RealStHFestG HA 2003
    DE - Landesrecht Hamburg

    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2003 Vom 18. November 2003

    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2003 Vom 18. November 2003
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2003 vom 18. November 200301.01.2004
    Eingangsformel01.01.2004
    § 1 - Gewerbesteuerhebesatz 200301.01.2004
    § 2 - Grundsteuerhebesatze 200301.01.2004
    § 3 - Schlussbestimmung01.01.2004
    Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

    § 1 Gewerbesteuerhebesatz 2003

    Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2003 wird auf 470 vom Hundert (v. H.) festgesetzt.

    § 2 Grundsteuerhebesatze 2003

    Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Kalenderjahr
    2003 wie folgt festgesetzt:
    1.
    für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 v. H.,
    2.
    für die Grundstucke auf 490 v. H.

    § 3 Schlussbestimmung

    Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.
    Ausgefertigt Hamburg, den 18. November 2003.
    Der Senat
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