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DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Wilhelmsburg Vom 20. Februar 2007

Verordnung zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Wilhelmsburg Vom 20. Februar 2007
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Wilhelmsburg vom 20. Februar 200724.02.2007
Eingangsformel24.02.2007
§ 1 - Festlegung der Ortsteilnummern des Bezirks Harburg24.02.2007
§ 2 - Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Wilhelmsburg24.02.2007
§ 3 - Übergangs- und Schlussbestimmungen24.02.2007
Anlage 1 - Nummerierung der Ortsteile im Bezirk Harburg24.02.2007
Anlage 2 - Grenzbeschreibungen für den Stadtteil Wilhelmsburg24.02.2007
Auf Grund von § 3 Satz 2 des Gesetzes über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 397) wird verordnet:

§ 1 Festlegung der Ortsteilnummern des Bezirks Harburg

Die Ortsteile des Bezirks Harburg erhalten die in der Anlage 1 festgelegten Ortsteilnummern.

§ 2 Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Wilhelmsburg

Der Stadtteil Wilhelmsburg besteht aus den Ortsteilen 135, 136 und 137. Die genauen Grenzen der Ortsteile ergeben sich aus den Grenzbeschreibungen (Anlage 2).

§ 3 Übergangs- und Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Soweit die räumliche Gliederung für die Zusammensetzung und die örtliche Zuständigkeit der Bezirksversammlungen sowie für die Zusammensetzung der Hamburgischen Bürgerschaft von Bedeutung ist, ist diese Rechtsverordnung erstmals auf die auf das Inkrafttreten folgende Wahl zu den Bezirksversammlungen beziehungsweise auf die auf das Inkrafttreten folgende Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft anzuwenden.
(3) Im Übrigen ist diese Verordnung erst ab dem ersten Tag des Monats anzuwenden, der auf die auf das Inkrafttreten folgende Wahl zu den Bezirksversammlungen folgt.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 20. Februar 2007.

Anlage 1

Nummerierung der Ortsteile im Bezirk Harburg
Ortsteil Stadtteil
701 Harburg
702 Harburg
703 Neuland
704 Gut Moor
705 Wilstorf
706 Rönneburg
707 Langenbek
708 Sinstorf
709 Marmstorf
710 Eißendorf
711 Heimfeld
712 Moorburg
713 Altenwerder
714 Hausbruch
715 Neugraben-Fischbek
716 Francop
717 Neuenfelde
718 Cranz

Anlage 2

Grenzbeschreibungen für den Stadtteil Wilhelmsburg
Bezirk: Hamburg-Mitte
Stadtteil: Wilhelmsburg
Ortsteil: 135
Die Mitte der Norderelbe von der Südseite der Bundesautobahn A1 bis zur Landesgrenze, diese in Höhe der Fünfhausener Straße in die Mitte der Süderelbe verspringend, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 136, diese bis zur Mitte der Norderelbe.
Ortsteil: 136
Die südliche Grenze der ehemaligen Peutebahn von der Grenze gegen den Ortsteil 137 bis zum östlichen Ende der Brücke über die Veddeler Straße, 24 Meter südwärts an die südliche Grenze des Flurstücks 10165 der Gemarkung Wilhelmsburg verspringend, diese und die südliche Grenze des Flurstücks 372 der Gemarkung Veddel (Hausnummer Veddeler Bogen 32) bis zur Westseite des Weges Veddeler Bogen, diese 24 Meter südwärts und an die Ostseite verspringend, die Nordseite des Weges Georgswerder Bogen bis zur Ostseite der Bundesautobahn A 255 und an diese verspringend, diese und die Bundesautobahn A1 nach Norden bis zur Norderelbe und an die Südseite der Bundesautobahn A1 verspringend, diese bis zur Süderelbe, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 137, diese bis zur südöstlichen Grenze der ehemaligen Peutebahn.
Ortsteil: 137
Die Südseite der Köhlbrandbrücke von der Mitte des Köhlbrands bis zum östlichen Ufer des Köhlbrands, dieses bis zum südlichen Widerlager der Roßbrücke und an den Zollzaun verspringend, dieser bis in Höhe des Endes der südöstlichen Abfahrt der Köhlbrandbrücke (nördliches Ende des Neuhöfer Dammes) und an den westlich des Ellerholzweges verlaufenden Zollzaun verspringend, dieser in Verlängerung an die Landzunge zwischen Klütjenfelder Hafen und Ernst-August-Kanal verspringend, diese bis zum Zollzaun, dieser (das Zollgebäude nördlich umgehend) an den nördlich des Klütjenfelder Hauptdeiches liegenden Zollzaun verspringend, dieser bis in Höhe der unbenannten Stichstraße (Hausnummer Harburger Chaussee 119a), diese bis zur Südseite des Häuserblocks, diese in Verlängerung bis zur östlichen Grenze des Bahngeländes der Deutschen Bahn AG, diese bis zur Süderelbe, diese und der Köhlbrand bis zur Südseite der Köhlbrandbrücke.
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