Gesetz über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen Vom 21. Januar 2021
Gesetz über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen Vom 21. Januar 2021
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Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
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Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen sowie zur Änderung und Aufhebung von Rechtsverordnungen aus dem Bereich der Landesjustizverwaltung vom 21. Januar 2021.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen vom 21. Januar 2021 | 30.01.2021 |
Eingangsformel | 30.01.2021 |
Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung auch solche Rechtsverordnungen, für deren Erlass, Änderung oder Aufhebung keine Ermächtigung mehr besteht, aufzuheben.
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