BlDock2BauAnlErhV HA
DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Blankenese - Dockenhuden II - Gebiet zwischen den Straßen Dockenhudener Straße, Godeffroystraße, Ole Hoop -westlich- und Elbchaussee - Vom 1. Oktober 2020

Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Blankenese - Dockenhuden II - Gebiet zwischen den Straßen Dockenhudener Straße, Godeffroystraße, Ole Hoop -westlich- und Elbchaussee - Vom 1. Oktober 2020
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Blankenese - Dockenhuden II - Gebiet zwischen den Straßen Dockenhudener Straße, Godeffroystraße, Ole Hoop -westlich- und Elbchaussee - vom 1. Oktober 202010.10.2020
Eingangsformel10.10.2020
Einziger Paragraph10.10.2020
Anlage10.10.2020
Auf Grund von § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728, 1793), in Verbindung mit § 4 und § 6 Absatz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 26. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 380, 383), und § 1 Satz 1 der Weiterübertragungsverordnung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148, 155), wird verordnet:

Einziger Paragraph

(1) Diese Verordnung gilt für die in der Anlage durch eine durchgehende rote Linie abgegrenzte Fläche im Stadtteil Blankenese für das Gebiet zwischen den Straßen Dockenhudener Straße, Godeffroystraße, Ole Hoop (westlich) und Elbchaussee (Bezirk Altona, Ortsteil 223).
Das Erhaltungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Nordgrenzen der Flurstücke 3004, 3005, 4331, 4704, 4333, 3009, 3010, 3011, 3031, 3013, 3014, 3015, 3016, 3017 und 5786,
Ostgrenzen der Flurstücke 5786, 5788, 5789, 3020 und 3021, Südgrenzen der Flurstücke 3022, 3040 (Godeffroystraße), 3052, 3794, 3053, 3054, 3055, 3056, 3057, 3067 (Ole Hoop), 3068, 3069, 5945 und 706, Westgrenzen der Flurstücke 706, 1676, 707 und 708, Südgrenze des Flurstücks 4760, Westgrenzen der Flurstücke 4760, 4759 und 3078, Nordgrenze des Flurstücks 3078, Westgrenzen der Flurstücke 3080 und 3082, Nordgrenzen der Flurstücke 3082 und 3081, über das Flurstück 3040 (Godeffroystraße), Westgrenzen der Flurstücke 3039 und 3004 der Gemarkung Dockenhuden.
(2) Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung; und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte Anlage beeinträchtigt wird. Das Erhaltungsgebiet besteht aus zwei Teilbereichen, diese sind der „Anlage zur Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Blankenese - Dockenhuden II - Gebiet zwischen den Straßen Dockenhudener Straße, Godeffroystraße, Ole Hoop -westlich- und Elbchaussee -“ zu entnehmen.
(3) Es wird auf folgendes hingewiesen:
Unbeachtlich werden
a)
eine nach § 214 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b)
nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hamburg, den 1. Oktober 2020.
Das Bezirksamt Altona

Anlage

Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Markierungen
Leseansicht