GewStHFestG HA 2005
DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2005 Vom 26. Januar 2006

Gesetz über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2005 Vom 26. Januar 2006
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2005 vom 26. Januar 200601.01.2005
Eingangsformel01.01.2005
§ 1 - Gewerbesteuerhebesatz 200501.01.2005
§ 2 - Inkrafttreten01.01.2005
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2005

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag
für das Kalenderjahr 2005 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.
Ausgefertigt Hamburg, den 26. Januar 2006.
Der Senat
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