UntElbeAbkG HA
DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz zum Unterelbeabkommen Vom 30. April 2013

Gesetz zum Unterelbeabkommen Vom 30. April 2013
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Unterelbeabkommen vom 30. April 201311.05.2013
Eingangsformel11.05.2013
Artikel 111.05.2013
Artikel 211.05.2013
Artikel 311.05.2013
Artikel 411.05.2013
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 21. Dezember 2012 unterzeichneten Unterelbeabkommen wird zugestimmt.

Artikel 2

Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel 3

Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 6 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben
*)
.
Fußnoten
*)
Gemäß Bekanntmachung vom 2. Juli 2013 (HmbGVBl. S. 314) am 1. Juli in Kraft getreten.

Artikel 4

Mit dem Inkrafttreten des Abkommens tritt das Gesetz zum Abkommen über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf der Elbe vom 16. September 1974 (HmbGVBl. S. 295) außer Kraft.
Ausgefertigt Hamburg, den 30. April 2013.
Der Senat
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