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DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und zum Zusatzprotokoll Vom 3. Juli 1972

Gesetz zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und zum Zusatzprotokoll Vom 3. Juli 1972
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und zum Zusatzprotokoll vom 3. Juli 197201.01.2004
Eingangsformel01.01.2004
Artikel 101.01.2004
Artikel 201.01.2004
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Der am 11. Dezember 1953 in Paris unterzeichneten Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und dem am 3. Juni 1964 in Straßburg unterzeichneten Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse wird zugestimmt.

Artikel 2

1
Die Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse ist im Bundesgesetzblatt von 1955 Teil II Seite 599, das Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse ist im Bundesgesetzblatt von 1971 Teil II Seite 17 veröffentlicht.
2
Die Konvention erlangt am 3. März 1955, das Zusatzprotokoll am 24. August 1971 Gesetzeskraft.
Ausgefertigt Hamburg, den 3. Juli 1972.
Der Senat
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