RäumGlG
DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg (RäumGlG) Vom 6. Juli 2006

Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg (RäumGlG) Vom 6. Juli 2006
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2010 (HmbGVBl. S. 706)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg (RäumGlG) vom 6. Juli 200619.07.2006
Eingangsformel19.07.2006
§ 1 - Bezirke19.07.2006
§ 2 - Stadtteile19.07.2006
§ 3 - Ortsteile19.07.2006
§ 4 - Übergangs- und Schlussbestimmungen19.07.2006
Anlage01.01.2011
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1 Bezirke

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist in Bezirke eingeteilt, die sich aus § 1 Absatz 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 404) in der jeweils geltenden Fassung ergeben.

§ 2 Stadtteile

Die Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg werden in Stadtteile gegliedert. Die Zugehörigkeit der Stadtteile zu den Bezirken ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz.

§ 3 Ortsteile

Die Stadtteile der Freien und Hansestadt Hamburg werden in Ortsteile gegliedert. Die Zuordnung und die Grenzen der Ortsteile werden durch Rechtsverordnung des Senats festgelegt. Die Festlegung durch Rechtsverordnung darf nur erfolgen, wenn die örtlich zuständigen Bezirksversammlungen zugestimmt haben. Stimmen sie nicht oder nicht binnen vier Monaten nach Vorlage des Entwurfs zu, entscheidet die Bürgerschaft auf Vorschlag des Senats über die Zuordnung und die Grenzen der betroffenen Ortsteile durch Gesetz.

§ 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung in § 3 Satz 2 tritt nur insoweit in Kraft, als sie erforderlich ist, um auf ihrer Grundlage eine Rechtsverordnung zur Bestimmung der Grenzen der Ortsteile in den Stadtteilen Wilhelmsburg, Sternschanze und HafenCity zu schaffen. Im Übrigen tritt § 3 Satz 2 am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die auf die Verkündung folgende Wahl zu den Bezirksversammlungen folgt. Soweit Grenzen durch eine Rechtsverordnung nach § 3 Satz 2 noch nicht bestimmt sind, gelten die Grenzen gemäß der Anordnung über die Einteilung des Gebiets der Freien und Hansestadt Hamburg vom 7. September 1965 (Amtl. Anz. S. 999, 1025), zuletzt geändert am 10. Juli 1985 (Amtl. Anz. S. 1409).
(2) Soweit die räumliche Gliederung für die Zusammensetzung und die örtliche Zuständigkeit der Bezirksversammlungen sowie für die Zusammensetzung der Hamburgischen Bürgerschaft von Bedeutung ist, ist dieses Gesetz erstmals auf die auf das Inkrafttreten folgende Wahl zu den Bezirksversammlungen beziehungsweise auf die auf das Inkrafttreten folgende Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft anzuwenden.
(3) Im Übrigen ist dieses Gesetz erst ab dem ersten Tag des Monats anzuwenden, der auf die auf das Inkrafttreten folgenden Wahl zu den Bezirksversammlungen folgt.
Ausgefertigt Hamburg, den 6. Juli 2006.
Der Senat

Anlage

Bezirk Stadtteil
Hamburg-Mitte Hamburg-Altstadt
Neustadt
St. Pauli
St. Georg
Hammerbrook
Borgfelde
Hamm
Horn
Billstedt
Billbrook
Rothenburgsort
Veddel
Kleiner Grasbrook
Steinwerder
Waltershof
Finkenwerder
Neuwerk
Wilhelmsburg
HafenCity
Altona Altona-Altstadt
Altona-Nord
Ottensen
Bahrenfeld
Groß Flottbek
Othmarschen
Lurup
Osdorf
Nienstedten
Blankenese
Iserbrook
Sülldorf
Rissen
Sternschanze
Eimsbüttel Eimsbüttel
Rotherbaum
Harvestehude
Hoheluft-West
Lokstedt
Niendorf
Schnelsen
Eidelstedt
Stellingen
Hamburg-Nord Hoheluft-Ost
Eppendorf
Groß Borstel
Alsterdorf
Winterhude
Uhlenhorst
Hohenfelde
Barmbek-Nord
Barmbek-Süd
Dulsberg
Ohlsdorf
Fuhlsbüttel
Langenhorn
Wandsbek Eilbek
Wandsbek
Marienthal
Jenfeld
Tonndorf
Farmsen-Berne
Bramfeld
Steilshoop
Wellingsbüttel
Sasel
Poppenbüttel
Hummelsbüttel
Lemsahl-Mellingstedt
Duvenstedt
Wohldorf-Ohlstedt
Bergstedt
Volksdorf
Rahlstedt
Bergedorf Lohbrügge
Bergedorf
Curslack
Altengamme
Neuengamme
Kirchwerder
Ochsenwerder
Reitbrook
Allermöhe
Billwerder
Moorfleet
Tatenberg
Spadenland
Neuallermöhe
Harburg Harburg
Neuland
Gut Moor
Wilstorf
Rönneburg
Langenbek
Sinstorf
Marmstorf
Eißendorf
Heimfeld
Altenwerder
Moorburg
Hausbruch
Neugraben-Fischbek
Francop
Neuenfelde
Cranz
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