Verordnung über Organisationsfrequenzen an allgemein bildenden Schulen Vom 23. Juni 2005
Verordnung über Organisationsfrequenzen an allgemein bildenden Schulen Vom 23. Juni 2005
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 8. Februar 2007 (HmbGVBl. S. 36) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Verordnung über Organisationsfrequenzen an allgemein bildenden Schulen vom 23. Juni 2005 | 11.08.2005 |
Eingangsformel | 11.08.2005 |
§ 1 | 21.02.2007 |
§ 2 | 11.08.2005 |
Auf
Grund von § 87 Absatz 1 Satz 4 des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997
(HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 4. Mai 2005 (HmbGVBl. S. 197),
und § 1 Nummer 17 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 9. Dezember
2003 (HmbGVBl. S. 580), geändert am 17. Mai 2005 (HmbGVBl. S. 199), wird
verordnet:
§ 1
(1) Die Organisationsfrequenzen für die Bildung von Eingangsklassen betragen
1.
für die Jahrgangsstufe 1 an Grundschulen in schwieriger sozialer Lage 18,
2.
für die Jahrgangsstufe 1 an Grundschulen, die nicht unter Nummer 1 fallen, 24,
3.
für die Jahrgangsstufe 5 an Haupt- und Realschulen 27,
4.
für die Jahrgangsstufe 5 an Gymnasien 29,
5.
für die Jahrgangsstufe 5 an integrierten Gesamtschulen 26,
6.
für die Jahrgangsstufe 5 an kooperativen Gesamtschulen 26,
7.
für die Jahrgangsstufe 7 an Hauptschulen 25,
8.
für die Jahrgangsstufe 7 an Realschulen 27,
9.
für die Jahrgangsstufe 7 an integrierten Haupt- und Realschulen 26,
10.
für die Jahrgangsstufe 7 an Gymnasien 27,
11.
für die Jahrgangsstufe 7 an integrierten Gesamtschulen 26,
12.
für die Jahrgangsstufe 7 an kooperativen Gesamtschulen für die einzelnen Schulzweige entsprechend dem gegliederten System,
13.
für die Oberstufe des Gymnasiums 22,
14.
für die Oberstufe der integrierten Gesamtschule 22.
(2) Soweit an Grundschulen, Haupt-
und Realschulen und integrierten Gesamtschulen Integrationsklassen eingerichtet
werden, beträgt die Organisationsfrequenz 20.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Beginn
des Schuljahres 2005/2006 in Kraft.
Hamburg, den 23. Juni 2005.
Die Behörde für Bildung und
Sport
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