LbAPrVDAnO HA 2011
DE - Landesrecht Hamburg

Anordnung zur Durchführung der Verordnungen über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr Vom 8. November 2011

Anordnung zur Durchführung der Verordnungen über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr Vom 8. November 2011
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Anordnung zur Durchführung der Verordnungen über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr vom 8. November 201116.11.2011
I16.11.2011
II16.11.2011

I

Zuständig für die Durchführung der Verordnung über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr vom 8. November 2011 (HmbGVBl. S. 479) in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort nichts anderes bestimmt ist,
die Behörde für Inneres und Sport.

II

Die Anordnung zur Durchführung der Verordnungen über die Laufbahnen, die Ausbildung und die Prüfung der hamburgischen Feuerwehrbeamten vom 15. März 1977 (Amtl. Anz. S. 497) in der geltenden Fassung wird aufgehoben.
Markierungen
Leseansicht