Verordnung zur Weiterübertragung der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen (Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten) Vom 3. April 2018
Verordnung zur Weiterübertragung der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen (Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten) Vom 3. April 2018
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 36 der Verordnung vom 6. Oktober 2020 (HmbGVBl. S. 523, 531) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Verordnung zur Weiterübertragung der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen (Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten) vom 3. April 2018 | 11.04.2018 |
Eingangsformel | 11.04.2018 |
§ 1 | 21.10.2020 |
§ 2 | 11.04.2018 |
Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), wird verordnet:
§ 1
Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird auf die Bezirksämter weiter übertragen. Die Rechtsverordnungen der Bezirksämter bedürfen der Zustimmung der Behörde für Wirtschaft und Innovation.
§ 2
Die Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 11. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 92) in der geltenden Fassung wird aufgehoben.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 3. April 2018.
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