Anordnung zur Durchführung der Verordnungen über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr Vom 8. November 2011
                            Anordnung zur Durchführung der Verordnungen über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr  Vom 8. November 2011
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Anordnung zur Durchführung der Verordnungen über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr vom 8. November 2011 | 16.11.2011 | 
| I | 16.11.2011 | 
| II | 16.11.2011 | 
I
                            Zuständig für die Durchführung der Verordnung über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr vom 8. November 2011 (HmbGVBl. S. 479) in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort nichts anderes bestimmt ist,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Behörde für Inneres und Sport.
                        
                        
                    
                    
                    
                II
                            Die Anordnung zur Durchführung der Verordnungen über die Laufbahnen, die Ausbildung und die Prüfung der hamburgischen Feuerwehrbeamten vom 15. März 1977 (Amtl. Anz. S. 497) in der geltenden Fassung wird aufgehoben.