SchulOrgMaßn2006/07V HA
DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2006/2007 und zum Schuljahresende 2006/2007 Vom 27. Juni 2006

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2006/2007 und zum Schuljahresende 2006/2007 Vom 27. Juni 2006
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Titel neu gefasst, Teil C aufgehoben durch Artikel 3 der Verordnung vom 4. August 2009 (HmbGVBl. S. 319, 321)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2006/2007 und zum Schuljahresende 2006/2007 vom 27. Juni 200608.07.2006
Eingangsformel08.07.2006
Teil A - Maßnahmen zum Schuljahresbeginn 2006/200708.07.2006
Erster Abschnitt - Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)08.07.2006
§ 1 - Schließung von Schulen08.07.2006
§ 2 - Errichtung und Zusammenlegung von Schulen08.07.2006
§ 3 - Einrichtung von Eingangsklassen08.07.2006
Zweiter Abschnitt - Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen)08.07.2006
§ 4 - Nichteinrichtung von Eingangsklassen08.07.2006
§ 5 - Einrichtung von Eingangsklassen08.07.2006
Teil B - Maßnahmen zum Schuljahresende 2006/2007 Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)08.07.2006
§ 6 - Schließung von Schulen01.08.2009
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 17. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 243), und § 1 Nummer 17 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 30. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 274), wird verordnet:

Teil A Maßnahmen zum Schuljahresbeginn 2006/2007

Erster Abschnitt Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)

§ 1 Schließung von Schulen

(1) Die Grundschule Laeiszstraße, Laeiszstraße 12, wird geschlossen.
(2) Die Grundschule Pestalozzi-Schule, Kleine Freiheit 68, wird geschlossen.
(3) Die Grund-, Haupt- und Realschule Sengelmannstraße, Sengelmannstraße 50, wird geschlossen.
(4) Die Grund-, Haupt- und Realschule Telemannstraße, Telemannstraße 10, wird geschlossen.
(5) Die Grundschule Schierenberg, Schierenberg 50, wird geschlossen.
(6) Das Gymnasium St. Georg in Horn, Querkamp 68, wird geschlossen.

§ 2 Errichtung und Zusammenlegung von Schulen

(1) In den Schulgebäuden Altonaer Straße 38 und Arnkielstraße 2/4 wird durch Zusammenlegung der Grund-, Hauptund Realschule Altonaer Straße, Altonaer Straße 38, und der Grund-, Haupt- und Realschule Arnkielstraße, Arnkielstraße 2/4, die Grund-, Haupt- und Realschule Altonaer Straße/ Arnkielstraße errichtet.
(2) Die Grundschule Ballerstaedtweg, Ballerstaedtweg 1, und die Grundschule Genslerstraße, Genslerstraße 33, werden unter Weiternutzung beider Schulgebäude zusammengelegt zur Grundschule Genslerstraße mit der Zweigstelle Ballerstaedtweg.
(3) Die Grundschule Krohnstieg, Krohnstieg 107, und die Haupt- und Realschule Langenhorn, Grellkamp 40, werden unter Weiternutzung beider Schulgebäude zusammengelegt zur Grund-, Haupt- und Realschule Langenhorn mit der Zweigstelle Krohnstieg.
(4) Die Grund-, Haupt- und Realschule Hinschenfelde, Walddörfer Straße 243/245, und die Grund-, Haupt- und Realschule Königsländer Schule, Walddörfer Straße 91, werden unter Weiternutzung beider Schulgebäude zusammengelegt zur Grund-, Haupt- und Realschule Hinschenfelde/Königsländer Schule.

§ 3 Einrichtung von Eingangsklassen

Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird erstmalig mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 bestimmt:
1.
An der
1.1
Schule Bei der Katharinenkirche,
1.2
Schule Am Altonaer Volkspark,
1.3
Schule Zollenspieker,
1.4
Schule Altengamme-Deich,
1.5
Schule Fünfhausen-Warwisch,
1.6
Schule Mittlerer Landweg,
1.7
Schule Neuland
kann die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule auch mit einer Eingangsklasse eingerichtet werden.
2.
An der Schule Am Altonaer Volkspark kann die Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule auch mit einer Eingangsklasse eingerichtet werden.
3.
An der Albert-Schweitzer-Schule kann die Jahrgangsstufe 5 der Gesamtschule auch mit zwei Eingangsklassen eingerichtet werden.
4.
Am
4.1
Gymnasium Alstertal,
4.2
Gymnasium Lerchenfeld,
4.3
Gymnasium Hummelsbüttel
kann die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums auch mit zwei Eingangsklassen eingerichtet werden.
5.
An der Schule Othmarscher Kirchenweg kann die Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule auch mit zwei Klassen eingerichtet werden.
6.
An der Schule Am Altonaer Volkspark kann die Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule auch mit einer Klasse der Hauptschule eingerichtet werden.

Zweiter Abschnitt Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen)

§ 4 Nichteinrichtung von Eingangsklassen

In der Grund-, Haupt- und Realschule An der Seebek werden Klassen der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.

§ 5 Einrichtung von Eingangsklassen

Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG bestimmt:
1.
An der
1.1
Heinrich-Wolgast-Schule,
1.2
Schule Billbrookdeich,
1.3
Ganztagsschule St.Pauli,
1.4
Schule Königstraße,
1.5
Schule Sachsenweg,
1.6
Schule Eduardstraße,
1.7
Schule Bandwirkerstraße,
1.8
Schule Charlottenburger Straße,
1.9
Schule Oldenfelde,
1.10
Schule Leuschnerstraße,
1.11
Schule Cranz,
1.12
Schule Neugraben,
1.13
Schule Hausbruch,
1.14
Schule Ohrnsweg
wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
2.
An der
2.1
Schule Denksteinweg,
2.2
Schule Holstenhof,
2.3
Schule Möllner Landstraße,
2.4
Schule St.Pauli,
2.5
Schule Iserbarg,
2.6
Schule Kroonhorst,
2.7
Schule Langbargheide,
2.8
Schule Winderhuder Weg,
2.9
Wolfgang-Borchert-Schule,
2.10
Schule An der Seebek,
2.11
Schule Fraenkelstraße,
2.12
Schule Allermöhe,
2.13
Schule Ernst-Henning-Straße,
2.14
Schule Am Falkenberg,
2.15
Schule Weusthoffstraße,
2.16
Schule Fährstraße,
2.17
Schule Slomanstieg
wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule eingerichtet.
3.
Am
3.1
Gymnasium Finkenwerder,
3.2
Immanuel-Kant-Gymnasium,
3.3
Gymnasium Blankenese,
3.4
Gymnasium Rissen,
3.5
Gymnasium Meiendorf,
3.6
Gymnasium Ohlstedt
werden jeweils mindestens zwei Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eingerichtet.
4.
An der
4.1
Schule Beim Pachthof,
4.2
Schule Möllner Landstraße,
4.3
Schule Königstraße,
4.4
Schule Kroonhorst,
4.5
Schule Iserbarg,
4.6
Schule Langbargheide,
4.7
Theodor-Haubach-Schule,
4.8
Schule Winterhuder Weg,
4.9
Schule Tieloh,
4.10
Schule Am Falkenberg,
4.11
Schule Fährstraße
werden jeweils mindestens zwei Klassen der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule eingerichtet.
5.
An der
5.1
Wolfgang-Borchert-Schule,
5.2
Schule Slomanstieg
wird jeweils eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der Hauptschule eingerichtet.
6.
An der
6.1
Ganztagsschule St. Pauli,
6.2
Schule Luruper Hauptstraße,
6.3
Schule Poppenbüttler Stieg
wird jeweils eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der integrierten Haupt- und Realschule eingerichtet.

Teil B Maßnahmen zum Schuljahresende 2006/2007 Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)

§ 6 Schließung von Schulen

(1) Die Grundschule Ifflandstraße, Ifflandstraße 30, wird geschlossen.
(2) Das Gymnasium Uhlenhorst-Barmbek, Osterbekstraße 107, wird geschlossen.
Hamburg, den 27. Juni 2006.
Die Behörde für Bildung und Sport
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