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DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz zum Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig-Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg Vom 11. Juni 2021

Gesetz zum Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig-Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg Vom 11. Juni 2021
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig-Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg vom 11. Juni 202116.06.2021
Eingangsformel16.06.2021
Artikel 116.06.2021
Artikel 216.06.2021
Artikel 316.06.2021
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 8. April 2021 und am 21. April 2021 unterzeichneten Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg wird zugestimmt.

Artikel 2

Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel 3

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Absatz 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben
*
.
Ausgefertigt Hamburg, den 11. Juni 2021.
Der Senat
Fußnoten
*)
vgl. Bek. vom 22. Juni 2021 (HmbGVBl. S. 514): Der Staatsvertrag ist am 22. Juni 2021 in Kraft getreten.
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