Verordnung über die Befragung von Müttern nach der Geburt ihrer Kinder zur Ermittlung und Bewertung der Versorgungssituation Vom 23. August 2022
Verordnung über die Befragung von Müttern nach der Geburt ihrer Kinder zur Ermittlung und Bewertung der Versorgungssituation Vom 23. August 2022
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2022 bis 31.12.2023
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Verordnung über die Befragung von Müttern nach der Geburt ihrer Kinder zur Ermittlung und Bewertung der Versorgungssituation vom 23. August 2022 | 01.10.2022 bis 31.12.2023 |
Eingangsformel | 01.10.2022 bis 31.12.2023 |
§ 1 - Anordnung als Landesstatistik | 01.10.2022 bis 31.12.2023 |
§ 2 - Kreis der zu Befragenden | 01.10.2022 bis 31.12.2023 |
§ 3 - Erhebungs- und Berichtszeitraum | 01.10.2022 bis 31.12.2023 |
§ 4 - Erhebungsmethode | 01.10.2022 bis 31.12.2023 |
§ 5 - Erhebungsmerkmale | 01.10.2022 bis 31.12.2023 |
§ 6 - Hilfsmerkmale | 01.10.2022 bis 31.12.2023 |
§ 7 - Auskunftspflicht | 01.10.2022 bis 31.12.2023 |
§ 8 - Durchführung | 01.10.2022 bis 31.12.2023 |
§ 9 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten | 01.10.2022 bis 31.12.2023 |
Auf Grund von § 2 Absatz 3 des Hamburgischen Statistikgesetzes vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), zuletzt geändert am 17. Februar 2009 (HmbGVBl. S. 29, 34), wird verordnet:
§ 1 Anordnung als Landesstatistik
Zur Analyse und Bewertung der Versorgungssituation von Müttern wird eine Befragung nach der Geburt ihrer Kinder als Landesstatistik durchgeführt.
§ 2 Kreis der zu Befragenden
In die Befragung werden mit Hilfe unterschiedlicher Erhebungsmethoden Mütter - möglichst in zeitlicher Nähe, sofern dem keine medizinischen Gründe oder das Wohlbefinden von Mutter oder Kind entgegenstehen - nach der Geburt ihrer Kinder in Hamburg einbezogen.
§ 3 Erhebungs- und Berichtszeitraum
Die Erhebung wird im dritten und vierten Quartal 2022 durchgeführt, die Ergebnisse der Befragung sollen bis Ende des ersten Quartals 2023 vorliegen.
§ 4 Erhebungsmethode
Die Erhebung erfolgt durch standardisierte Fragebogenerhebung und standardisierte Online-Befragung.
§ 5 Erhebungsmerkmale
Erhebungsmerkmale sind:
1.
Geburtsort des Kindes in Hamburg,
2.
familiäre Situation der Mutter,
3.
Verlauf der Schwangerschaft mit oder ohne Komplikationen,
4.
Betreuung in der Schwangerschaft,
5.
Fragen zur Geburt,
6.
Betreuung nach der Geburt,
7.
Bekanntheitsgrad der vorhandenen Angebote,
8.
Präventions- und Unterstützungsbedarfe,
9.
Informationsbedarf und Erreichbarkeit.
§ 6 Hilfsmerkmale
Für die Erhebung werden keine Hilfsmerkmale erhoben.
§ 7 Auskunftspflicht
Bei der Befragung besteht keine Auskunftspflicht. Die Teilnahme ist freiwillig.
§ 8 Durchführung
Mit der Durchführung der Erhebung wird die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration beauftragt. Sie ist befugt, die im Rahmen dieser Statistik erforderliche Befragung und Aufbereitung des Zahlenmaterials durch Dritte durchführen zu lassen. Dabei sind die Vorgaben des § 5 Absatz 2 des Hamburgischen Statistikgesetzes zu beachten. Die Ergebnisse der Erhebung nach dieser Verordnung dürfen nur anonymisiert ausgewertet und veröffentlicht werden.
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
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