SchulOrgMaßn2016/17V HA
DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2016/2017 Vom 11. Juli 2016

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2016/2017 Vom 11. Juli 2016
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2016/2017 vom 11. Juli 201620.07.2016
Eingangsformel20.07.2016
Erster Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)20.07.2016
§ 1 - Zusammenlegung von Schulformen20.07.2016
§ 2 - Errichtung von Schulen20.07.2016
§ 3 - Schließung von Zweigstellen20.07.2016
Zweiter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf fünf Schuljahre beschränkte Maßnahmen)20.07.2016
§ 4 - Einrichtung von Eingangsklassen20.07.2016
Dritter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahme)20.07.2016
§ 5 - Einrichtung von Eingangsklassen20.07.2016
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 22. Juni 2016 (HmbGVBl. S. 258), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:

Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)

§ 1 Zusammenlegung von Schulformen

(1) Die Berufliche Schule William Lindley (G02) wird mit der Staatlichen Gewerbeschule Metalltechnik mit Technischem Gymnasium (G17) zusammengelegt und zur Berufsbildenden Schule am Standort Dratelnstraße (BS13), Dratelnstraße 24, 21109 Hamburg, umgewandelt.
(2) Die Staatliche Schule Gesundheitspflege (W01) wird mit der Beruflichen Schule Burgstraße (W08) zusammengelegt und zur Berufsbildenden Schule am Standort Burgstraße (BS12), Burgstraße 33, 20535 Hamburg, umgewandelt.
(3) Die Staatliche Handelsschule mit Beruflichem Gymnasium Harburg (H10) wird mit der Staatlichen Schule Sozialpädagogik Harburg (W05) zusammengelegt und zur Berufsbildenden Schule am Standort Göhlbachtal (BS18), Göhlbachtal 38, 21073 Hamburg, umgewandelt.
(4) Die Staatliche Gewerbeschule Verkehrstechnik, Arbeitstechnik und Ernährung (G20) wird mit der Beruflichen Schule für Büro- und Personalmanagement Bergedorf (H17) zusammengelegt und zur Berufsbildenden Schule am Standort Billwerder Billdeich (BS07), Billwerder Billdeich 620, 21033 Hamburg, umgewandelt.

§ 2 Errichtung von Schulen

In dem Schulgebäude Struenseestraße 20, 22767 Hamburg wird das Struensee-Gymnasium errichtet.

§ 3 Schließung von Zweigstellen

(1) An der Grundschule Karlshöhe, Thomas-Mann-Straße 2, 22175 Hamburg wird die Zweigstelle Lienaustraße, Lienaustraße 32, 22179 Hamburg geschlossen.
(2) An der Grundschule Bramfeld, Hegholt 44, 22179 Hamburg wird die Zweigstelle Bramfelder Dorfplatz 5, 22179 Hamburg geschlossen.

Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf fünf Schuljahre beschränkte Maßnahmen)

§ 4 Einrichtung von Eingangsklassen

Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2016/2017, 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 bestimmt:
An der Schule am See wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule eingerichtet.

Dritter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahme)

§ 5 Einrichtung von Eingangsklassen

Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2016/2017 bestimmt:
1.
Am Gymnasium Finkenwerder wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eingerichtet.
2.
An der
2.1
Ganztagsschule an der Elbe,
2.2
Grundschule Heidhorst,
2.3
Schule am Eichtalpark,
2.4
Schule Ohrnsweg,
2.5
Schule Röthmoorweg,
wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
Hamburg, den 11. Juli 2016.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
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