Anordnung zur Durchführung der Verordnungen über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr Vom 8. November 2011
Anordnung zur Durchführung der Verordnungen über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr Vom 8. November 2011
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Anordnung zur Durchführung der Verordnungen über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr vom 8. November 2011 | 16.11.2011 |
I | 16.11.2011 |
II | 16.11.2011 |
I
Zuständig für die Durchführung der Verordnung über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr vom 8. November 2011 (HmbGVBl. S. 479) in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort nichts anderes bestimmt ist,
die Behörde für Inneres und Sport.
II
Die Anordnung zur Durchführung der Verordnungen über die Laufbahnen, die Ausbildung und die Prüfung der hamburgischen Feuerwehrbeamten vom 15. März 1977 (Amtl. Anz. S. 497) in der geltenden Fassung wird aufgehoben.
Feedback