RealStHFestG HA 2011
    DE - Landesrecht Hamburg

    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2011 Vom 2. November 2011

    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2011 Vom 2. November 2011
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2011 vom 2. November 201101.01.2011
    Eingangsformel01.01.2011
    § 1 - Gewerbesteuerhebesatz 201101.01.2011
    § 2 - Grundsteuerhebesätze 201101.01.2011
    § 3 - Inkrafttreten01.01.2011
    Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

    § 1 Gewerbesteuerhebesatz 2011

    Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2011 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

    § 2 Grundsteuerhebesätze 2011

    Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2011 wie folgt festgesetzt:
    1.
    für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,
    2.
    für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.

    § 3 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
    Ausgefertigt Hamburg, den 2. November 2011.
    Der Senat
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