SchulOrgMaßn2008/09V HA
DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2008/2009 und zum Schuljahresbeginn 2009/2010 Vom 20. August 2008

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2008/2009 und zum Schuljahresbeginn 2009/2010 Vom 20. August 2008
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2008/2009 und zum Schuljahresbeginn 2009/2010 vom 20. August 200830.08.2008
Eingangsformel30.08.2008
Teil A - Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahresbeginn 2008/200930.08.2008
Erster Abschnitt - Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)30.08.2008
§ 1 - Schließung von Schulen30.08.2008
§ 2 - Umwandlung von Schulen30.08.2008
§ 3 - Verlegung von Schulen30.08.2008
§ 4 - Zusammenlegung von Schulen30.08.2008
Zweiter Abschnitt - Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen)30.08.2008
§ 5 - Einrichtung von Eingangsklassen30.08.2008
Teil B - Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahresbeginn 2009/2010 Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)30.08.2008
§ 6 - Verlegung von Schulen30.08.2008
Teil C - Maßnahmen an beruflichen Schulen zum Schuljahresbeginn 2008/2009 Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)30.08.2008
§ 7 - Einrichtung von Eingangsklassen30.08.2008
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 22. Juli 2008 (HmbGVBl. S. 279), und § 1 Nummer 17 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 30. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 274) wird verordnet:

Teil A Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahresbeginn 2008/2009

Erster Abschnitt Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)

§ 1 Schließung von Schulen

Die Grundschule Am Reinbeker Redder, Reinbeker Redder 274, wird geschlossen.

§ 2 Umwandlung von Schulen

Die Schule Kirchwerder Bei der Kirche, Kirchwerder Hausdeich 341, wird beginnend mit den Jahrgangsstufen 5 bis 7 in eine integrierte Gesamtschule umgewandelt.

§ 3 Verlegung von Schulen

(1) Die Sprachheilschule Mümmelmannsberg wird aus dem Schulgebäude Große Holl 12/14 in das Schulgebäude Reinbeker Redder 274 verlegt.
(2) Die Schule Chemnitzstraße wird aus dem Schulgebäude Virchowstraße 80 in das Schulgebäude Thedestraße 100 verlegt.

§ 4 Zusammenlegung von Schulen

Die Schule am See, Borchertring 38, und die Grundschule Seeredder, Borchertring 38, werden zusammengelegt zur kooperativen Gesamtschule Schule am See mit Grundschulabteilung.

Zweiter Abschnitt Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen)

§ 5 Einrichtung von Eingangsklassen

Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2008/2009 bestimmt:
1.
An der
1.1
Schule Billbrookdeich,
1.2
Schule Molkenbuhrstraße,
1.3
Schule Wegenkamp,
1.4
Grundschule der Gesamtschule Eidelstedt,
1.5
Schule Vizelinstraße,
1.6
Schule Stockflethweg,
1.7
Schule Oldenfelde,
1.8
Schule Leuschnerstraße,
1.9
Schule Cranz,
1.10
Schule Hausbruch
wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
2.
An der
2.1
Ganztagsschule St. Pauli,
2.2
Schule Griesstraße,
2.3
Schule Hermannstal,
2.4
Schule Königstraße,
2.5
Schule Sachsenweg,
2.6
Schule Sportplatzring,
2.7
Schule Iserbarg,
2.8
Schule Langbargheide,
2.9
Schule Fraenkelstraße,
2.10
Schule Tieloh,
2.11
Schule Winterhuder Weg,
2.12
Schule An der Seebek,
2.13
Schule Neurahlstedt,
2.14
Schule Surenland,
2.15
Schule Am Walde,
2.16
Haupt- und Realschule Allermöhe,
2.17
Schule Ernst-Henning-Straße,
2.18
Schule Leuschnerstraße,
2.19
Ganztagsschule Bunatwiete/Maretstraße,
2.20
Ganztagsschule Fährstraße,
2.21
Schule Slomanstieg
wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule eingerichtet.
3.
An der
3.1
Schule Möllner Landstraße,
3.2
Schule Königstraße,
3.3
Schule Kroonhorst,
3.4
Schule Tieloh,
3.5
Schule Fraenkelstraße,
3.6
Schule Denksteinweg,
3.7
Schule Holstenhof,
3.8
Schule Neurahlstedt,
3.9
Schule Weusthoffstraße,
3.10
Schule Am Falkenberg,
3.11
Schule Neugraben,
3.12
Schule Fährstraße
werden jeweils mindestens zwei Klassen der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule eingerichtet.
4.
An der
4.1
Schule Osterbrook,
4.2
Schule Slomanstieg,
4.3
Schule An der Seebek,
4.4
Haupt- und Realschule Allermöhe,
4.5
Schule Iserbarg,
4.6
Schule Am Walde
wird jeweils mindestens eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule eingerichtet.
5.
An der
5.1
Ganztagsschule St. Pauli,
5.2
Schule Beim Pachthof,
5.3
Schule Hermannstal,
5.4
Schule Altonaer Straße/ Arnkielstraße,
5.5
Theodor-Haubach-Schule,
5.6
Schule Langbargheide,
5.7
Schule Luruper Hauptstraße,
5.8
Schule Winterhuder Weg,
5.9
Schule Surenland,
5.10
Schule Ernst-Henning-Straße,
5.11
Ganztagsschule Bunatwiete/Maretstraße
wird jeweils mindestens eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der integrierten Haupt- und Realschule eingerichtet.

Teil B Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahresbeginn 2009/2010 Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)

§ 6 Verlegung von Schulen

Die Schule für Hörgeschädigte wird aus dem Schulgebäude Schultzweg 9 und dem Schulgebäude Hammer Straße 124 in das Schulgebäude Holmbrook 20 verlegt.

Teil C Maßnahmen an beruflichen Schulen zum Schuljahresbeginn 2008/2009 Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)

§ 7 Einrichtung von Eingangsklassen

In der beruflichen Schule Niendorf, Niendorfer Marktplatz 5-7, werden Klassen der Vorstufe des beruflichen Gymnasiums mit der Fachrichtung Pädagogik/Psychologie eingerichtet.
Hamburg, den 20. August 2008.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
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