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DE - Landesrecht Hamburg

Dritte Verordnung über eine empirische Datenerhebung zur Steigerung der Qualität von Dienstleistungen in der Hamburger Verwaltung Vom 8. September 2009

Dritte Verordnung über eine empirische Datenerhebung zur Steigerung der Qualität von Dienstleistungen in der Hamburger Verwaltung Vom 8. September 2009
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Dritte Verordnung über eine empirische Datenerhebung zur Steigerung der Qualität von Dienstleistungen in der Hamburger Verwaltung vom 8. September 200912.09.2009
Eingangsformel12.09.2009
§ 1 - Anordnung als Landesstatistik12.09.2009
§ 2 - Kreis der zu Befragenden12.09.2009
§ 3 - Erhebungs- und Berichtszeitraum12.09.2009
§ 4 - Art der Erhebung12.09.2009
§ 5 - Erhebungsmerkmale12.09.2009
§ 6 - Hilfsmerkmale12.09.2009
§ 7 - Auskunftspflicht12.09.2009
§ 8 - Durchführung12.09.2009
Anlage - Liste der Erhebungsmerkmale12.09.2009
Auf Grund von § 2 Absatz 3 des Hamburgischen Statistikgesetzes vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), zuletzt geändert am 17. Februar 2009 (HmbGVBl. S. 29, 34), wird verordnet:

§ 1 Anordnung als Landesstatistik

Zur Steigerung der Qualität von Dienstleistungen in der Verwaltung wird in der Freien und Hansestadt Hamburg eine empirische Datenerhebung als Landesstatistik durchgeführt.

§ 2 Kreis der zu Befragenden

Die Befragung erstreckt sich auf eine repräsentative Auswahl von 20.000 Bürgerinnen und Bürgern der Freien und Hansestadt Hamburg, die nach einem Zufallsverfahren aus dem Melderegister ausgewählt werden und deren Alter zwischen 18 und 80 Jahren liegt.

§ 3 Erhebungs- und Berichtszeitraum

Erhebungs- und Berichtszeitraum ist die Zeit vom 29. September 2009 bis zum 20. November 2009.

§ 4 Art der Erhebung

Die Erhebung wird als schriftliche Befragung und Online-Befragung mittels Fragebogen entsprechend der in der Anlage enthaltenen Liste der Erhebungsmerkmale durchgeführt. Der Fragebogen wird den ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern zugesandt.

§ 5 Erhebungsmerkmale

Erhebungsmerkmale sind:
1.
Angaben zur Lebenssituation,
2.
Angaben zur allgemeinen Bewertung der Hamburger Verwaltung,
3.
Angaben zu konkreten Erfahrungen mit der Hamburger Verwaltung,
4.
Angaben zu einzelnen Aufgaben- beziehungsweise Verwaltungsbereichen der Hamburger Verwaltung,
5.
statistische Angaben.

§ 6 Hilfsmerkmale

Hilfsmerkmale sind Name und Anschrift (Ortsteilnummer, Straße, Hausnummer), Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsangehörigkeit (deutsche beziehungsweise nichtdeutsche Staatsangehörigkeit) der im Rahmen einer Zufallsstichprobe aus dem Melderegister erhobenen Daten von Hamburger Bürgerinnen und Bürgern.

§ 7 Auskunftspflicht

Bei der Erhebung besteht keine Auskunftspflicht.

§ 8 Durchführung

(1) Die Statistik wird von der Finanzbehörde durchgeführt.
(2) Die Finanzbehörde beauftragt das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein - Anstalt des öffentlichen Rechts als unabhängige Stelle mit der Datenerhebung und der Auswertung der Statistik gegen Kostenerstattung.
(3) Die Ergebnisse der Erhebung nach dieser Verordnung dürfen nur anonymisiert ausgewertet oder veröffentlicht werden.

Anlage

Liste der Erhebungsmerkmale
1.
Angaben zur Lebenssituation der Befragten
1.1
Wohndauer in Hamburg
1.2
Zufriedenheit mit der Wohnsituation (Wohnung, Wohnort, Hamburg allgemein)
2.
Angaben zur allgemeinen Bewertung der Hamburger Verwaltung
3.
Angaben zu konkreten Erfahrungen mit der Hamburger Verwaltung
3.1
Letzter persönlicher Besuch einer Verwaltungsdienststelle
3.2
Art der zuletzt besuchten Dienststelle
3.3
Zufriedenheit bei diesem Besuch in Bezug auf Öffnungszeiten, Möglichkeiten der Terminvereinbarung, Ausschilderung, Wartezeit, Warteräumen, persönlicher Behandlung, fachliche Beratung und Verständlichkeit von Formularen
3.4
Gesamtzufriedenheit mit der Erledigung der Angelegenheit
3.5
letzter Anruf bei einer Dienststelle
3.6
Art der Dienststelle und Grund des Anrufs
3.7
Reaktion auf den Anruf und Bearbeitung des Anliegens
3.8
Allgemeine Zufriedenheit mit den geführten Telefongesprächen
4.
Angaben zu einzelnen Aufgaben- beziehungsweise Verwaltungsbereichen der Hamburger Verwaltung
4.1
Elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung
4.1.1
Vorhandensein eines Computers mit Internet-Anschluss im Haushalt
4.1.2
Art der Computernutzung
4.1.3
Nutzung von Internetangeboten der Verwaltung und Zufriedenheit mit diesen Angeboten
4.2
Zufriedenheit mit der Wohnumgebung
4.2.1
Zustand und Sauberkeit von öffentlichen Angeboten und Anlagen
4.2.2
Zufriedenheit mit Betreuungs- und Beratungsangeboten
4.2.3
Präsenz von Ordnungskräften
5.
Statistische Angaben
5.1
Geschlecht
5.2
Alter
5.3
Staatsangehörigkeit
5.4
Migrationshintergrund
5.5
Wohnbezirk
5.6
Art des Schulabschlusses
5.7
Umfang der Berufstätigkeit
5.8
Berufsgruppenzugehörigkeit
5.9
Zahl der in der Wohnung lebenden Personen
5.10
Zahl der in der Wohnung lebenden Personen, die unter 14 Jahre alt sind
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