Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertragsgesetz 2021 - GlüStVG 2021 M-V) Vom 27. März 2021
Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertragsgesetz 2021 - GlüStVG 2021 M-V) Vom 27. März 2021
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertragsgesetz 2021 - GlüStVG 2021 M-V) vom 27. März 2021 | 08.04.2021 |
Eingangsformel | 08.04.2021 |
Artikel 1 | 08.04.2021 |
Artikel 2 | 08.04.2021 |
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem in Schwerin am 23. Oktober 2020 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021) zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt am 1. Mai 2021 außer Kraft, wenn die Bedingung des Absatzes 2 Satz 1 eintritt. Es tritt am 1. Juli 2021 außer Kraft, wenn die Bedingung des Absatzes 2 Satz 2 eintritt. Das Außerkrafttreten ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.
(2) Nach Maßgabe seines § 35 Absatz 1 Satz 2 wird der Glücksspielstaatsvertrag 2021 gegenstandslos, wenn bis zum 30. April 2021 nicht mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind. Nach Maßgabe seines § 35 Absatz 1 Satz 3 wird der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ebenfalls gegenstandslos, wenn bis zum 30. Juni 2021 nicht die Ratifikationsurkunde des Landes Sachsen-Anhalt bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt ist. Der Tag, an dem der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.
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