Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 7. Februar 2020
                            Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern  über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz  Vom 7. Februar 2020
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz vom 7. Februar 2020 | 19.02.2020 | 
| Eingangsformel | 19.02.2020 | 
| Artikel 1 | 19.02.2020 | 
| Artikel 2 | 19.02.2020 | 
| Artikel 3 | 19.02.2020 | 
                            Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1
                            Dem am 13. und 20. September 2019 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3
                            Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausgefertigt Hamburg, den 7. Februar 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tritt gemäß Bekanntmachung vom 11. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 332) am 1. Juli 2020 in Kraft.