SchulOrgMaßn2005/06V HA
DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2005/2006 und zum Schuljahresbeginn 2006/2007 Vom 23. Juni 2005

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2005/2006 und zum Schuljahresbeginn 2006/2007 Vom 23. Juni 2005
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Titel neu gefasst, Teil C aufgehoben durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. August 2009 (HmbGVBl. S. 319, 320)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2005/2006 und zum Schuljahresbeginn 2006/2007 vom 23. Juni 200529.06.2005
Eingangsformel29.06.2005
Teil A - Maßnahmen zum Schuljahresbeginn 2005/200629.06.2005
Erster Abschnitt - Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)29.06.2005
§ 1 - Schließung von Schulen29.06.2005
§ 2 - Zusammenlegung von Schulen29.06.2005
§ 3 - Verlegung von Schulen29.06.2005
§ 4 - Einrichtung und Nichteinrichtung von Eingangsklassen29.06.2005
Zweiter Abschnitt - Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen)29.06.2005
§ 5 - Einrichtung und Nichteinrichtung von Eingangsklassen29.06.2005
Teil B - Maßnahmen zum Schuljahresbeginn 2006/2007 Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)29.06.2005
§ 6 - Errichtung von Schulen01.08.2009
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 4. Mai 2005 (HmbGVBl. S. 197), und § 1 Nummer 17 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 9. Dezember 2003 (HmbGVBl. S. 580), geändert am 17. Mai 2005 (HmbGVBl. S. 199), wird verordnet:

Teil A Maßnahmen zum Schuljahresbeginn 2005/2006

Erster Abschnitt Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)

§ 1 Schließung von Schulen

(1) Die Grund-, Haupt- und Realschule Oststeinbeker Weg, Oststeinbeker Weg 29, wird geschlossen.
(2) Die Grundschule Langenfort, Langenfort 68, wird geschlossen.

§ 2 Zusammenlegung von Schulen

(1) Die Grundschule Beltgens Garten, Beltgens Garten 25, und die Grundschule Hohe Landwehr, Hohe Landwehr 19, werden unter vorläufiger Weiternutzung beider Schulgebäude zusammengelegt zur Grundschule Hohe Landwehr.
(2) Die Grundschule Meerweinstraße, Meerweinstraße 26, und die Gesamtschule Winterhude, Meerweinstraße 28, werden unter Weiternutzung beider Schulgebäude zusammengelegt zur Gesamtschule Winterhude mit angegliederter Grundschule.
(3) Die Grundschule Karlshöhe, Thomas-Mann-Straße 2, und die Grund-, Haupt- und Realschule Berne, Lienaustraße 32, werden unter Weiternutzung beider Schulgebäude zusammengelegt zur Grundschule Karlshöhe mit der Zweigstelle Berne.
(4) Die Grund-, Haupt- und Realschule Heinrich-Helbing-Straße, Heinrich-Helbing-Straße 50, und die Grund-, Haupt- und Realschule Fabriciusstraße, Fabriciusstraße 150, werden unter Weiternutzung beider Schulgebäude zusammengelegt zur Grund-, Haupt- und Realschule Fabriciusstraße/Heinrich-Helbing-Straße.
(5) Die Grund-, Haupt- und Realschule Richard-Linde-Weg, Richard-Linde-Weg 49, und die Grund-, Haupt- und Realschule Mendelstraße, Mendelstraße 6, werden unter Weiternutzung beider Schulgebäude zusammengelegt zur Grund-, Haupt- und Realschule Richard-Linde-Weg mit der Zweigstelle Mendelstraße.
(6) Die Grundschule Moorburg, Moorburger Elbdeich 249, und die Grundschule Arp-Schnitger-Stieg, Arp-Schnitger-Stieg 19, werden unter Weiternutzung beider Schulgebäude zusammengelegt zur Grundschule Arp-Schnitger-Stieg mit der Zweigstelle Moorburg.

§ 3 Verlegung von Schulen

Die Förderschule Robert-Koch-Straße, Robert-Koch- Straße 15, wird in das Schulgebäude Sengelmannstraße 50 verlegt.

§ 4 Einrichtung und Nichteinrichtung von Eingangsklassen

(1) In der Grund-, Haupt- und Realschule Fritz-Köhne-Schule, Marckmannstraße 61, werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule und der Jahrgangsstufe 7 der Hauptschule nicht eingerichtet.
(2) In der Grund-, Haupt- und Realschule Griesstraße, Griesstraße 101, werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht eingerichtet.
(3) In der Grundschule Pestalozzi-Schule, Kleine Freiheit 68, werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht eingerichtet.
(4) In dem Gymnasium St. Georg in Horn, Querkamp 68, werden Klassen der Jahrgangsstufe 5, der Jahrgangsstufe 7 und der Vorstufe und der Studienstufe der Oberstufe des Gymnasiums nicht eingerichtet.
(5) In der Gesamtschule Bahrenfeld, Regerstraße 21, werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht eingerichtet.
(6) In der Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Böttcherkamp 181, werden Klassen der Vorstufe und der Studienstufe der Oberstufe der Gesamtschule nicht eingerichtet.
(7) In der Haupt- und Realschule Telemannstraße, Telemannstraße 10, werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.
(8) In der Grundschule Flughafenstraße, Flughafenstraße 89, werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht eingerichtet.
(9) In der Grundschule Ifflandstraße, Ifflandstraße 30, werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht eingerichtet.
(10) In der Grund-, Haupt- und Realschule Sengelmannstraße, Sengelmannstraße 50, werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht eingerichtet.
(11) In der Grund-, Haupt- und Realschule Tieloh, Tieloh 28, werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht eingerichtet.
(12) In dem Gymnasium Uhlenhorst-Barmbek, Osterbekstraße 107, werden Klassen der Jahrgangsstufe 5, der Jahrgangsstufe 7 und der Vorstufe der Oberstufe des Gymnasiums nicht eingerichtet.
(13) In der Grund-, Haupt- und Realschule Wolfgang-Borchert-Schule, Erikastraße 41, werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht eingerichtet.
(14) In der Grund-, Haupt- und Realschule Hasselbrook, Ritterstraße 44, werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 und der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.
(15) In der Grund-, Haupt- und Realschule Hinschenfelde, Walddörfer Straße 243/245 werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 und der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.
(16) In der Grund-, Haupt- und Realschule Königsländer Schule, Walddörfer Straße 91, werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht eingerichtet.
(17) In der Grund-, Haupt- und Realschule Oppelner Straße, Oppelner Straße 45, werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 und der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.
(18) In der Gesamtschule Otto-Hahn-Schule, Jenfelder Allee 53, werden Klassen der Vorstufe der Oberstufe der Gesamtschule nicht eingerichtet.
(19) In der Grund-, Haupt- und Realschule Poppenbüttler Stieg, Poppenbüttler Stieg 7, werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht eingerichtet.
(20) In der Grundschule Schierenberg, Schierenberg 50, werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht eingerichtet.
(21) In der Gesamtschule Steilshoop, Gropiusring 43, werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 und Klassen der Vorstufe der Oberstufe der Gesamtschule nicht eingerichtet.
(22) In der Grund-, Haupt- und Realschule Curslack-Neuengamme, Gramkowweg 5, werden Klassen der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.
(23) In der Gesamtschule Fährbuernfleet, Walter-Rothenburg-Weg 37, werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 der Gesamtschule nicht eingerichtet.

Zweiter Abschnitt Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen)

§ 5 Einrichtung und Nichteinrichtung von Eingangsklassen

(1) In der Grund-, Haupt- und Realschule Iserbarg, Iserbarg 2, werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.
(2) In der Grund-, Haupt- und Realschule Altonaer Straße, Altonaer Straße 38, werden Klassen der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.
(3) In der Grund-, Haupt- und Realschule Röthmoorweg, Röthmoorweg 9, werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 und der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.
(4) In der Grund-, Haupt- und Realschule Poppenbüttler Stieg, Poppenbüttler Stieg 7, werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.
(5) In der Grund-, Haupt- und Realschule Redder, Redder 4, werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 und der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.
(6) In der Grund-, Haupt- und Realschule Sonnenweg, Sonnenweg 90, werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht eingerichtet.
(7) In der Grund-, Haupt- und Realschule Curslack-Neuengamme, Gramkowweg 5, werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.
(8) In der Grund-, Haupt- und Realschule Ernst-Henning- Straße, Ernst-Henning-Straße 20, werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.
(9) In der Grund-, Haupt- und Realschule Fährstraße, Fährstraße 90, werden Klassen der Jahrgangsstufe 7 der Realschule nicht eingerichtet.

Teil B Maßnahmen zum Schuljahresbeginn 2006/2007 Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)

§ 6 Errichtung von Schulen

In den Schulgebäuden Berner Heerweg 99, Sonnenweg 90 und Barenkrug 16 wird durch Zusammenlegung der Grundschule Eckernkoppel, Berner Heerweg 99, der Grund-, Haupt- und Realschule Sonnenweg, Sonnenweg 90 und des Gymnasiums Tonndorf, Barenkrug 16, die kooperative Gesamtschule Tonndorf, Barenkrug 16, mit den Jahrgangsstufen 5 bis 10, Oberstufe und angegliederter Grundschule in der Zweigstelle Berner Heerweg errichtet.
Hamburg, den 23. Juni 2005.
Die Behörde für Bildung und Sport
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