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DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer Verkaufsstelle Vom 28. Juni 2000

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer Verkaufsstelle Vom 28. Juni 2000
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer Verkaufsstelle vom 28. Juni 200001.01.2004
Eingangsformel01.01.2004
Artikel 101.01.2004
Artikel 201.01.2004
Artikel 301.01.2004
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 8. Mai 2000 in Hannover, am 11. Mai 2000 in Kiel, am
9. Mai 2000 in Bremen und am 30. Mai 2000 in Hamburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen
den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen
und der Freien und Hansestadt Hamburg wird zugestimmt.

Artikel 2

Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel 3

1)
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt
bekannt zu geben.
Ausgefertigt Hamburg, den 28. Juni 2000. Der Senat
Fußnoten
1)
In Kraft getreten am 5. 8. 2000 gemäß der Bekanntmachung vom 1. 9. 2000
(HmbGVBl. S. 277)
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