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DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz zum Erhalt und zur Stärkung des Luftfahrtindustriestandortes Hamburg Vom 18. Juni 2002

Gesetz zum Erhalt und zur Stärkung des Luftfahrtindustriestandortes Hamburg Vom 18. Juni 2002
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Erhalt und zur Stärkung des Luftfahrtindustriestandortes Hamburg vom 18. Juni 200201.01.2004
Eingangsformel01.01.2004
§ 101.01.2004
§ 201.01.2004
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1

(1)
1
Maßnahmen zum Erhalt und zur Erweiterung der Flugzeugproduktion am Standort Finkenwerder sichern und fördern den Luftfahrtindustriestandort Hamburg.
2
Sie dienen dem Wohl der Allgemeinheit.
3
Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere die Erweiterung des Airbus-Werksgeländes durch Inanspruchnahme einer Teilfläche des Mühlenberger Lochs, Verlängerungen der Start- und Landebahn, Erhöhungen der Flugbewegungen sowie Errichtung und Betrieb erforderlicher baulicher und luftverkehrlicher Anlagen.
4
Soweit die Maßnahmen Gegenstand einer Planfeststellung oder Plangenehmigung sind, finden auf sie die Vorschriften Anwendung, die für gemeinnützige Vorhaben gelten.
(2) Mit der Stärkung des Luftfahrtindustriestandortes Hamburg werden insbesondere dauerhaft
1.
vorhandene Arbeitsplätze in der Metropolregion Hamburg gesichert,
2.
bei den Unternehmen der Luftfahrtindustrie sowie bei den Zulieferern in erheblichem Umfange neue, technologisch hochwertige und zukunftssichere Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen,
3.
die Stellung Hamburgs als bedeutendes Zentrum der europäischen Luftfahrtindustrie gesichert und fortentwickelt und damit ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in der Metropolregion Hamburg geleistet sowie
4.
die Wissenschafts- und Forschungsmetropole Hamburg ausgebaut.

§ 2

(1) Die Freie und Hansestadt Hamburg trifft geeignete Maßnahmen, um die Flugzeugproduktion am Standort Finkenwerder zu erhalten und zu erweitern.
(2) Zu den Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
1.
die Bereitstellung von Flächen für die Erweiterung des Airbus-Werkes in Hamburg-Finkenwerder, einschließlich der Start- und Landebahn, unter anderem durch Inanspruchnahme einer Teilfläche des Mühlenberger Lochs zum Zwecke der Produktion des Airbus A 380 sowie zur Schaffung eines Single-Aisle-Zentrums der europäischen Airbus-Industrie,
2.
die Förderung der Ansiedlung neuer Zulieferbetriebe des Airbus-Werkes in Hamburg-Finkenwerder,
3.
die Förderung der Kooperation zwischen den in Hamburg ansässigen Luftfahrtindustrien und den Hochschulen in Hamburg, insbesondere der Technischen Universität Hamburg-Harburg und der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Entwicklung.
Ausgefertigt Hamburg, den 18. Juni 2002. Der Senat
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