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DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand Vom 27. September 2006

Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand Vom 27. September 2006
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand vom 27. September 200607.10.2006
Eingangsformel07.10.2006
Einziger Paragraph07.10.2006
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Einziger Paragraph

Die öffentliche Wasserversorgung obliegt der Freien und Hansestadt Hamburg als staatliche Aufgabe. Wird die Aufgabe durch Dritte durchgeführt, sind deren Anteile vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg zu halten.
Ausgefertigt Hamburg, den 27. September 2006.
Der Senat
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