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DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren Vom 5. Mai 1992

Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren Vom 5. Mai 1992
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren vom 5. Mai 199201.01.2004
Eingangsformel01.01.2004
Artikel 101.01.2004
Artikel 201.01.2004
Artikel 301.01.2004
Artikel 401.01.2004
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 6. November 1991 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die
Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird
zugestimmt.

Artikel 2

Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel 3

1)
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 Satz 3 in
Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu
geben,
Fußnoten
1)
In Kraft getreten am 1. 3. 1993 gemäß der Bekanntmachung vom 15. 2. 1993
(HmbGVBl. S. 50)

Artikel 4

Mit dem Inkrafttreten des Abkommens tritt das Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts
Hamburg für Verteilungsverfahren nach der Seerechtlichen Verteilungsordnung
vom 12. März 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 44)
außer Kraft.
Ausgefertigt Hamburg, den 5. Mai 1992.
Der Senat
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