Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge Vom 18. November 2013
Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge Vom 18. November 2013
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Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
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Verkündet als Artikel 3 des Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 in Mecklenburg-Vorpommern vom 18. November 2013 (GVOBl. M-V S. 646) (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2030-16)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge vom 18. November 2013 | 01.07.2013 |
Eingangsformel | 01.07.2013 |
Die Erhöhung nach Artikel 1 §§ 2 bis 4 sowie § 7 gilt entsprechend für die Empfängerinnen und Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre.
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