SchulOrgMaßn2009/10V HA
DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2009/2010 Vom 4. August 2009

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2009/2010 Vom 4. August 2009
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Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 1 der Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2009/2010 und zur Änderung schulorganisatorischer Vorschriften vom 4. August 2009 (HmbGVBl. S. 319)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2009/2010 vom 4. August 200901.08.2009
Erster Abschnitt - Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)01.08.2009
§ 1 - Schließung von Schulen01.08.2009
§ 2 - Umwandlung von Schulen01.08.2009
Zweiter Abschnitt - Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen)01.08.2009
§ 3 - Nichteinrichtung von Eingangsklassen01.08.2009
§ 4 - Einrichtung von Eingangsklassen01.08.2009

Erster Abschnitt Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)

§ 1 Schließung von Schulen

(1) Die Gesamtschule Fährbuernfleet, Walter-Rothenburg-Weg 37, wird geschlossen.
(2) Die Wolfgang-Borchert-Schule, Erikastraße 41, wird geschlossen.

§ 2 Umwandlung von Schulen

Die kooperative Gesamtschule „Schule am See", Borchertring 38, 22309 Hamburg wird in eine integrierte Gesamtschule umgewandelt.

Zweiter Abschnitt Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen)

§ 3 Nichteinrichtung von Eingangsklassen

(1) In der Grund-, Haupt- und Realschule Sachsenweg werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.
(2) In der Grund-, Haupt- und Realschule Meiendorf werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.

§ 4 Einrichtung von Eingangsklassen

Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2009/2010 bestimmt:
1.
An der
1.1
Schule Billbrookdeich,
1.2
Schule Bahrenfelder Straße,
1.3
Schule Othmarscher Kirchenweg,
1.4
Grundschule der Gesamtschule Blankenese,
1.5
Schule Brehmweg,
1.6
Schule Wegenkamp,
1.7
Schule Oldenfelde,
1.8
Grundschule der Gesamtschule Eidelstedt,
1.9
Schule Vizelinstraße,
1.10
Schule Stockflethweg,
1.11
Schule Surenland,
1.12
Schule Leuschnerstraße,
1.13
Schule Fünfhausen-Warwisch,
1.14
Schule Cranz,
1.15
Schule Hausbruch
wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
2.
An der
2.1
Schule Iserbarg,
2.2
Schule Kroonhorst,
2.3
Schule Langbargheide,
2.4
Schule Königstraße,
2.5
Haupt- und Realschule Allermöhe,
2.6
Schule Ernst-Henning-Straße,
2.7
Schule Am Falkenberg,
2.8
Ganztagsschule Bunatwiete/Maretstraße,
2.9
Schule Hanhoopsfeld,
2.10
Schule Weusthoffstraße,
2.11
Ganztagsschule St. Pauli,
2.12
Schule Griesstraße,
2.13
Ganztagsschule Fährstraße,
2.14
Schule Slomanstieg,
2.15
Schule Tieloh,
2.16
Schule Winterhuder Weg,
2.17
Schule Fraenkelstraße,
2.18
Schule Langenhorn,
2.19
Schule An der Seebek,
2.20
Schule Surenland,
2.21
Ganztagsschule Neurahlstedt
wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule eingerichtet.
3.
An der Geschwister-Scholl-Gesamtschule wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der integrierten Gesamtschule eingerichtet.
4.
An der
4.1
Ganztagsschule Veermoor,
4.2
Schule Iserbarg,
4.3
Haupt- und Realschule Allermöhe,
4.4
Schule Neugraben,
4.5
Schule Weusthoffstraße,
4.6
Schule Möllner Landstraße,
4.7
Ganztagsschule Osterbrook,
4.8
Schule Steinadlerweg,
4.9
Schule Tieloh,
4.10
Schule Am Eichtalpark,
4.11
Schule Denksteinweg,
4.12
Schule Holstenhof
werden jeweils mindestens zwei Klassen der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule eingerichtet.
5.
An der
5.1
Schule Kroonhorst,
5.2
Schule Königstraße,
5.3
Schule Leuschnerstraße,
5.4
Ganztagsschule Fährstraße,
5.5
Schule Slomanstieg,
5.6
Schule Fraenkelstraße,
5.7
Schule An der Seebek,
5.8
Schule Am Walde,
5.9
Ganztagsschule Neurahlstedt
wird jeweils mindestens eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule eingerichtet.
6.
An der
6.1
Schule Langbargheide,
6.2
Schule Luruper Hauptstraße,
6.3
Schule Altonaer Straße/Arnkielstraße,
6.4
Theodor-Haubach-Schule,
6.5
Schule Beim Pachthof,
6.6
Schule Hermannstal,
6.7
Ganztagsschule Bunatwiete/Maretstraße
werden jeweils mindestens zwei Klassen der Jahrgangsstufe 7 der integrierten Haupt- und Realschule eingerichtet.
7.
An der
7.1
Ganztagsschule St. Pauli,
7.2
Schule Winterhuder Weg,
7.3
Schule Surenland
wird jeweils mindestens eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der integrierten Haupt- und Realschule eingerichtet.
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