SchulOrgMaßn2013/14V HA
DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2013/2014 Vom 18. Juli 2013

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2013/2014 Vom 18. Juli 2013
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2013/2014 vom 18. Juli 201327.07.2013
Eingangsformel27.07.2013
Erster Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)27.07.2013
§ 1 - Neuerrichtung von Schulen27.07.2013
§ 2 - Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen27.07.2013
Zweiter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen)27.07.2013
§ 3 - Einrichtung von Eingangsklassen27.07.2013
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 19. Februar 2013 (HmbGVBl. S. 51), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:

Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)

§ 1 Neuerrichtung von Schulen

(1) Die Stadtteilschule Humboldtstraße wird durch Teilung der Heinrich-Hertz-Schule und unter Weiternutzung der Schulgebäude am Schulstandort Humboldtstraße 89, 22083 Hamburg neu errichtet.
(2) Die Stadtteilschule Maretstraße, Maretstraße 50, 21073 Hamburg wird unter Weiternutzung der Schulgebäude der Grundschule Maretstraße neu errichtet.

§ 2 Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen

Die Grundschule Maretstraße, Maretstraße 50, 21073 Hamburg wird unter Weiternutzung der Schulgebäude der gemäß § 1 Absatz 2 neu errichteten Stadtteilschule Maretstraße angegliedert.

Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen)

§ 3 Einrichtung von Eingangsklassen

Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2013/2014 bestimmt:
1.
An der
1.1
Schule Cranz,
1.2
Schule Krohnstieg,
1.3
Schule Kroonhorst,
1.4
Schule Surenland,
1.5
Schule Wegenkamp
wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet,
2.
am Gymnasium Finkenwerder wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eingerichtet.
Hamburg, den 18. Juli 2013.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
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