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DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Hamm im Bezirk Hamburg-Mitte Vom 4. Januar 2011

Verordnung zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Hamm im Bezirk Hamburg-Mitte Vom 4. Januar 2011
*)
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 1 der Verordnung zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Hamm vom 4. Januar 2011 (HmbGVBl. S. 12)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Hamm im Bezirk Hamburg-Mitte vom 4. Januar 201101.01.2011
Eingangsformel01.01.2011
Anlage - Grenzbeschreibungen für den Stadtteil Hamm01.01.2011
Der Stadtteil Hamm besteht aus den Ortsteilen 121 bis 127. Die Grenzen der Ortsteile 121 bis 127 ergeben sich aus den Grenzbeschreibungen (Anlage).

Anlage

Grenzbeschreibungen für den Stadtteil Hamm
Bezirk: Hamburg-Mitte
Stadtteil: Hamm
Ortsteil: 121
Die Südseite des Bahngeländes von der Grenze gegen den Ortsteil 120, diese bis zum Peterskampweg, dieser bis zur Stoeckhardtstraße, diese bis zum Weg Sievekingdamm, dieser bis zur Hammer Landstraße, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 120, diese bis zur Südseite des Bahngeländes.
Ortsteil: 122
Die Südseite des Bahngeländes von der Grenze gegen den Ortsteil 121 bis zum Hammer Steindamm, dieser bis zur Hammer Landstraße, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 121, diese bis zur Südseite des Bahngeländes.
Ortsteil: 123
Die Südseite des Bahngeländes von der Grenze gegen den Ortsteil 122 bis zur Westseite des Bahngeländes der Güterumgehungsbahn, diese bis zur Hammer Landstraße, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 122, diese bis zur Südseite des Bahngeländes.
Ortsteil: 124
Die Grenze gegen den Ortsteil 121 von der Grenze gegen den Ortsteil 119 und die Grenze gegen den Ortsteil 122 bis zum Borstelmannsweg (Fußweg), dieser bis zum Mittelkanal, dieser bis zur Grenze gegen den Ortsteil 119, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 121.
Ortsteil: 125
Die Grenze gegen den Ortsteil 122 von der Grenze gegen den Ortsteil 124 und die Grenze gegen den Ortsteil 123 bis zur Güterumgehungsbahn, diese bis in Höhe des Mittelkanals; an diesen verspringend, dieser bis zur Grenze gegen den Ortsteil 124, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 122.
Ortsteil: 126
Die Grenze gegen den Ortsteil 124 von der Grenze gegen den Ortsteil 118 und die Grenze gegen den Ortsteil 125 bis zur Güterumgehungsbahn, diese bis zur Bille, diese bis zum Weg Braune Brücke, dieser bis zur Süderstraße, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 118, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil124.
Ortsteil: 127
Die Grenze gegen den Ortsteil 126 von der Grenze gegen den Ortsteil 118 bis zur Bille, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 118, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 126.
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