Gesetz über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2005 Vom 26. Januar 2006
Gesetz über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2005 Vom 26. Januar 2006
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2005 vom 26. Januar 2006 | 01.01.2005 |
Eingangsformel | 01.01.2005 |
§ 1 - Gewerbesteuerhebesatz 2005 | 01.01.2005 |
§ 2 - Inkrafttreten | 01.01.2005 |
Der Senat verkündet
das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2005
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag
für das Kalenderjahr 2005 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.
Ausgefertigt
Hamburg, den 26. Januar 2006.
Der Senat
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