Verordnung zur Einführung automatisierter Abrufverfahren für den Bundesgrenzschutz Vom 18. September 2001
                            Verordnung zur Einführung automatisierter Abrufverfahren für den Bundesgrenzschutz  Vom 18. September 2001
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Verordnung zur Einführung automatisierter Abrufverfahren für den Bundesgrenzschutz vom 18. September 2001 | 01.01.2004 | 
| Eingangsformel | 01.01.2004 | 
| § 1 - Zulässigkeit von Abrufen | 01.01.2004 | 
| § 2 - Umfang des automatisierten Abrufs | 01.01.2004 | 
| § 3 - Protokollierung | 01.01.2004 | 
| § 4 - Weitere Sicherungsmaßnahmen | 01.01.2004 | 
                            Auf Grund von § 11 Absatz 2 des
Hamburgischen Datenschutzgesetzes vom 5. Juli 1990 (HmbGVBl.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            S. 133, 165, 226), zuletzt geändert am 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 210),
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird verordnet:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Zulässigkeit von Abrufen
                            (1) Den in der Freien und Hansestadt Hamburg eingesetzten Beamtinnen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Beamten des Bundesgrenzschutzes dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Daten im Wege des automatisierten Abrufverfahrens aus folgenden polizeilichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dateien übermittelt werden:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            »Personendatei POLAS«
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            »Vorgangsverwaltung ComVor-F«
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            »Offene Drogenszene«.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Die Datenübermittlung im Wege des automatisierten Abrufverfahrens
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ist zulässig zu folgenden Zwecken:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aus der Datei »Personendatei
POLAS« zum Erhalt personenbezogener Sofortauskünfte über eine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            überprüfte Person und zur Eigensicherung, um die entsprechenden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            polizeirechtlichen Maßnahmen einleiten zu können,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aus der Datei »Vorgangsverwaltung
ComVor-F« zum Auffinden von Vorgängen, die durch Beamtinnen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beamte des Bundesgrenzschutzes angelegt wurden und für Aussagen über
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den Verbleib eines solchen Vorgangs,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aus der Datei »Offene Drogenszene«
zur Qualifizierung der Gefahrenprognose für polizeirechtliche Maßnahmen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zur Verhinderung der Verfestigung offener Drogenszenen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Umfang des automatisierten Abrufs
                            (1) Aus der Datei »Personendatei POLAS« dürfen
folgende Daten übermittelt werden:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechtmäßige Personalien:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Familienname/Ehename,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geburtsname,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Akademischer Grad,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorname,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Spitzname,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geburtsdatum,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geburtsort/Geburtskreis,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geburtsland,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geschlecht,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsangehörigkeit,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nicht identisch mit,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sterbedatum,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ergänzungen zu Staatsangehörigkeit/Geburtsland/Volkszugehörigkeit,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sondervermerk (die Person betreffende
Besonderheiten in freier Form),
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            andere Personalien (Aliaspersonalien/andere
Schreibweise),
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            personengebundene Hinweise,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            örtliche Suchvermerke, Auflagen,
Hinweise,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Festnahmedaten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Aus der Datei »Vorgangsverwaltung ComVor-F« dürfen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            folgende Daten übermittelt werden:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Personendaten:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Name,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorname,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geburtsname,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geburtsdatum,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geburtsort,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geburtsland,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sterbedatum,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsangehörigkeit,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geschlecht,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnanschrift,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Telefon-/Telefaxnummern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beruf (nur Beschuldigter/Betroffener),
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aliaspersonalien (nur Beschuldigter/Betroffener)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grunddaten,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sonstige Daten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Aus der Datei »Offene Drogenszene« dürfen
folgende Daten übermittelt werden:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Personendaten:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Familienname/Ehename,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vornamen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geburtsdatum,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geburtsort /-land,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nationalität,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anschrift und Erreichbarkeit des
gesetzlichen Vertreters,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            personenbezogene Hinweise,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vorgangsbezogene Daten,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verwaltungsdaten.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Protokollierung
                            (1) Über alle Datenübermittlungen in einem automatisierten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abrufverfahren sind bei der Polizei Hamburg Aufzeichnungen zu fertigen, die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            folgende Daten enthalten müssen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vor- und Familiennamen sowie Tag
und Ort der Geburt der Person, deren Daten sichtbar gemacht wurden,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tag und Uhrzeit des Abrufs,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kennung des zum Abruf zugelassenen
Datenendgerätes,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dienstnummer der oder des abrufenden
Bediensteten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Aufzeichnungen dürfen
genutzt werden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            beim Vorliegen von Anhaltspunkten,
die den Verdacht eines missbräuchlichen Zugriffs begründen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zur Durchführung einer datenschutzrechtlichen
Prüfung oder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            beim Vorliegen von Anhaltspunkten
für Programmfehler oder fehlerhafte Bedienung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ²Sie sind von der Datensammlung getrennt in besonders gesicherten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Räumen aufzubewahren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Durch ein besonderes
Prüfverfahren ist sicherzustellen, dass nur befugte Bedienstete Zugang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erhalten können.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Die Aufzeichnungen sind nach sechs Monaten zu löschen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Weitere Sicherungsmaßnahmen
                            (1) Durch technische und organisatorische Maßnahmen ist
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sicherzustellen, dass die Datenübermittlung nur an berechtigte Bedienstete
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            möglich ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Für Beamtinnen und Beamte des Bundesgrenzschutzes ist
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Lesezugriff auf die übermittelten Daten nur mit einer Chipkarte und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einem Passwort möglich.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gegeben
in der Versammlung des Senats,   Hamburg, den 18. September 2001.