Zweite Anordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung Vom 16. Oktober 1951
Zweite Anordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung Vom 16. Oktober 1951
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: Geändert durch Anordnung vom 30. September 1980 (Amtl. Anz. S. 1665) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Zweite Anordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 16. Oktober 1951 | 01.01.2004 |
Eingangsformel | 01.01.2004 |
Auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12. März 1951 (Bundesgesetzblatt I Seite 169) werden für das Land Hamburg im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und dem Bundesminister der Finanzen eine Versorgungsärztliche Untersuchungsstelle und eine Orthopädische Versorgungsstelle mit Wirkung vom 1. November 1951 errichtet.
Hamburg, den 16. Oktober 1951
Der Senat
Feedback