RealStHFestG HA 2022
    DE - Landesrecht Hamburg

    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2022 Vom 22. Juni 2022

    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2022 Vom 22. Juni 2022
    *)
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Fußnoten
    *)
    Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2022 sowie zur Änderung des Hamburgischen Grundsteuergesetzes vom 22. Juni 2022 (HmbGVBl. S. 399).

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2022 vom 22. Juni 202201.01.2022
    § 1 - Gewerbesteuerhebesatz 202201.01.2022
    § 2 - Grundsteuerhebesätze 202201.01.2022

    § 1 Gewerbesteuerhebesatz 2022

    Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2022 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

    § 2 Grundsteuerhebesätze 2022

    Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
    1.
    für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,
    2.
    für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.
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