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DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz zum Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte Vom 27. August 1997

Gesetz zum Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte Vom 27. August 1997
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte vom 27. August 199701.01.2004
Eingangsformel01.01.2004
Artikel 101.01.2004
Artikel 201.01.2004
Artikel 301.01.2004
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 4. Juni 1997 in Hannover, am 6. Juni 1997 in Hamburg
und am 13. Juni 1997 in Kiel unterzeichneten Abkommen zwischen den
Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt
Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen
und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte wird
zugestimmt.

Artikel 2

Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel 3

1)
Der Tag, an dem die letzte Ratifikationsurkunde nach Artikel 10 Absatz 1 des Abkommens hinterlegt
worden ist, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.
Ausgefertigt Hamburg, den 27. August 1997. Der Senat
Fußnoten
1)
Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde am 11.12.1997 gemäß der Bekanntmachung
vom 12. 1. 1998 (HmbGVBl. S. 6)
Markierungen
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