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DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz über den Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg zum Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Vom 8. Oktober 2015

Gesetz über den Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg zum Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Vom 8. Oktober 2015
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über den Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg zum Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung vom 8. Oktober 201517.10.2015
Eingangsformel17.10.2015
Artikel 117.10.2015
Artikel 217.10.2015
Artikel 317.10.2015
Artikel 417.10.2015
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 26. Januar 2015 erfolgten Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg zum Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung vom 1. Dezember und 31. Dezember 2012 wird zugestimmt.

Artikel 2

Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel 3

Gemäß Artikel 8 Absatz 4 Satz 3 des Staatsvertrags werden die Satzung des Versorgungswerks in der bei Inkrafttreten der Regelungen des Staatsvertrags für die Freie und Hansestadt Hamburg geltenden Fassung sowie Satzungsänderungen im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht.
1)
Fußnoten
1)
Die Satzung wurde durch Bekanntmachung vom 4.1.2016 (Amtl. Anz. S. 44) veröffentlicht. Dazu siehe auch die Änderungen der Satzung durch Bekanntmachung vom 4.3.2016 (Amtl. Anz. S. 505), 25.11.2016 (Amtl. Anz. S. 2224), 23. November 2018 (Amtl. Anz. S. 2649), 6. Dezember 2019 (Amtl. Anz. S. 1839), 3. Dezember 2020 (Amtl. Anz. S. 2586), 25. November 2021 (Amtl. Anz. S. 2169) und 17. November 2022 (Amtl. Anz. S. 1869).

Artikel 4

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Absatz 2 für die Freie und Hansestadt Hamburg in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.
1
Ausgefertigt Hamburg, den 8. Oktober 2015.
Der Senat
Fußnoten
1)
Der Staatsvertrag ist am 01.11.2015 in Kraft getreten, siehe Bekanntmachung vom 06.11.2015 (HmbGVBl. S. 311)
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