Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2019/2020 Vom 29. Juli 2019
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2019/2020 Vom 29. Juli 2019
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2019/2020 vom 29. Juli 2019 | 03.08.2019 |
Eingangsformel | 03.08.2019 |
Erster Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) | 03.08.2019 |
§ 1 - Neuerrichtung von Schulen | 03.08.2019 |
§ 2 - Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen | 03.08.2019 |
§ 3 - Schließung von Schulen | 03.08.2019 |
Zweiter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf fünf Schuljahre beschränkte Maßnahme) | 03.08.2019 |
§ 4 - Einrichtung von Eingangsklassen | 03.08.2019 |
Dritter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) | 03.08.2019 |
§ 5 - Einrichtung von Eingangsklassen | 03.08.2019 |
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 31. August 2018 (HmbGVBl. S. 280), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:
Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)
§ 1 Neuerrichtung von Schulen
Die Grundschule Ballerstaedtweg wird am Schulstandort Ballerstaedtweg 1, 22337 Hamburg, unter Weiternutzung der dortigen Schulgebäude neu errichtet.
§ 2 Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen
Die Grundschule Altrahlstedt, Brockdorffstraße 2, 22149 Hamburg, wird der Stadtteilschule Altrahlstedt, Hüllenkamp 19, 22149 Hamburg, angegliedert.
§ 3 Schließung von Schulen
Die Staatliche Gewerbeschule für Ernährung und Hauswirtschaft (BS09), Brekelbaums Park 6, 20537 Hamburg, wird geschlossen.
Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf fünf Schuljahre beschränkte Maßnahme)
§ 4 Einrichtung von Eingangsklassen
Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 bestimmt:
Am Gymnasium Hamm wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.
Dritter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen)
§ 5 Einrichtung von Eingangsklassen
Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2019/2020 bestimmt:
1.
An der Schule Leuschnerstraße wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
2.
An der Stadtteilschule Ehestorfer Weg wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.
Hamburg, den 29. Juli 2019.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
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