RealStHFestG HA 2021
    DE - Landesrecht Hamburg

    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2021 Vom 10. November 2021

    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2021 Vom 10. November 2021
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2021 vom 10. November 202101.01.2021
    Eingangsformel01.01.2021
    § 1 - Gewerbesteuerhebesatz 202101.01.2021
    § 2 - Grundsteuerhebesätze 202101.01.2021
    § 3 - Inkrafttreten01.01.2021
    Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

    § 1 Gewerbesteuerhebesatz 2021

    Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2021 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

    § 2 Grundsteuerhebesätze 2021

    Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
    1.
    für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,
    2.
    für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.

    § 3 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
    Ausgefertigt Hamburg, den 10. November 2021.
    Der Senat
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren