen, Autorinnen und Autoren sowie deren Werke im jeweiligen historischen Umfeld
Reflexion von Literatur in ihrer kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und historischen Kontingenz seit dem Mittelalter
Literaturwissenschaftliche Schwerpunkte einzelner Fremdsprachen
Kulturwissenschaft
Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft
Theorien des Fremdverstehens
Landeskunde, länderspezifisches Orientierungswissen
Interkulturelle Analyse von Texten, visueller Medien und Internetquellen
Gymnasiale Oberstufe: größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Text- und kontextbasierte Ansätze der kulturwissenschaftlichen Theoriebildung
Methoden und Kernbereiche des kulturwissenschaftlichen Ländervergleichs
Fachdidaktik
Theorien des Sprachlernens und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs
Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts einschließlich der Messung, Evaluierung und Förderung von Schülerleistungen; theoriegeleitete Analyse von Lehr- und Lernmaterialien
Theorien, Ziele und Verfahren des sprachlichen und interkulturellen Lernens und deren Umsetzung im Unterricht
Literatur-, text-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren
Fachdidaktische Besonderheiten in einzelnen Fremdsprachen
Anforderungen an bilinguales Lernen und Lehren
Sozialkunde
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über fachspezifische Kompetenzen in Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaften und Jura sowie in der Fachdidaktik der Sozialwissenschaften. Sie
-
beherrschen grundlegendes, strukturiertes Wissen in den genannten Disziplinen und sind mit zentralen sozialwissenschaftlichen Fragestellungen und Denkweisen vertraut,
-
können grundlegende politikwissenschaftliche, soziologische wirtschaftswissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Konzepte, Theorien und Methoden erläutern, vergleichen, anwenden und beurteilen,
-
können politische, gesellschaftliche, ökonomische und rechtliche Probleme und Konfliktlagen beschreiben und analysieren,
-
können Wege zur rationalen, politischen, sozialen und ökonomischen Urteilsbildung aufzeigen und eigene Urteile begründet fällen,
-
können juristische Urteile nachvollziehen,
-
beherrschen elementare sozialwissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken sowie Ansätze interdisziplinärer Arbeit,
-
verfügen über anschlussfähiges fachdidaktisches Orientierungswissen und über Konzepte, Methoden und Befunde zur Entwicklung der gesellschaftlichen Bildung,
-
können Ziele, Konzepte, Bedingungen, Abläufe und Ergebnisse von Lehr-Lernprozessen in der gesellschaftlichen Bildung analysieren und reflektieren,
-
können lernbedeutsame politische, gesellschaftliche, ökonomische und juristische Probleme identifizieren, ihre Bedeutung für die Lernenden und die Gesellschaft einschätzen, geeignete sozialwissenschaftliche Analysekonzepte ermitteln und alternative Problemlösungen beurteilen,
-
können exemplarisch fachliche Lehr- und Lernprozesse schüler-, konflikt- und problemorientiert diagnostizieren, analysieren, auch für heterogene Lerngruppen planen und arrangieren sowie Unterrichtsversuche im Fach evaluieren,
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Fachunterricht und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Grundlagen und Methoden
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien
Entwicklung und aktueller Diskurs der Disziplinen Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaften und Recht
Entwicklung von Fragestellungen, Hypothesen- und Modellbildung und Operationalisierung
Ausgewählte quantitative und qualitative Methoden der Sozialwissenschaften
Grundlagen des Rechts und Rechtssystems
Fachwissenschaftliche Beiträge
Fachwissenschaftliche Beiträge der Politikwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Politische Theorien
Politische Ideen, Orientierungen, Einstellungen und Werte(systeme)
Politische Akteure: Parteien, Verbände, soziale Bewegungen; Massenkommunikation
Staat und Institutionen: Parlament, Regierung, Verwaltung; Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland
Politisches System der EU und Theorien der europäischen Integration
Strukturen und Theorien der Internationalen Politik
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhalte, dazu:
Vergleichende Analyse politischer Systeme
Fachwissenschaftliche Beiträge der Soziologie
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Soziologische Begriffe und Theorien
Ausgewählte Spezielle Soziologien
Allgemeine Soziologie: Bildung und Mobilität l
Institutionen, Funktionsweisen und Probleme des Gesellschaftssystems
Fachwissenschaftliche Beiträge der Wirtschaftswissenschaften
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Grundelemente ökonomischen Denkens (Kosten, Opportunitätskosten, Marginalanalyse, Effizienz)
Makroökonomische Grundzusammenhänge
Funktionsweise und Versagen von Märkten
Rolle des Staates und seiner Institutionen für den Wirtschaftsprozess
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhalte, dazu weitere Fachgebiete wie beispielsweise:
Internationaler Handel und Globalisierung der Wirtschaft
Zusammenhänge zwischen Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung
Grundlagen der Sozialpolitik
Fachwissenschaftliche Beiträge der Rechtswissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Recht, Rechtssystem und juristisches Denken, Geltung und Wertorientierung des Rechts
Zentrale Begriffe und Institute des Bürgerlichen Rechts
Kernbereiche des Staats- und Verwaltungsrechts
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhalte
Fachdidaktik
Fachdidaktische Ansätze, Konzeptionen und Analysemethoden
Konzepte fachdidaktischer Planung von Unterricht in Sozialkunde
Methoden, Arbeitstechniken und Medien für den Unterricht in Sozialkunde
Anwendung fachdidaktischer Konzeptionen, Methoden und Techniken an ausgewählten Beispielen
Kompetenzorientierte Planung, Durchführung und Analyse von Fachunterricht
Fachgebietsbezogene Lehr-Lern-Forschung, Kompetenz-, Wissens-, Urteils- und Einstellungserwerb
Spanisch
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über Kompetenzen in der Fremdsprachenpraxis, der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft, der Kulturwissenschaft sowie in der Fachdidaktik. Der schulische Fremdsprachenunterricht erfordert, dass die Studienabsolventinnen und -absolventen das im Studium erworbene Wissen systematisch abrufen und ihre Kompetenzen unterrichtsbezogen einsetzen können. Sie
-
verfügen über ein vertieftes Sprachwissen und „nativnahes“ Sprachkönnen in der Fremdsprache; sie sind in der Lage, ihre fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz auf dem erworbenen Niveau zu erhalten und ständig zu aktualisieren,
-
können auf vertieftes, strukturiertes und anschlussfähiges Fachwissen in den Teilgebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft zugreifen und grundlegende wie aktuelle Fragestellungen und Methoden erkennen und weiterentwickeln,
-
verfügen über Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des jeweiligen Faches sowie über einen Habitus des forschenden Lernens,
-
können für sie neue, unvertraute Aspekte des Faches selbstständig erarbeiten, indem sie literatur-, sprachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenzen nutzen,
-
besitzen die Fähigkeit zur Analyse und Didaktisierung von Texten, insbesondere von literarischen, Sach- und Gebrauchstexten sowie von diskontinuierlichen Texten,
-
können fachliche und fachdidaktische Fragestellungen und Forschungsergebnisse wissenschaftlich adäquat und reflektiert darstellen sowie die gesellschaftliche Bedeutung der Disziplin und des Fremdsprachenunterrichts in der Schule analytisch beschreiben,
-
kennen die wichtigsten Ansätze der Sprach-, Literatur-, Kultur- und Mediendidaktik und können diese für den Unterricht nutzen,
-
verfügen über ausbaufähiges Orientierungswissen und Reflexivität im Hinblick auf fremdsprachliche Lehr- und Lernprozesse, nach Möglichkeit auch unter dem Gesichtspunkt von Mehrsprachigkeit,
-
verfügen über vertieftes Wissen zur Entwicklung und Förderung von kommunikativer, interkultureller und textbezogener fremdsprachlicher Kompetenz, methodischer Kompetenz und Sprachlernkompetenz von Schülerinnen und Schülern,
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Unterricht in modernen Fremdsprachen und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Sprachpraxis
Sprachproduktion und Sprachrezeption: mündlicher und schriftlicher situationsangemessener Gebrauch der Fremdsprache; Wortschatz, Grammatik, Stilistik und Idiomatik; Aussprache, korrekte Lautbildung und Intonation
Soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz
Textsortenadäquate Rezeption und Produktion von Sach- und Gebrauchstexten; Rezeption von literarischen Texten
Sprachmittlung einschließlich Übersetzung
Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis in den einzelnen Fremdsprachen
Sprachwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Grundlagen der fremdsprachenbezogenen Linguistik
Soziale, regionale, kulturelle und interkulturelle Aspekte von Sprache und Sprachgebrauch
Sprachwandel und Sprachentwicklung
Sprachliche Normen und deren Kodifizierung
Methoden der Recherche als Basis für forschendes Lernen
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Sprachliche Varietäten und deren historischer Hintergrund
Kontaktsprachenphänomene
Sprachwissen, Sprachbewusstsein, Sprachpolitik und Sprachpflege
Literaturwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Theorien, Methoden, Modelle der Literaturwissenschaft
Theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, der Kategorisierung von Textsorten sowie deren ästhetischen Mitteln, Verfahren und Strukturen
Literaturgeschichtliche Entwicklung vom 16./17. Jahrhundert bis zur Gegenwart: Gattungen, Poetiken, Motive usw.
Ästhetische Zuordnung und Kontextualisierung von Autorinnen und Autoren sowie Werken seit der Renaissance
Medien, Medialität und Literatur
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Literatur des Mittelalters bzw. deren Rezeption im 19. und 20. Jahrhundert bis zur Gegenwart
Kulturwissenschaft
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft
Theorien des Kulturkontakts
Landeskunde, länderspezifisches Orientierungswissen
Kulturwissenschaftlich fundierte Analyse von Quellen, fiktionalen Texten und Artefakten
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Text- und kontextbasierte Ansätze der kulturwissenschaftlichen Theoriebildung
Methoden und Kernbereiche des kulturwissenschaftlichen Vergleichs von Ländern und Regionen
Fachdidaktik
Theorien des Sprachlernens und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs
Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts einschließlich der Messung, Evaluierung und Förderung von Schülerleistungen; theoriegeleitete Analyse von Lehr- und Lernmaterialien
Theorien, Ziele und Verfahren des sprachlichen und interkulturellen Lernens und deren Umsetzung im Unterricht
Literatur-, text-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren
Fachdidaktische Besonderheiten der Fremdsprache
Grundlegende Strategien für bilinguales Lernen und Lehren
Sport
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Das Lehramtesstudium orientiert sich an Themenbereichen, die das Gegenstandsfeld „Bewegung, Spiel und Sport“ für die schulische Tätigkeit theoretisch fundieren, reflektieren und didaktisch aufbereiten, grundlegende und vertiefende Bewegungskompetenzen vermitteln sowie die zukünftigen Sportlehrerinnen und -lehrer mit Vermittlungskompetenzen ausstatten. Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über jene grundlegenden und weiterführenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im fachwissenschaftlichen und motorischen sowie fachdidaktischen Bereich, die notwendig sind, um in Verbindung mit dem Vorbereitungsdienst das Unterrichtsfach Sport kompetent unterrichten zu können. Sie
-
verfügen über ein sport- und bewegungsspezifisches Können in ausgewählten Feldern der Sport- und Bewegungskultur, das sie in die Lage versetzt, Bewegungen auf angemessenem Niveau auszuführen und anderen zu vermitteln,
-
verfügen über ein handlungsorientiertes Fachwissen, das sie zur Anleitung und Reflexion von Bewegungslernsituationen befähigt sowie in die Lage versetzt, das Üben und Anwenden des Sport- und Bewegungskönnens sportwissenschaftlich zu begründen,
-
verfügen über Fähigkeiten, ein selbstbewusstes und sozial orientiertes Handeln in Bewegung, Spiel und Sport zu fördern, insbesondere über Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Situationsreflexion und Teamarbeit sowie zur Kommunikation und Verständigung,
-
verfügen über fundierte sportwissenschaftliche Methodenkenntnisse,
-
verstehen und kennen Problemstellungen, Themen und Theorien sozialwissenschaftlicher und pädagogischer Forschungszugänge in der Sportwissenschaft,
-
kennen die Ansätze der Bewegungswissenschaft sowie der Trainingswissenschaft und können sie in Bezug auf das Lehren und Lernen von Bewegungen in schulischen Kontexten anwenden, insbesondere auch zur Diagnose und Entwicklungsförderung von Bewegungshandlungen,
-
erkennen das zukünftige Berufsfeld in seinem biografischen und gesellschaftlichen Kontext,
-
verstehen gesundheitsrelevante präventive, sozialpolitische und integrationsbezogene Fragestellungen und können sie auf die Unterrichtspraxis beziehen,
-
kennen verschiedene Möglichkeiten der Analyse, Planung und Organisation und können sie einsetzen,
-
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Sportunterricht und Schulsport sowie in bewegungsorientierter Schulgestaltung und kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach.
2.
Studieninhalte
Bewegung und Körperlichkeit in Kultur, Gesellschaft und individuellem Handeln
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Sport als gesellschaftliches Phänomen
Soziale Prozesse in der Körper- und Bewegungskultur
Psychische Vorgänge in Bewegungssituationen
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Sozialwissenschaftliche Theorien in der Sportwissenschaft
Psychologische Theorien in der Sportwissenschaft
Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Bildungstheoretische Konzepte der Bewegung
Erziehung und Entwicklung im Kindes- und Jugendalter
Bewegungsbezogene Entwicklungsförderung
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Bewegungs- und sportorientierte Jugendforschung
Bewegungstheorien und sportliches Handeln
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Theorien des Bewegungslernens und der motorischen Kontrolle von Bewegungen
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Biomechanik der menschlichen Bewegung
Neurowissenschaftliche Grundlagen des Bewegens und Lernens
Biologische Grundlagen von Bewegung und Training
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Angewandte Anatomie und Traumatologie
Angewandte Physiologie
Wirkung und Gestaltung sportlichen Trainings
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Leistungsphysiologie und Trainingsanpassung
Unterrichten und Vermitteln von Bewegung, Spiel und Sport
Studium für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien (bis Klasse 10)
Didaktische Konzepte und Methoden des Vermittelns; Inhalte und Themen des Sportunterrichts; Planung, Durchführung und Auswertung von Sportunterricht
Schüler und Lehrer im Sportunterricht
Lehren und Lernen von Bewegungen
Besondere Lehr- und Lernsituationen (Projekte, Exkursionen, Schulpraktische Übungen u. a.)
erweitert im Studium für das Lehramt an Gymnasien (gymnasiale Oberstufe)
Größerer Vertiefungsgrad der für Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe
Standards und Anforderungen im Sportunterricht als Abiturfach
Bewegungskompetenz und sportliches Können
Grundlagen des Bewegungskönnens: Wahrnehmen und Bewegen, Ausdruck und Gestaltung, Kondition und Koordination, Fitness
Grundlagen der Sicherheits- und Regelkenntnis in der Sport- und Bewegungspraxis
Sportorientierte Kompetenzen aus den folgenden Bewegungsfeldern:
Spielen: kleine Spiele und Sportspiele
Laufen, Springen, Werfen (Leichtathletik)
Bewegen an und mit Geräten: Turnen, Bewegungskünste wie Akrobatik, Jonglieren u. a.
Bewegen im Wasser: Schwimmen, Tauchen u. a.
Gestalten, Tanzen, Darstellen: Gymnastik, Tanz, Bewegungstheater
Fakultativ:
Fahren, Rollen, Gleiten, Skifahren, Mountainbikefahren, Rudern u. a.
Mit/gegen Partner kämpfen (Kampfsport)
Sportübergreifende Kompetenzen in einem weiteren Feld:
Gesundheitsförderung und Fitness
Abenteuer- und Erlebnispädagogik
Motopädagogik/Psychomotorik/Bewegungserziehung
Integrationssport/Interkulturelle Erziehung
Sonderpädagogik
1.
Fachspezifisches Kompetenzprofil
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über die allgemeinen und auf die gewählten Förderschwerpunkte bezogenen erziehungswissenschaftlichen, bildungstheoretischen, didaktischen, psychologischen, soziologischen, sprachwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Kenntnisse und Fähigkeiten; sie kennen den historischen und gesellschaftlichen Kontext der Entwicklung sonderpädagogischer Einrichtungen und Dienste der Behinderten- und Benachteiligtenhilfe sowie der Integration/Inklusion. Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen nach Abschluss des Studiums über Kompetenzen einer im berufsbiografischen Kontext zu entwickelnden ersten Kompetenzstufe. Sie
-
kennen historische und gesellschaftliche Aspekte der Bildung und Erziehung unter erschwerten Bedingungen,
-
kennen den Stellenwert gesellschaftlicher, sozialer, institutioneller und individueller Bedingungen für die Genese von Behinderungen und Benachteiligungen an den biografischen Übergängen und über die Lebensspanne hinweg,
-
kennen wissenschaftstheoretische Modelle und wissenschaftliche Forschungsmethoden im Kontext (sonder)pädagogischer Aufgabenfelder,
-
kennen Theorien des Lernens, der Entwicklung, der Sozialisation sowie Theorien zu bzw. über Behinderung und Benachteiligungen,
-
verfügen über Wissen zur internationalen und interkulturell vergleichenden Sonderpädagogik und sind mit ethischen Grundfragen der Sonderpädagogik vertraut,
-
kennen Probleme der Formulierung von Standards auf den Ebenen der administrativen Vorgaben und Ressourcen, der Prozessmerkmale von Unterricht, Förderung und Therapie und der Ergebnisvariablen,
-
können auf der Grundlage diagnostischer Ergebnisse Förderpläne als zentrale Instrumente der Qualitätssicherung erstellen und wissen, wie sie eingesetzt werden können,
-
können die Ziele pädagogischen Handelns, die notwendigen Handlungsschritte einschließlich der personellen und materiellen Ressourcen über institutionelle kooperative Arbeit bestimmen sowie Erfolgskriterien und Zeitpunkte der Evaluation festlegen,
-
kennen Verfahren und Möglichkeiten, um unter unterschiedlichen institutionellen Bedingungen der besonderen Beschulung und der Integration/Inklusion geeignete pädagogische Maßnahmen im Unterricht oder additive Förder- und (ggf.) Therapiemaßnahmen zu entwickeln,
-
kennen Beratungskonzepte für die beratende Kooperation und für die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern mit behinderten Kindern, Lehrerinnen und Lehrern und anderen (pädagogischen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unterschiedlichen institutionellen Kontexten und Lebensgemeinschaften.
2.
Studieninhalte
Nach den allgemeinen, die einzelnen Förderschwerpunkte übergreifenden inhaltlichen Grundlagen bilden pädagogische, psychologische, diagnostische und didaktische Dimensionen ein Bezugssystem für das Studium der einzelnen Förderschwerpunkte. Sie werden ergänzt durch spezifische Inhalte für die einzelnen Förderschwerpunkte.
2.1
Allgemeine Grundlagen sonderpädagogischer Förderung
Allgemeine historische und vergleichende, philosophische, erziehungswissenschaftliche, anthropologische, psychologische und soziologische Grundlagen der Sonderpädagogik unter Berücksichtigung der Perspektiven der Förderschwerpunkte
Wissenschaftstheoretische Modelle, Forschungsbereiche und Forschungsmethoden im Kontext sonderpädagogischer Aufgabenfelder
Grundlagen der sonderpädagogischen Diagnostik und Beratung, der Förderung und des Unterrichts
Erscheinungsformen und Entstehungsbedingungen von sonderpädagogischem Förderbedarf; Klassifikationen vor dem Hintergrund internationaler und nationaler Vorgaben
Die für die Kommunikation und Kooperation mit den einschlägigen Bezugswissenschaften erforderlichen medizinischen, pflegebezogenen, psychologischen und rechtlichen Grundlagen
Konzepte der organisatorischen, unterrichtlichen und pädagogisch-konzeptionellen Weiterentwicklung der Institution Schule und der außer- bzw. nachschulischen Förderung und Entwicklungsbegleitung unter Berücksichtigung von Kooperation, Frühförderung, schulischer Prävention, Integration und Inklusion
Beteiligungsmöglichkeiten außerschulischer Umweltsysteme und der Familie an der Entwicklung und Förderung
2.2
Inhaltliche Dimensionen des Studiums der einzelnen Förderschwerpunkte
2.2.1
Pädagogische Dimensionen in den einzelnen Förderschwerpunkten
Erscheinungsformen und Entstehungsbedingungen von sonderpädagogischem Förderbedarf
Lebens- und Erlebensdimensionen der Beteiligten; Lebensbewältigung, gesellschaftliche Teilhabe, Identität und Selbstbestimmung; Probleme der biografischen Übergänge
Schulische und außerschulische Organisationsformen, Institutionen und Arbeitsfelder
Pädagogische Methoden, Strategien und Technologien
Methoden des Unterrichts, der unterrichtsintegrierten und der außerschulischen Förderung, außer- und nachschulische Begleitung und Förderung
Möglichkeiten der Prävention und Frühförderung
Konzepte der Beratung: Elternarbeit, Teamarbeit, Gesprächsführung; Supervision und Organisationsentwicklung
Bedeutung der Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit und des Lehrerselbstkonzeptes
2.2.2
Psychologische Dimensionen in den einzelnen Förderschwerpunkten
Grundlagen der Sozialisation und Personalisation unter Berücksichtigung relevanter Theorien der Entwicklung, der Wahrnehmung und Kommunikation, der Sprache, des Lernens, Verhaltens, Erlebens und der Sozialisation; Ursachen und Erscheinungsformen von Förderbedarfen
Möglichkeiten der Beeinflussung neurologischer, psychologischer und sozial verursachter Syndrome und psychologisch begründete Interventionsmöglichkeiten
Psychologische Konzepte der Entwicklungsförderung, des Erziehens und Unterrichtens und der pädagogisch-psychologischen Intervention in heterogenen Lerngruppen und bei förderschwerpunkt-spezifischen Notwendigkeiten
Psychologische Grundlagen und Konzepte der Beratung in Arbeitsfeldern des Förderschwerpunktes, Konzepte der Konfliktmoderation und -bewältigung in sonderpädagogischen Handlungsfeldern
Themen der Neurophysiologie und Neuropsychologie
Themen der Sprachentwicklung und Sprachaneignung unter Berücksichtigung alternativer Kommunikationssysteme
Kritische Lebensereignisse, Formen ihrer Behandlung und Dimensionen der Lebensbewältigung
2.2.3
Diagnostische Dimensionen in den einzelnen Förderschwerpunkten
Diagnostische Methoden und Strategien einer Kind-Umfeld-Analyse
Entwicklung und Evaluation individueller Förderkonzepte
Erstellen pädagogischer Berichte und Gutachten für die Gestaltung und Begleitung von Entwicklungs- und Lernprozessen und für die Vorbereitung pädagogischer Entscheidungen
Diagnostik als ein kooperativer Prozess für die Entscheidungsbildung bei der Bestimmung von Lernvoraussetzungen, von Lernbedürfnissen, der Zone der nächsten Entwicklung, der Erfassung schulspezifischer Vorläuferfertigkeiten und des Lernortes
Umgang mit diagnostischen Verfahren und diagnostischen Daten
Spezifische, auch medizinische Messmethoden von Wahrnehmungsfunktionen und -leistungen
2.2.4
Didaktische Dimensionen in den einzelnen Förderschwerpunkten
Gestaltung von Bildungsprozessen: Planung, Durchführung und Analyse von Unterricht in heterogenen Gruppen; Bildungs- und Lehrplangestaltung unter Berücksichtigung individueller Lernvoraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten; Einsatz von Methoden, Medien und Hilfsmitteln, Differenzierungs- und Sozialformen; Reflexion des eigenen Unterrichtshandelns
Maßnahmen zur individuellen Leistungsförderung und -bewertung
Didaktische und methodische Konzepte zur speziellen Förderung der Voraussetzungen für die Entwicklung mathematischer und schriftsprachlicher Kompetenzen
Didaktische und methodische Konzepte zu: Schriftspracherwerb; weiterführendes Lesen und Schreiben, Mathematik- und Sach- sowie natur- und gesellschaftswissenschaftlicher Unterricht
Förderung der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler
Spezielle Anforderungen: innere Differenzierung, Medieneinsatz, Spielförderung, soziales Lernen,
Medien- und Freizeiterziehung, Gesundheits- und Sexualerziehung einschließlich Drogenprophylaxe, Gewaltprävention
Mediendidaktik und Medienkompetenz
2.3
Spezifische Inhalte einzelner Förderschwerpunkte
2.3.1
Förderschwerpunkt Lernen
Theorien und Konzepte zur Prävention von Lernschwierigkeiten im Vor- und Schulalter und zur Förderung schulischen Lernens unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen mit sozialen Benachteiligungen und Migrationsbedingungen
Theorien und Konzepte der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf im Rechnen, Lesen und Rechtschreiben
Theorien und Konzepte zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Lese-Rechtschreibstörungen (LRS) und Dyskalkulie
Theorien und Konzepte zum Schriftspracherwerb, weiterführenden Lesen, Mathematik- und Sach- sowie natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht
Theorien und Anwendungsmöglichkeiten beispielsweise von Musik, Bewegung, Werken, Gestalten in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern (zumindest exemplarische Behandlung dieser Themen innerhalb des Studiums)
2.3.2
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
Zentrale und besondere Phänomene der Pädagogik bei Verhaltensstörungen
Organisationsformen, Institutionen und Arbeitsfelder wie mobile sonderpädagogische Hilfe, mobile sonderpädagogische Dienste, Schulvorbereitende Einrichtungen, Schulen, außerschulische Hilfen im Kinder- und Jugendbereich, Berufliche Bildung, ambulante und stationäre Angebote im Erwachsenenbereich, Organisations- und Schulentwicklung, Interdisziplinäre Kooperation, Qualitätsmanagement
Vertiefte Auseinandersetzung mit Theorien der Bildung und Erziehung in Krisen- und Konfliktlagen unter den Bedingungen von Verhaltensstörungen
Theorien über Kommunikation und Interaktion
Didaktische Modelle und Unterrichtsorganisation im Kontext von Verhaltensstörungen
Diagnostik und Konzepte der Förderung emotionaler und sozialer Entwicklung unter Berücksichtigung unterschiedlicher psychologischer und pädagogischer Schulen
Theorien, Konzepte und Verfahren über Kooperation und Beratung: Elternarbeit, Teamarbeit, Gesprächsführung; Supervision; Organisationsentwicklung, Formen und Ansätze von Beratung
Lehrerpersönlichkeit und Lehrergesundheit im Hinblick auf besondere Herausforderungen in Erziehung und Bildung im professionellen Handeln
2.3.3
Förderschwerpunkt Sprache
Theorien des Bedeutungserwerbs, zur Entwicklung der Grammatik und der Kommunikationsfähigkeit
Fonetische Grundlagen und Entwicklung von Sprechfertigkeiten
Grundlagen der HNO-Kunde und der pädagogischen Audiologie
Psycholinguistische, soziokulturelle und pragmatische Aspekte des Sprachgebrauchs
Modelle der Sprachlern- und Sprachentwicklungstheorien sowie der Persönlichkeitsentwicklung unter sprachlich beeinträchtigenden Bedingungen
Didaktische Konzepte zur Prävention von Lernschwierigkeiten bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der Sprache, des Sprechens, des Sprachverständnisses, der Stimme, des Schluckens sowie der Rede
Didaktische und methodische Konzepte der Hör-Sprachförderung, zum Erwerb der Schriftsprache und ihres weiterführenden Gebrauchs
Alternative Kommunikationsformen für die Förderung mehrfach behinderter Schülerinnen und Schüler
Fachspezifische und sprachbezogene Didaktik, linguistische Theorien
2.3.4
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Grundlegende Begriffe, Theorien und Modelle der Bildung, Erziehung, Förderung, Pflege und Therapie von Menschen mit geistiger Behinderung
Entwicklungsauffälligkeiten bei Menschen mit geistiger Behinderung und Konzepte der pädagogisch-psychologischen und therapeutischen Begleitung bzw. Intervention
Didaktische Theorien und Umsetzungsmöglichkeiten ausgewählter Lernbereiche (Mathematik, Deutsch, sach- sowie natur- und gesellschaftswissenschaftlicher Unterricht, Religion, Sport, Neue Technologien im Kontext von handlungs- und projektorientiertem Unterricht) sowie von Übungseinheiten
Theorien und Anwendungsmöglichkeiten von Musik, Bewegung, Werken, Technik und Gestalten in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern
Theorien und Anwendungsmöglichkeiten von Konzepten zu Pflege, Bewegung, lebenspraktischer Selbstständigkeit und Sozialverhalten, Kommunikation und Sprache
Bildung und Erziehung sowie Therapie und Pflege von Menschen mit geistiger Behinderung im gemeinsamen Unterricht

Kapitel 7

Zeugnisse und Bescheinigungen

Anlage 1

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Anlage 2

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Anlage 3

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Anlage 4

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Anlage 5

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Anlage 6

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Anlage 7

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Anlage 8

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Anlage 9

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Anlage 10

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Anlage 11

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Anlage 12

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Anlage 13

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Anlage 14

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Anlage 15

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Anlage 16

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Anlage 17

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Anlage 18

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