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DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über Organisationsfrequenzen an allgemein bildenden Schulen Vom 23. Juni 2005

Verordnung über Organisationsfrequenzen an allgemein bildenden Schulen Vom 23. Juni 2005
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 8. Februar 2007 (HmbGVBl. S. 36)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über Organisationsfrequenzen an allgemein bildenden Schulen vom 23. Juni 200511.08.2005
Eingangsformel11.08.2005
§ 121.02.2007
§ 211.08.2005
Auf Grund von § 87 Absatz 1 Satz 4 des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997
(HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 4. Mai 2005 (HmbGVBl. S. 197),
und § 1 Nummer 17 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 9. Dezember
2003 (HmbGVBl. S. 580), geändert am 17. Mai 2005 (HmbGVBl. S. 199), wird
verordnet:

§ 1

(1) Die Organisationsfrequenzen für die Bildung von Eingangsklassen betragen
1.
für die Jahrgangsstufe 1 an Grundschulen in schwieriger sozialer Lage 18,
2.
für die Jahrgangsstufe 1 an Grundschulen, die nicht unter Nummer 1 fallen, 24,
3.
für die Jahrgangsstufe 5 an Haupt- und Realschulen 27,
4.
für die Jahrgangsstufe 5 an Gymnasien 29,
5.
für die Jahrgangsstufe 5 an integrierten Gesamtschulen 26,
6.
für die Jahrgangsstufe 5 an kooperativen Gesamtschulen 26,
7.
für die Jahrgangsstufe 7 an Hauptschulen 25,
8.
für die Jahrgangsstufe 7 an Realschulen 27,
9.
für die Jahrgangsstufe 7 an integrierten Haupt- und Realschulen 26,
10.
für die Jahrgangsstufe 7 an Gymnasien 27,
11.
für die Jahrgangsstufe 7 an integrierten Gesamtschulen 26,
12.
für die Jahrgangsstufe 7 an kooperativen Gesamtschulen für die einzelnen Schulzweige entsprechend dem gegliederten System,
13.
für die Oberstufe des Gymnasiums 22,
14.
für die Oberstufe der integrierten Gesamtschule 22.
(2) Soweit an Grundschulen, Haupt- und Realschulen und integrierten Gesamtschulen Integrationsklassen eingerichtet
werden, beträgt die Organisationsfrequenz 20.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 in Kraft.
Hamburg, den 23. Juni 2005.
Die Behörde für Bildung und Sport
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