Gesetz zum Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig-Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg Vom 11. Juni 2021
                            Gesetz zum Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung  der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig-Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“  beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg  Vom 11. Juni 2021
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz zum Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig-Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg vom 11. Juni 2021 | 16.06.2021 | 
| Eingangsformel | 16.06.2021 | 
| Artikel 1 | 16.06.2021 | 
| Artikel 2 | 16.06.2021 | 
| Artikel 3 | 16.06.2021 | 
                            Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1
                            Dem am 8. April 2021 und am 21. April 2021 unterzeichneten Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3
                            Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Absatz 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausgefertigt Hamburg, den 11. Juni 2021.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vgl. Bek. vom 22. Juni 2021 (HmbGVBl. S. 514): Der Staatsvertrag ist am 22. Juni 2021 in Kraft getreten.