MedZulB/ZulZ2022/23V HA
DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg - Fakultät für Medizin - für das Wintersemester 2022/2023 Vom 6. Juli 2022

Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg - Fakultät für Medizin - für das Wintersemester 2022/2023 Vom 6. Juli 2022
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg - Fakultät für Medizin - für das Wintersemester 2022/2023 vom 6. Juli 202216.07.2022
Eingangsformel16.07.2022
Einziger Paragraph16.07.2022
Anlage - Zulassungsbeschränkte Studiengänge im Wintersemester 2022/202316.07.2022
Auf Grund von Artikel 7 Satz 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 30. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 351), geändert am 26. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 380, 383), in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 Nummer 8 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 21. März bis 4. April 2019 (HmbGVBl. S. 354) sowie § 1 Nummer 3 der Weiterübertragungsverordnung-Hochschulwesen vom 12. November 2019 (HmbGVBl. S. 392), zuletzt geändert am 14. September 2021 (HmbGVBl. S. 624), wird verordnet:

Einziger Paragraph

(1) An der Universität Hamburg - Fakultät für Medizin - bestehen in den in der Anlage aufgeführten Studiengängen im Wintersemester 2022/2023 Zulassungsbeschränkungen.
(2) Für die Zulassung in den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden für das Wintersemester 2022/2023 die in der Anlage aufgeführten Zulassungszahlen für Erstsemester festgesetzt.

Anlage

Zulassungsbeschränkte Studiengänge im Wintersemester 2022/2023
Studienfach Studienabschluss Wintersemester 2022/2023 Zulassungszahl Zulassungen für höhere Semester/Wintersemester 2022/2023
Medizin 1. Abschnitt 1. - 4. Fachsemester1) Staatsprüfung 355 0
Medizin 2. Abschnitt 5. - 10. Fachsemester1) 2) 3) Staatsprüfung 0 0
Zahnmedizin1) Staatsprüfung 67 0
Fußnoten
1)
Festsetzung nach § 1 Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge iMED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum 5. Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert.
Festsetzung nach § 1 Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge iMED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum 5. Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert.
Festsetzung nach § 1 Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge iMED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum 5. Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert.
2)
Eine Auffüllung im 5. Fachsemester erfolgt im Wintersemester 2022/2023 und Sommersemester 2023 ausschließlich zum Sommersemester. Die Auffüllgrenze für das Sommersemester 2023 wird auf 357 festgelegt.
3)
Zusätzlich zu der genannten Zulassungszahl stehen 10 Plätze pro Semester für Studierende des Praktischen Jahres zur Verfügung.
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