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DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 7. Februar 2020

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 7. Februar 2020
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz vom 7. Februar 202019.02.2020
Eingangsformel19.02.2020
Artikel 119.02.2020
Artikel 219.02.2020
Artikel 319.02.2020
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 13. und 20. September 2019 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz wird zugestimmt.

Artikel 2

Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel 3

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben
1)
.
Ausgefertigt Hamburg, den 7. Februar 2020.
Der Senat
Fußnoten
1)
Tritt gemäß Bekanntmachung vom 11. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 332) am 1. Juli 2020 in Kraft.
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