SchulOrgMaßn2019/20V HA
DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2019/2020 Vom 29. Juli 2019

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2019/2020 Vom 29. Juli 2019
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2019/2020 vom 29. Juli 201903.08.2019
Eingangsformel03.08.2019
Erster Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)03.08.2019
§ 1 - Neuerrichtung von Schulen03.08.2019
§ 2 - Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen03.08.2019
§ 3 - Schließung von Schulen03.08.2019
Zweiter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf fünf Schuljahre beschränkte Maßnahme)03.08.2019
§ 4 - Einrichtung von Eingangsklassen03.08.2019
Dritter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen)03.08.2019
§ 5 - Einrichtung von Eingangsklassen03.08.2019
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 31. August 2018 (HmbGVBl. S. 280), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:

Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)

§ 1 Neuerrichtung von Schulen

Die Grundschule Ballerstaedtweg wird am Schulstandort Ballerstaedtweg 1, 22337 Hamburg, unter Weiternutzung der dortigen Schulgebäude neu errichtet.

§ 2 Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen

Die Grundschule Altrahlstedt, Brockdorffstraße 2, 22149 Hamburg, wird der Stadtteilschule Altrahlstedt, Hüllenkamp 19, 22149 Hamburg, angegliedert.

§ 3 Schließung von Schulen

Die Staatliche Gewerbeschule für Ernährung und Hauswirtschaft (BS09), Brekelbaums Park 6, 20537 Hamburg, wird geschlossen.

Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf fünf Schuljahre beschränkte Maßnahme)

§ 4 Einrichtung von Eingangsklassen

Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 bestimmt:
Am Gymnasium Hamm wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.

Dritter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen)

§ 5 Einrichtung von Eingangsklassen

Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2019/2020 bestimmt:
1.
An der Schule Leuschnerstraße wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
2.
An der Stadtteilschule Ehestorfer Weg wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.
Hamburg, den 29. Juli 2019.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
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