SchulOrgMaßn2014/15V HA
DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2014/2015 Vom 21. Juli 2014

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2014/2015 Vom 21. Juli 2014
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2014/2015 vom 21. Juli 201430.07.2014
Eingangsformel30.07.2014
Erster Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)30.07.2014
§ 1 - Neuerrichtung von Schulformen30.07.2014
§ 2 - Schließung einer Schulform30.07.2014
Zweiter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen)30.07.2014
§ 3 - Einrichtung von Eingangsklassen30.07.2014
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 6. Juni 2014 (HmbGVBl. S. 208), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:

Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)

§ 1 Neuerrichtung von Schulformen

(1) An der Staatlichen Gewerbeschule Ernährung und Hauswirtschaft (G03), Brekelbaums Park 6, 20537 Hamburg, wird eine Berufsoberschule für Gesundheit und Soziales neu errichtet.
(2) An der Beruflichen Schule für Sozialpädagogik - Anna-Warburg-Schule (W03) -, Niendorfer Marktplatz 7a, 22459 Hamburg, wird eine Fachschule für Sozialpädagogik neu errichtet.

§ 2 Schließung einer Schulform

An der Beruflichen Schule für Sozialpädagogik - Anna-Warburg-Schule (W03) -, Niendorfer Marktplatz 7a, 22459 Hamburg, wird die Fachoberschule Gesundheit und Soziales geschlossen.

Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen)

§ 3 Einrichtung von Eingangsklassen

Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2014/2015 bestimmt:
1.
An der
Schule Cranz
wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet,
2.
an der
Schule auf der Veddel
wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule eingerichtet.
Hamburg, den 21. Juli 2014.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
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